Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spaltet mit ihrer Politik die deutsche Energiebranche.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spaltet mit ihrer Politik die deutsche Energiebranche.

Bild: © Hendrik Schmidt/dpa

Ein durchgestochener Entwurf des sogenannten Netzpakets aus dem Bundeswirtschaftsministerium hatte Anfang Februar hohe Wellen geschlagen. Der Entwurf sieht Änderungen mehrerer großer Energiegesetze wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Die Energiespitzen der SPD-Bundestagsfraktion, in Person Armand Zorn (Vize-Vorsitzender) und die energiepolitische Sprecherin, Nina Scheer, meldeten sich nun in einem zwölfseitigen Schreiben zu Wort. Das auf den dritten März datierte Schreiben richtete sich an sechs hochrangige SPD-Abgeordnete – darunter Vizekanzler Lars Klingbeil.

Das Nachrichtenmagazin "Politico" hatte das Papier am Dienstag veröffentlicht. Mit den ausformulierten Kritikpunkten will die sozialdemokratische Energiespitze ihre Parteikolleg:innen wohl auf härtere Verhandlungen einschwören. Das federführende Wirtschaftsministerium wird von Katherina Reiche (CDU) geleitet.

Netzpaket sei ungeeignet

Das geleakte Netzpakt sollte laut Zorn und Scheer "die entscheidende Maßnahme sein" die zuvor in der Koalition vereinbarten Ziele im Energiebereich zu erreichen.

Die wichtigsten Ziele aus Sicht der beiden SPD-Politiker:

  • Anreize zur Optimierung des Netzbetriebes
  • Beschleunigung des Netzausbaus
  • Anreize zur Integration von Speichern und anderen Flexibilitäten
  • Anreize für den netz- und systemdienlichen Anschluss von Erneuerbaren Energien und Senkung der Systemkosten

Der publik gewordene Entwurf würde alle diese Anforderungen nicht erfüllen, "zu den meisten Punkten (würden) nicht einmal Vorschläge" gemacht, heißt es in dem Schreiben.

Die Bitte der SPD-Energie-Spitze an die eigenen Fraktionskolleg:innen:

In dieser Situation bitte ich Euch um besondere Aufmerksamkeit für dieses Netzpaket. Wenn wir in der Koalition hier nicht zu einer fundamental anderen Schwerpunktsetzung gelangen, droht die Gefahr eines erheblichen Rückschritts bei der Gestaltung eines resilienten, effizienten und klimaneutralen Energiesystems.

Arman Zorn; Nina Scheer, (SPD)

Ihre Kritik haben die beiden Politiker:innen in acht Änderungspunkten konkretisiert. Der Hinweis, dass es sich dabei lediglich um eine Auswahl handle, lässt tief blicken.

Die konkreten Kritikpunkte

Ein Dorn im Auge der Verfassenden ist vorwiegend der sogenannte Redispatchvorbehalt und die Möglichkeit zur Ausweisung von kapazitätslimitierten Gebieten durch die Netzbetreiber. Es sei nicht ersichtlich, auf welche Datenbasis sich die Normvorschläge in diesen Bereichen stützen würden, da es keine Daten zu Orten und Umfängen von Redispatch gebe, heißt es in dem Brief. Die Regelung in dem Entwurf sieht vor, dass sogenannte kapazitätslimitierte Gebiete ausgewiesen werden können, wenn im Vorjahr der Redispatchanteil bei drei Prozent oder mehr liegt. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Anschluss­pflicht von Erneuerbaren­anlagen entfallen würde. Außerdem würde die Redispatch-Entschädigung wegfallen. Die Gebiete könnten jeweils für bis zu zehn Jahre ausgewiesen werden, hieß es im Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium.

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In ihrem Brief weisen Scheer und Zorn darauf hin, dass man bereits mit der EEG-Novelle 2021 einen ähnlichen Paragraphen gestrichen habe. Damals ging es um die Regelung zu "Netzausbaugebieten", die sich auf Windenergieausbau in Engpassgebieten bezog. Die Streichung sei damals zurecht erfolgt, da die Regelung "den Ausbau der Windenergie in nicht sinnvoller Weise einschränkte und zu keiner zielführenden Netzentwicklung beitrug".

