Am Ende einer weiteren turbulenten Woche steht zwar ein von Bundestag und Bundesrat beschlossener Nachtragshaushalt für 2023. Und auch der Rahmen für den Haushalt des kommenden Jahres samt Finanzierungsplänen für Programme des Klima- und Transformationsfonds wurde von den Spitzen der Ampel-Bundesregierung festgezurrt.
Wann Stadtwerke und andere Akteure in der Energiebranche wieder Anträge für wichtige Energiewende-Förderprogramme stellen können, blieb allerdings weiterhin unklar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, verwies auf das Bundeswirtschaftsministerium. Eine dortige ZfK-Anfrage blieb unbeantwortet.
Haushaltssperre wieder aufgehoben
Am Donnerstag informierte das Bundesfinanzministerium andere Ministerin per E-Mail, dass die infolge des Haushaltsurteils angeordnete Sperre von Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 "mit sofortiger Wirkung" aufgehoben worden seien. Der ZfK liegt das Schreiben vor.
Dort hieß es zudem, dass zwischenzeitlich getroffene Vereinbarungen "erhalten" blieben. Die im Einzelfall vereinbarten Einsparbeträge seien umzusetzen. "Auch liegt es in der Verantwortung der Ressorts, dass Verpflichtungen nur eingegangen werden, wenn diese auch unter Berücksichtigung geplanter Ausgabeansätze [...] ausfinanziert werden können." Insgesamt empfehle das Bundesfinanzministerium einen "möglichst sparsamen Umgang" mit Verpflichtungsermächtigungen.
Umweltbonus am Sonntag ausgelaufen
Am Samstagmorgen gab das Bundeswirtschaftsministerium dann bekannt, dass der Umweltbonus beim Kauf von Elektrofahrzeugen bereits am Tag darauf auslaufe. Nach Ministeriumsangaben wurden insgesamt etwa zehn Milliarden Euro für rund 2,1 Millionen Fahrzeuge ausgezahlt.
"Das Förderprogramm war sehr erfolgreich", bilanzierte das Ministerium. "[Es] hat die Elektromobilität in Deutschland entscheidend vorangebracht." Das frühzeitige Auslaufen des Umweltbonus war Teil der Ampel-Haushaltseinigung gewesen.
300 Wärmenetze-Anträge in der Schwebe
Keine Neuigkeiten gab es zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW, mit der der Auf- und Umbau der kommunalen Fernwärme gefördert werden soll. Seit drei Wochen hat das Bafa die Annahme und Bewilligung von Anträgen pausiert.
Von bislang 1328 eingegangenen BEW-Anträgen wurden nach Ministeriumsangaben knapp 1000 bewilligt und ausgezahlt. Heißt im Umkehrschluss: Gut 300 bereits fertige Anträge befinden sich nach dem Antragsstopp in der Schwebe. (Die ZfK berichtete.)
Brisante Klausel bei Förderbescheiden
Auch bei bereits zugesagten Projekten hatte das Bundesverfassungsgerichtsurteil neue Ungewissheit gebracht.
Denn laut Verwaltungsverfahrensgesetz unterliegen selbst bewilligte Bescheide einem haushalterischen Widerrufsvorbehalt. (Hier mehr zu den Hintergründen.)
Beispiel Stadtwerke Neuruppin
Beispiel Stadtwerke Neuruppin in Brandenburg. Das Kommunalunternehmen hat bereits einen BEW-Fördermittelbescheid zum Umbau seiner Fernwärmeerzeugung erhalten. Nun stand es kurz davor, den größten Teil der geplanten Geothermie-Anlage zur Bohrung in 1800 Meter Tiefe zu beauftragen.
"Das musste ich stoppen – auch mit Hinweis von Banken", sagte Geschäftsführer Thoralf Uebach im Gespräch mit der ZfK. "Denn [ohne BEW-Förderung] fallen 40 Prozent der Finanzierung weg. Da mussten wir dringend reagieren."
Vorgehen bei neuem Haushalt
Diesen Mittwoch tagt noch einmal das Bundeskabinett. Bundestag und Bundesrat haben sich bereits in die Weihnachtsferien verabschiedet. Auch der so geschundene Haushaltsausschuss des Bundestags hat vor Weihnachten keine Sitzung mehr geplant, um den Etat für 2024 zu beraten.
Eine öffentliche Expertenanhörung ist vielmehr für den 11. Januar angesetzt. Die Bereinigungssitzung des Ausschusses soll am 18. Januar stattfinden. Ziel der Ampel-Koalition ist es, den Bundeshaushalt bis zum 2. Februar im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen. Spätestens danach dürften auch Anträge für Energiewende-Programmen wieder möglich sein. (aba)
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