Netzpaket, EEG-Entwurf und das neue Heizungsgesetz. In den zurückliegenden Wochen nahm die Diskussion um energiepolitische Themen deutlich an Fahrt auf. Gerade das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sorgt weiter für Diskussionsstoff.
Auf Grundlage einer aktuellen Studie warnt etwa der Industrieverband ZVEI vor den möglichen "Folgen durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz". Aber auch in der Politik reißt die Diskussion um die Punkte nicht ab. Wir haben uns die vier wohl strittigsten Punkte angeschaut.
Erster kritischer Punkt: Die Biotreppe
Die sogenannte Biotreppe sieht vor, dass ab 2029 für Öl- und Gasheizungen, die ab 2024 eingebaut wurden, mindestens zehn Prozent klimafreundlicherTreibstoffe beigemischt werden. Die Biotreppe soll bis 2040 in drei Schritten weiter steigen. Wie diese konkret aussehen sollen, ist allerdings noch unklar.
Bereits im Vorgänger-Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz, war eine Biotreppe vorgesehen, deren Steigerung hätte 2029 für nach 2024 eingebaute Heizungen bei 15 Prozent gelegen. Mit dem neuen Gesetz wird sie also abgeschwächt.
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Für Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, geht der Ansatz der Biotreppe in den Eckpunkten nicht weit genug, um schnellstmöglich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu beenden, sagte sie im Nachgang der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers. Das Instrument berge das Risiko einer Verstetigung fossiler Energieerzeugung. Bereits heute könne man Gasheizungen ohne Umrüstung zu hundert Prozent mit Biogas betreiben, bemerkte sie mit Blick auf die Biotreppe kritisch.
Biotreppe spaltet die Branche
Die Branche zeigt sich beim Instrument Biotreppe gespalten. Der Verband kommunaler Unternehmen VKU und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI problematisieren etwa die geringe Verfügbarkeit von Wasserstoff und Biomethan. Aus Sicht des VKU könnten die Energiepreise dadurch stark steigen.
Der Bund der Energie- und Wasserwirtschaft bewertet hingegen die Entfristung der Biotreppe kritisch. Er hatte gefordert, die Biotreppe nur befristet für Gebiete zu verlängern, die nach kommunaler Wärmeplanung nicht mit erneuerbarer Versorgung ausgestattet wären. Es bestehe die Gefahr von Beharrungseffekten bei fossil betriebenen Heizungen, auch wenn der Einsatz einer Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss sinnvoller wäre.
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Kontroverse Grüngasquote steht noch aus
Im möglichen Zusammenspiel mit der Biotreppe sieht der VKU die Einführung einer Grüngasquote kritisch. Sie würde die Preise für grüne Gase zusätzlich nach oben treiben. Zum Hintergrund: Klimaneutrale Gase sollen ab 2028 einen Anteil von einem Prozent des Angebots der Gasversorger ausmachen.
Erwähnt wurde die Quote in den FAQ zum Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Allerdings wird sie nicht Teil des Gesetzes sein, zurzeit ist noch offen, in welchem gesetzlichen Rahmen sie verankert sein wird – denkbar wäre etwa das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
"Der CO₂-Preis als zentraler Baustein der Energiepolitik wird damit untergraben, er wird zum Feigenblatt", kritisiert Daniel Hager, Vorsitzender der ZVEI-Plattform Gebäude, die Quote.
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Wie die Erfüllung aussehen soll, ist unklar
Ähnlich wie in der Vorgängervariante soll die Quote von Schornsteinfegerinnen und -fegern überprüft werden. Ungeklärt ist bisher, ob diese physisch oder rein bilanziell überprüft werden soll.
Die Unternehmenskanzlei Bird & Bird geht davon aus, dass eine bilanzielle Erfüllung möglich sein wird. Sie würde durch den Erwerb entsprechender Zertifikate erfolgen. Das Zusammenspiel zwischen Quote und Biotreppe ist noch unklar. Eine Verrechnung der beiden Instrumente erscheint wahrscheinlich.
Der Verband Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt hingegen die Grüngasquote als zentralen Hebel für die Dekarbonisierung des Gasnetzes. Aus seiner Sicht sind die verfügbaren Grüngasmengen hoch und ihr Ausbau könne durch effizientere Anlagennutzung sowie internationale Partnerschaften gefördert werden.
