Sie ist zurück, die Gasumlagediskussion. Wobei es dieses Jahr – anders als im Herbst 2022 – nicht nur um die eine, große Gasumlage geht, die im Fachjargon Gasbeschaffungsumlage hieß und nach viel Wirbel nie kam, sondern um zwei, von denen im Grunde nur eine etwas stärker ins Gewicht fällt: die Bilanzierungsumlage.
Diese betrug in den vergangenen zwölf Monaten für Haushaltskunden 0,57 Cent pro kWh und wurde zum 1. Oktober auf glatt null Cent gesenkt.
Debatte nimmt an Fahrt auf
Auch die Konvertierungsumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen THE wieder auf null Cent pro kWh gestellt. (Die ZfK berichtete.) Sie betrug zuvor 0,038 Cent pro kWh. Bedeutet zusammen eine Entlastung von 0,608 Cent pro kWh.
Zum Vergleich: Laut Branchenverband BDEW lag der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden Stand Juli bei 14,81 Cent pro kWh. Würden die Umlagen vollständig weitergereicht, würde der Kilowattstundenpreis in diesem Fall um vier Prozent sinken. Doch wann sollten die Umlagen überhaupt weitergereicht werden? Diese Debatte nahm am Donnerstag weiter an Fahrt auf.
Bundesnetzagentur-Chef gibt Lemke Recht
Richtig ins Rollen gebracht hatte die Diskussion Verbraucherschutzministerin und Grünen-Politikerin Steffi Lemke. Sie forderte Gaslieferanten im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur auf, die Entlastungen direkt weiterzugeben. (Die ZfK berichtete.) "Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten auf die Weitergabe nicht bis zur nächsten Preiskalkulation warten müssen", sagte sie.
Recht hat sie, fand auch Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. "So wie es legitim ist, Gasumlageerhöhung unverzüglich weiter zu geben, können Verbraucherinnen & Verbraucher das auch bei Entlastungen erwarten", schrieb er auf X, vormals Twitter.
VKU: "Warnen vor unrealistischen Erwartungen"
Prompt kam der Konter von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU. "Wir warnen vor unrealistischen Erwartungen", teilte er per Presseaussendung mit. "Der Wegfall der beiden Gasumlagen hat auf den Endpreis nur sehr kleine Auswirkungen."
Und: "Gerade aus der Bundesregierung heraus sind Ratschläge zur Preisgestaltung höchst unangemessen, nachdem sie selbst gerade beschlossen hat, die Umsatzsteuer zum Jahresende auf Gas und Wärmebezug von 7 auf 19 Prozent anzuheben und damit die krisenbedingte Entlastung vorzeitig zu beenden. Diese Steuererhöhung macht mehr als die jetzt mögliche Senkung aus."
Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen
Grundsätzlich ist es so, dass der Marktgebietsverantwortliche THE Umlagen nicht für Endkunden, sondern nur für sogenannte Bilanzkreisverantwortliche erhebt. In der Praxis sind das oft Stadtwerke. Die Umlagenhöhe wird von THE deshalb nicht in Kilowattstunden angegeben, sondern in großhandelsüblichen Megawattstunden.
Wann und wie die Bilanzkreisverantwortlichen Umlagenänderungen an Erdgaslieferanten und Letztverbraucher weitergeben, ist üblicherweise vertraglich geregelt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterreichung der Umlagen entlang der Lieferkette gibt es nicht.
Manche Stadtwerke werben offensiv mit Senkung
THE senkte die Umlagen pünktlich zu Beginn der Heizperiode. Traditionell passen zu diesem Zeitpunkt auch viele Versorger ihre Gaspreise an und berücksichtigen in diesem Zuge Umlageänderungen.
Einige Versorger nutzten die Gelegenheit und warben ganz offensiv. Die Stadtwerke Arnstadt in Thüringen oder die Stadtwerke Reichenbach in Sachsen etwa, die laut Pressemitteilung zumindest die Senkung der Bilanzierungsumlage weiterreichten.
Gasspeicherumlage wird neu kalkuliert
Andere ließen die Preise dagegen unverändert, auch weil die Neukalkulationen erst zum Jahreswechsel anstehen. Dann könnte übrigens eine ganz andere Gasumlage im Fokus stehen – die sogenannte Gasspeicherumlage, über die THE Kosten beim Gaskauf im Auftrag der Bundesregierung für die Speicherreserve verrechnet.
Im Juli stieg diese um fast 150 Prozent – auf rund 0,15 Cent pro kWh. Gut möglich, dass sich der Betrag zum 1. Januar erneut ändert. Zumindest steht es dem Marktgebietsverantwortlichen dann wieder prinzipiell frei, die Umlagenhöhe anzupassen. (aba)



