Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium will Gasversorger dazu zwingen, die zum Jahresende wegfallende Gasspeicherumlage unmittelbar weiterzugeben. Konkret heißt es im Gesetzestext, der vor Kurzem in Windeseile durch die Verbände- und Länderanhörung ging, dass Gasversorger verpflichtet sind, gegenüber ihren Kunden den Gaspreis mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um den entsprechenden Betrag zu verringern.
Zum Hintergrund: Zum Jahreswechsel soll die Umlage, die derzeit bei rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Gas liegt, entfallen. Das noch anfallende Defizit will der Bund aus eigenen Mitteln begleichen.
Der Vorstoß sorgt für scharfe Kritik aus der Branche. Der Stadtwerkeverband VKU fordert das Wirtschaftsministerium auf, die Weitergabepflicht durch eine Pflicht zur Neukalkulation des Gaspreises zu ersetzen. So könne man den regelmäßigen Schwankungen der verschiedenen Komponenten, aus dem sich der Gaspreis zusammensetzt, gerecht werden.
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Umsetzung kann nur bei Rechtssicherheit erfolgen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) lehnen die verpflichtende Weitergabe ebenfalls ab. Der BDEW fordert, dass zumindest Vertragskunden mit Festpreisverträgen von der Regelung ausgenommen werden müssten. Darüber, dass eine Umsetzung der Weitergabe bis zum 1. Januar 2026 möglich sei, ist man sich in den Verbänden einig. Allerdings müsse bis spätestens Oktober von der Bundesregierung Rechtssicherheit geschaffen werden.
Der Umsetzungsaufwand werde mit dem Vorstoß zur Änderung des EnWG auf die Lieferanten abgewälzt, heißt es vom BNE. Es gäbe für die Versorger "keine Ertragsperspektive und angemessene Kompensation". Wenn die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger effektiv entlasten wollen würde, solle sie daher eher auf direkte Zahlungswege, wie beispielsweise ein Klimageld setzen, kritisiert der Verband.
Ähnliches Vorgehen wie bei Wegfall der EEG-Umlage zu erkennen
Ein Blick zurück zeigt, dass bereits Mitte 2022 beim Wegfall der EEG-Umlage rechtlich ähnlich vorgegangen wurde. Damals schrieb der Gesetzgeber eine zwingende Preissenkung auch für Festpreiskundinnen und -kunden vor. Ausdrücklich bestätigt wurde dies in der späteren Begründung zum Gesetzesentwurf. Es ist davon auszugehen, dass es im Fall der Beendigung der Gasspeicherumlage ähnlich erfolgen wird.
Im Fall der Streichung der EEG-Umlage wurde die Beweislast ebenfalls auf die Lieferanten abgewälzt. Im aktuellen Entwurf zur Gesetzesänderung heißt es hierzu: Es werde vermutet, dass die Umlage in die Kalkulation des Gaspreises eingeflossen sei. Es sei denn, der Versorger weise nach, dass dies nicht erfolgt sei.
Kritik: Falsche Anreize durch Gesetzesänderung
Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt unter anderem darauf ab, einen "Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle" zu sichern. Damit springt das Reiche-Ministerium auf einen Trend auf, Gas als "nachhaltig" zu deklarieren. Auf EU-Ebene ist dies bereits seit längerem zu beobachten. Umweltverbände und Wissenschaft kritisierten dies bereits mehrfach als Greenwashing.
VKU und BNE ist der Vorstoß ebenfalls ein Dorn im Auge. Der BNE spricht sogar von einer "verheerenden ordnungspolitischen Botschaft". Der Wegfall der Umlage setze falsche ökonomische Anreize für einen fossilen Energieträger. Dies stehe in einem eindeutigen Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen Deutschlands. Der VKU sieht in dem Vorhaben ebenfalls eine Untergrabung der Klimaziele und fordert "eine ausgewogene Förderung aller klimafreundlichen Technologien".
Fossiler Energieträger wird in KTF geschleust
Das entstehende Finanzierungsloch, das die Umlage hinterlassen wird, soll nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestopft werden. Der BNE sieht darin eine einseitige Entlastung zugunsten eines fossilen Energieträgers. Eine substanzielle Wirkung zugunsten der angestrebten Elektrifizierung sei nicht erkennbar.
Laut dem VKU widerspricht die Verwendung von Mitteln aus dem KTF zur Finanzierung der Gasspeicherumlage dem festgeschriebenen Zweck des Fonds. Die in diesem Zuge entnommenen Mittel würden an anderen Stellen fehlen, die für die Erreichung der Klimaschutzziele notwendig wären. '"Die Mittel des Klima- und Transformationsfonds sollten ausschließlich für klimawirksame Maßnahmen und Förderprogramme eingesetzt werden, um die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft effektiv zu unterstützen", heißt es in der Stellungnahme des VKU. Der Verband schlägt vor, dass der Ausgleich statt über den KTF direkt aus dem Haushalt finanziert werde.