Zweiter kritischer Punkt: Wie geht es weiter mit der Heizungsförderung?
Im Eckpunktepapier ist zur Heizungsförderung nur festgehalten, dass die "auskömmliche Finanzierung" bis 2029 sichergestellt wird. Der SPD-Politiker Helmut Kleebank hat diesen Satz im Interview mit der ZFK so interpretiert, dass weiterhin "alle berechtigten Anträge" genehmigt würden. Fraglich ist dennoch, ob das Förderungsniveau tatsächlich beibehalten wird.
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Andreas Mattfeldt (CDU) verwies auf die laufenden Abstimmungen zur konkreten Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die "geräuscharm" ablaufen sollten. Die Unterstützung aus Bundesmitteln sei "auf absehbare Zeit" notwendig, dies werde man bei der Bereitstellung von Mitteln berücksichtigen. Für ihn sei es selbstverständlich, dass bewilligte Förderzusagen verbindlich bleiben, sagte er im Gespräch mit der ZFK.
Die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der SPD, Nina Scheer, hat in der letzten Sitzung des Bundestags auf den Eintrag zur auskömmlichen Förderung im Eckpunktepapier verwiesen. Aus ihrer Perspektive gehe es darum, "ein Minus an Ordnungsrecht durch ein Plus an Ermöglichung zu ersetzen". Durch verbesserte Förderung will sie die wegfallenden Vorgaben kompensiert wissen, um auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Klimaschutzes zu entsprechen und Rückschritte in der Wärmewende zu verhindern.
Die grüne Haushaltspolitikerin Katrin Uhlig kritisierte die unscharfe Formulierung im Eckpunktepapier zur Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG): "Die angeblich 'auskömmliche' Finanzierung bis 2029 bleibt bislang völlig unklar – niemand weiß, was das konkret heißen soll. Ohne echte Planungssicherheit für Mieter*innen, Eigentümer*innen, Kommunen und die Sanierungsbranche wird der Umbau des Wärmesektors weiter blockiert." Uhlig ist der Meinung, dass die Förderung stärker sozial gestaffelt und ausreichend finanziert werden müsse.
Dritter kritischer Punkt: Mieterschutz erscheint als Randnotiz
Der Mieterschutz ist im Eckpunktepapier vage gehalten. Es bedürfe "einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten".
Der Deutsche Mieterbund warnte, dass sogenannte grüne Gase knapp und teuer sein werden. Durch steigende CO₂-Preise würde auch das Heizen mit fossilen Energieträgern sehr teuer. "Besonders hart treffen hohe Energiepreise Mieterinnen und Mieter, die in Gebäuden mit hohen Energieverbräuchen wohnen. Das betrifft in erster Linie einkommensschwache Mieterhaushalte", gab Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, zu bedenken.
Die klaffende Lücke beim Schutz von Mietenden beklagt auch der Paritätische Gesamtverband. Es fehlten die konkreten Instrumente. Außerdem fehlten die Anreize für Vermietende, klimafreundliche Heizungen einzubauen. Die Kosten dafür würden an die Mietenden weitergegeben.
Vierter kritischer Punkt: Klimaziele werden weiter zurückgeworfen
Laut dem Eckpunktepapier sollen durch die Einführung der Grüngasquote bis 2030 insgesamt mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Eine Studie des Ökoinstituts zeigt jedoch, dass dieses Ziel die bereits bestehende Lücke der deutschen Klimaziele noch mal vergrößern würde. Schon die Ziele des alten Gebäudeenergiegesetzes seien zu niedrig gewesen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz würden diese Lücken bis 2030 noch einmal um fünf bis acht Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalente größer. Die Autorinnen und Autoren machen deutlich, dass die tatsächliche Vergrößerung der Ziellücke jedoch vom Ambitionsniveau und auch der konkreten Ausgestaltung und Entwicklung der Biotreppe abhänge.
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Damit könnte vor allem Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) in Nöte geraten. Er muss nämlich bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Das Programm folgt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das das Klimaschutzprogramm 2023 als unzureichend befand und ergänzende Maßnahmen verlangt. Die aktuelle Regierung muss also die Lücken ihrer Vorgängerin ausgleichen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird laut Ökoinstitut-Studie dabei keine Hilfe sein.



