Bundesfinanzminister Christian Lindner (links) und VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (links) und VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bilder: Britta Pedersen/dpa (links), VKU/Bildschön/Boris Trenkel (rechts), Canva

Die Sorgen in der Energiebranche sind nach dem Eingeständnis der Ampel-Koalition, bis zum Jahresende keinen neuen Bundeshaushalt für 2024 mehr durch den Bundestag zu bringen, noch größer geworden. Der ZfK liegt ein Schreiben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) an Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP vor, der an klaren Worten nicht spart. Nach Verbandsangaben erhielten auch Wirtschaftsminister Robert Habeck von Bündnis 90/Die Grünen sowie Bauministerin Klara Geywitz und Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt, beide SPD, inhaltsgleiche Briefe.

"Im Moment prägt absolute Verunsicherung die Stimmungslage in den Stadtwerken", skizziert darin Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die derzeitige Situation. "Selbst das Vertrauen in ergangene Förderbescheide ist nicht mehr ausreichend vorhanden."

Haushalterischer Widerrufsvorbehalt

Denn laut Verwaltungsverfahrensgesetz würden Förderbescheide etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW, einem haushalterischen Widerrufsvorbehalt unterliegen.

So hieße es dort: "Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel des Bundes. Falls aus haushaltswirtschaftlichen Gründen Einsparungen im Bundeshaushalt erforderlich werden sollten, behalte ich mir vor, diesen Bescheid ganz oder teilweise zu widerrufen."

VKU: Auch Banken wegen Klausel "alarmiert"

Die Folge dieser Widerrufsklausel sei, dass Stadtwerke jetzt überlegten, ob sie überhaupt mit Förderbescheiden belegte Investitionsvorhaben beginnen sollen, schreibt Verbandschef Liebing. "Damit droht, dass wir mit einer Vollbremsung in weiten Teilen der Energiewende ins neue Jahr hinein starten."

Hinzu komme, dass finanzierende Institute, die diesen Widerrufsvorbehalt bisher eher als Formalie betrachtet hätten, angesichts der aktuellen politischen Situation ebenfalls "alarmiert" seien.

540 Millionen BEW-Mittel zugesagt

Tatsächlich blieb auch am Freitag völlig offen, wie es mit der Förderung wesentlicher Energiewende-Förderprogramme weitergeht. Infolge des weitreichenden Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre verhängt.

Seitdem stehen auch keine neuen Mittel mehr für Projekte im Rahmen des für die kommunale Wärmewende so wichtigen BEW-Förderprogramms bereit. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurden bis Ende Oktober etwas mehr als 540 Millionen zugesagt.

Bundesrat unterstützt Verbändeposition

Eigentlich hätten bis 2026 insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen. Für führende Energieverbände ist auch das viel zu wenig. Sie fordern mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr bis in die 2030er Jahre hinein.

Grundsätzliche Unterstützung erhielten sie jüngst vom Bauauschuss des Bundesrats. (Die ZfK berichtete.) Dieser merkte kritisch an, dass seine Bitte nach "langjähriger und umfänglicher" Bereitstellung von Finanzhilfen für die Umsetzung der Wärmewende im kommunalen Wärmeplanungsgesetz nicht berücksichtigt worden sei.

Verlässlichkeit bislang deutsche Stärke

Aus Sicht der Kommunalwirtschaft scheint derzeit ein anderes Bekenntnis der Bundesregierung mindestens ebenso dringend zu sein. "Nach unserer Einschätzung besteht Einigkeit darüber, dass Verlässlichkeit bei der Zusage von Fördergeldern bisher eine wesentliche Stärke des Wirtschaftsstandorts Deutschland dargestellt hat", schreibt Liebing.

"In allgemeiner Form hat die Bundesregierung zwar erklärt, dass Förderbescheide Bestand hätten." Wenn diese Förderbescheide aber diesen haushalterischen Vorbehalt hätten, würden sie allein nicht das notwendige Vertrauen schaffen, um millionenschwere Investitionen auszulösen.

Appell an Bundesregierung

"Wir halten es daher für angezeigt, dass sich die Bundesregierung öffentlich deutlicher als bisher zur uneingeschränkten Ausfinanzierung bereits gemachter Förderzusagen bekennt."

In einer ersten Stellungnahme gegenüber der ZfK positionierte sich das Bundesfinanzministerium nicht inhaltlich zum VKU-Brief. Die Pressestelle antwortete lediglich, dass das Schreiben eingegangen sei und zurzeit bearbeitet werde. (aba)

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