Alleine für diesen Bereich wurden acht Forderungspunkte in dem Brief ausformuliert. Unter anderem solle der Handlungsbedarf im Redispatchbereich dargelegt werden. Zudem würde ein "berechtigter Zweifel" daran bestehen, dass die "Netzbetreiber nachweislich ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu vorausschauender Netzplanung sowie unverzüglicher Netzoptimierung, -verstärkung und -ausbau nachgekommen" seien, kritisieren Scheer und Zorn weiter und fordern: "Der Vorrang der Erneuerbaren Energien darf nicht durch den Entzug von Ausgleichszahlungen ausgehöhlt werden."

Netzbetreiber sollen stärker in die Pflicht genommen werden

In Bezug auf die Netzbetreiber würde man im Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium "wirksame Sanktionen" bei Nichterfüllung der Ausbaupflicht vermissen. Gefordert wird in dem SPD-Papier: "Die gesetzliche Ausbaupflicht der Netzbetreiber muss scharf gestellt werden. Wir brauchen Druck auf die Verantwortlichen des Netzausbaus statt neuer Hürden für Anschlussbegehrende."

Das durch die Vergabe von Netzanschlüssen laut dem Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium teils in die Hände der Netzbetreiber gelegt würde, wird im SPD-Papier ebenfalls kritisch gesehen. "Bei einer Abkehr vom bisherigen Netzanschlussverfahren besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien nicht ausreichend berücksichtigt werden." Man würde Gefahr laufen, dass ein Flickenteppich entstehe, wenn alle Verteilnetzbetreiber selbst priorisieren dürften.  

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Es benötige einheitliche und abgestimmte Vorgaben zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren und die Ausbauziele für erneuerbare Energien müssten auch zukünftig "verbindlich berücksichtigt werden", so die Forderung.

Netzausbau als Teil der Daseinsvorsorge

Die Einführung von sogenannten Baukostenzuschüssen stelle einen Paradigmenwechsel dar, heißt es im SPD-Papier. Gemeint sind damit einmalige Zahlungen von Anlagenbetreibern bei der Schaffung von Neuanschlüssen – würden beispielsweise einen Anreiz zu Investitionen in den Netzausbau setzen.

"Nur Leitungen und Anschlüsse, die keinen integralen Bestandteil eines Netzbetriebes stellen, können einem Baukostenzuschuss oder gar einer vollständigen Finanzierung durch Anlagenbetreiber unterstellt werden. Die Höhe ist allerdings danach zu bemessen, dass dies die Wirtschaftlichkeit der Energiegewinnung an dem jeweiligen Ort nicht gefährdet", so die Forderung zur Anpassung seitens der SPD.

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Beim Problem blockierter Kapazitäten wird gefordert, dass das Reservierungsverfahren konsequent auf allen Spannungsebenen angewendet wird. "Ziel muss ein schlanker, digitaler Prozess sein, der Kapazitäten für realisierungsreife Anlagen zügig freigibt, ohne kleine Akteure durch bürokratische Hürden zu benachteiligen." Gerade durch sogenannte Phantomspeicher wurde im vergangen Jahr vermehrt zum Problem.

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Die beiden Politker:innen sprechen zudem für eine Stärkung des Prinzips "Nutzen statt abregeln" ein. Dazu habe man sich bereits im Koalitionsvertrag unter der Formulierung: "Die regionale Nutzung ansonsten abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern", geeinigt. Jedoch sei die gewünschte Stärkung des Instruments bisher nicht erkennbar. Dazu solle eine weitere Regel in das Netzpekt eingefügt werden, so die Fordernung.

Weiter wird gefordert, dass die "die Steuerung und Abregelung der
Einspeisung am jeweiligen Netzverknüpfungspunkt erfolge". Dies würde etwa eine Zwischenspeicherung des Stroms aus erneuerbaren Anlagen ermöglichen.

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