Das interne Papier zum sogenannten Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium sorgte für ein regelrechtes Beben in der Energiebranche. Die angedachten Änderungen sind tiefgreifend. Ein Punkt in dem internen Arbeitspapier widmet sich der Redispatch-Situation. Als Gegenvorschlag wird das Prinzip "Nutzen statt abregeln" diskutiert. Wir haben bei Politik und Verbänden nachgefragt.
Wo liegt das Problem?
Das Problem: Produzieren erneuerbare Erzeugungsanlagen mehr, als das Netz vor Ort aufnehmen kann, werden sie abgeregelt. Also kein Strom mehr eingespeist, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten. In diesem Fall haben die Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung. Für erneuerbare Erzeuger besteht zudem eine Anschlusspflicht – auch wenn das Netz die Strommengen nicht aufnehmen kann.
Der Lösungsansatz aus dem Wirtschaftsministerium: Laut dem Papier soll sich das künftig ändern. Netzbetreiber könnten bereits ausgelastete Bereiche als sogenannte "kapazitätslimitierte Netzgebiete" ausweisen – Anschlusspflicht und Redispatch-Entschädigung würden dort entfallen. Die Gebiete könnten für bis zu zehn Jahre festgelegt werden, wie es in dem Entwurf heißt. Für eine Ausweisung als kapazitätslimitiert muss die Redispatch-Quote im Vorjahr drei Prozent oder mehr betragen haben.
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Der Vorschlag
Der Alternativansatz: In der Solar- und Windbranche stießen die Vorschläge aus dem Hause Reiche erwartbarerweise nicht auf allzu große Gegenliebe. Ein Gegenvorschlag ist die Stärkung des Ansatzes "Nutzen statt abregeln". Im Grundsatz sieht der Ansatz vor, dass man Strom, der die Netzkapazität überschreiten würde, nicht einspeist, sondern direkt umwandelt – etwa durch Elektrolyseure in Wasserstoff – oder speichert. Dadurch würde es im Netz nicht zu einer Überlastung kommen und Anlagen müssten nicht abgeregelt werden.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Nina Scheer, spricht sich ebenfalls für die Stärkung des Ansatzes aus. "Maßnahmen, die wie der Redispatchvorbehalt schlicht auf Vermeidung von Engpass zielen und hierbei auch ein Minus an erneuerbaren Energien riskieren, verlängern letztlich die Abhängigkeit von fossilen Energien. Das wäre kontraproduktiv", sagte Scheer im Gespräch mit der ZFK.
Bereits im Energiewirtschaftsgesetz verankert
Die Forderung ist keineswegs neu. Bereits im Jahr 2024 verankerte die Bundesnetzagentur im Energiewirtschaftsgesetz das Prinzip "Nutzen statt abregeln" unter dem Paragrafen 13K. Dieser sieht eine Erprobungsphase für zwei Jahre vor – die im Oktober 2026 endet. Daran anknüpfend soll in das sogenannte "Zielmodell" gewechselt werden, das es Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht, Abregelstrommengen in wettbewerblichen Verfahren auszuschreiben, so der Plan der Bundesnetzagentur (BNetzA).
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In der Praxis zeigt die Regelung bisher nur wenig Entfaltung. Bisher ist lediglich ein Anwendungsfall bekannt. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands erneuerbare Energien (BEE), sagte auf ZFK-Nachfrage zu der bisherigen Regelung: "Die Bedingungen dafür sind absolut praxisfern." Das Prinzip "Nutzen statt abregeln" sei eine der Stellschrauben, an denen gedreht werden könne, um den produzierten Strom besser nutzbar zu machen. "Unzureichend ausgebaute Netze führen dazu, dass allein in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres 10,5 TWh Strom abgeregelt werden mussten."
Wie groß ist das Potenzial?
Im Jahr 2025 lag das Potenzial des Prinzips laut den Übertragungsnetzbetreibern bei rund 3 Terawattstunden (TWh). Geht man von Vier-Personen-Haushalten mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden (kWh) aus, könnten damit 750.000 Haushalte versorgt werden.
"Hier muss dringend im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit nachgesteuert werden. Vor allem Speicher sehen sich durch die aktuellen Bestimmungen zu großen regulatorischen Hemmnissen gegenüber", sagte Heinen-Esser.
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Kerstin Andreae, Vorsitzende des Energiewirtschaftsverbandes BDEW, sagte auf ZFK-Nachfrage: "Ein Ziel muss es sein, jede produzierte Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien zu nutzen." Das Zusammenspiel zwischen dem Ausbau des Netzes und den erneuerbaren Anlagen müsse optimiert werden. "Der Blick auf die heutigen Redispatch-Volumina zeigt: Hier schlummert in der Tat ein großes Potenzial."
Wenngleich der angestrebte Netzausbau so umgesetzt werde wie geplant, sei auch auf lange Sicht mit solchem Überstrom zu rechnen. Die Umsetzung in 13k EnWG habe "die Erwartungen leider nicht erfüllt".
"Der BDEW plädiert dringend dafür, die richtigen Lehren aus der Erprobungsphase zu ziehen und dem Instrument zu einer höheren Teilnahme zu verhelfen", so Andreae. Dafür sei es zentral, die Festlegung der Zusätzlichkeitskriterien anzupassen.
BDEW kritisiert die Vorgaben
Die Zusätzlichkeitskriterien sind im Energiewirtschaftsrecht festgeschrieben und sollten eigentlich sicherstellen, dass nur solche Lasten gefördert werden, die wirklich zusätzlichen und flexiblen Stromverbrauch schaffen und nicht ohnehin schon existierende Verbräuche quersubventionieren.
"Ausschließlich diejenigen zusätzlichen Stromverbräuche (sind zu berücksichtigen), die in ihrer Fahrweise flexibel sind und zur Transformation zu einem treibhausgasneutralen, zuverlässigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgungssystem beitragen", heißt es dazu etwa im EnWG. Im Gespräch mit der ZFK mahnt der energiepolitische Sprecher der Union Andreas Lenz (CSU) eben diesen Punkt an. Das Prinzip "Nutzen statt abriegeln" dürfe nicht zum Selbstzweck verkommen und lediglich systemdienliche Projekte unterstützt werden.
"Die Kriterien sind so starr ausgelegt, dass derzeit nur ein einzelnes Unternehmen die Regelungen des § 13k EnWG in Anspruch nimmt", mahnt hingegen Andreae an. Die Bundesnetzagentur müsse die richtigen Lehren aus der Erprobungsphase ziehen. "Zentral hierfür ist, die Festlegung der Zusätzlichkeitskriterien anzupassen, ohne dabei das Ziel einer tatsächlich zusätzlichen Stromnachfrage zu gefährden."
"Eine erhebliche Herausforderung für die Netzstabilität"
Dabei blicken bei weitem nicht alle positiv auf das Prinzip "Nutzen statt abregeln". Auf ZFK-Anfrage äußerte sich etwa ein Sprecher des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz: "Die Potenziale des Instruments nach Paragraf 13k EnWG sind begrenzt."
Viele der Ansätze im Entwurf des Netzpakets seien hingegen positiv zu bewerten. "Neue und strengere Anforderungen an die erneuerbaren Energien mit dem Ziel der netzdienlichen Verortung gehen in die richtige Richtung." Netze, Flexibilitäten und Erzeugung müssten in einem zukünftigen System stärker zusammen gedacht werden.



