Das Bundeskartellamt sieht den vom Bundeswirtschaftsministerium bevorzugten kombinierten Kapazitätsmarkt kritisch. Die Marktmachtfrage sei "bisher unzureichend adressiert", warnt die Kontrollbehörde in einer Stellungnahme. "Hier bestehen potentiell erhebliche Probleme".
Als kombinierter Kapazitätsmarkt wird eine Mischung aus zentralen Kapazitätsausschreibungen und dezentralem Handel von Kapazitätszertifikaten bezeichnet. Im zentralen Teil bestimmt ein vom Staat beauftragter Akteur, beispielsweise die Bundesnetzagentur, wie viele Kapazitäten ausgeschrieben werden. Im dezentralen Teil werden die Bilanzkreisverantwortlichen verpflichtet, sich entsprechend einzudecken. Bilanzkreisverantwortliche sind in der Regel die Stromversorger, darunter viele Stadtwerke. Nach Ministeriumsvorstellung sollen zentrale Ausschreibungen dem dezentralen Handel zeitlich vorangehen.
Missbrauchsaufsicht "äußerst komplex und aufwendig"
Dabei macht offenbar vor allem die zentrale Komponente dem Kartellamt Sorgen. Eine wahrscheinliche Überdimensionierung des zentralen Kapazitätsmarkts erhöhe die Wirkung von Eintritts- und Expansionsbarrieren und führe so zu einem knapperen Angebot, steht im Papier. "Die Verknappung kann bis hin zur Unverzichtbarkeit aller Anbieter führen und diesen unbegrenzte Preissetzungsspielräume eröffnen."
Zugleich sei die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im zentralen Element "äußerst komplex und aufwendig". Denn sie erfordere eine Investitionsrechnung mit der vollen Simulation zukünftiger Erlösströme.
Kapazitätsmarkt: Sorge vor Machtkonzentration
Auch im dezentralen Kapazitätsmarkt wäre jedoch eine Unverzichtbarkeit einzelner Anbieter bestehender, flexibler Kraftwerkskapazitäten möglich, fahren die Wettbewerbshüter fort. Dies würde ihnen erhebliche Preissetzungsspielräume bei der Erstvemarktung freier Zertifikate eröffnen. "Eine Missbrauchsprüfung der Vermarktung von Zertifikaten wäre für eine Kartellbehörde technisch kaum zu leisten."
Durch das zentrale Element befürchtet das Kartellamt zudem Rückwirkungen auf die Entwicklung der Marktmachtverhältnisse im Stromerstabsatzmarkt. "Konkrete nachteilige Wirkungen ergäben sich, wenn der Zubau zu einer weiteren Konzentration des Angebotes führte."
RWE mit marktbeherrschender Stellung
Schon jetzt ist der Bundesbehörde die Marktmacht des größten deutschen Stromerzeugers RWE zu groß. Im Jahr 2021 betrug der Marktanteil des Essener Konzerns an der nicht EEG-geförderten Stromproduktion in Deutschland 26 Prozent.
Aus Sicht des Bundeskartellamts stehen zudem die Kraftwerksbetreiber Leag und EnBW kurz vor der Schwelle der Marktbeherrschung. Alle drei Konzerne haben Interesse angemeldet, im Rahmen der Kraftwerksausschreibungen und des Kapazitätsmarkts investieren zu wollen. Zumindest RWE und EnBW haben sich dabei eindeutig für einen zentralen Kapazitätsmarkt und gegen ein Kombimodell ausgesprochen. (Die ZfK berichtete.)
2014-Warnung: "Vorsicht mit Kapazitätsmärkten"
Das Bundeskartellamt hatte sich bereits Mitte der 2010er Jahre in die damalige Kapazitätsmarkt-Debatte eingebracht. "Unabhängig vom konkreten Modell sind Regelungsbedarf und Komplexität von Kapazitätsmärkten hoch", schrieb Andreas Mundt, damals wie heute Präsident der Behörde. Der Titel des Beitrags: "Vorsicht mit Kapazitätsmärkten".
In einem Pressegespräch zehn Jahre später zeigte sich Mundt gegenüber der Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten offener. "Man kann die [Energiewelt] heute sicherlich nicht mehr mit 2014 vergleichen", sagte er im Juni. "Ich glaube, dass man das heute angesichts der Volatilität der erneuerbaren Energien ein Stück weit neu bewerten muss. Wir werden uns viel stärker mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie wir die Energieversorgung sichern."
Probleme nun nicht geringer
Die Probleme würden dadurch allerdings nicht geringer, warnte er. Es stelle sich weiterhin die Frage, wie missbrauchsanfällig ein Kapazitätsmarkt sei, "in dem Unternehmen dafür bezahlt werden, dass sie Kapazitäten einfach nur bereithalten".
Wenn man das mache, werde man sehr stark darauf achten müssen, dass dieser Mechanismus nicht missbrauchsanfällig sei, sagte Mundt. (aba)
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