Vor einem Jahr wurde Friedrich Merz Deutschlands zehnter Bundeskanzler – und Katherina Reiche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Beide CDU-Politiker nahmen sich fest vor, Deutschlands Wirtschafts- und Energiepolitik wieder auf den in ihren Augen richtigen Kurs zu bringen. "Es braucht einen Realitätscheck", kündigte Reiche an. "Wir brauchen (...) ein Sich-Ehrlich-Machen über den Stand der Energiewende."
Ein Jahr später hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht nur ein Energiewende-Monitoring samt eigenem Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, sondern laut ZFK-Energiegesetze-Ticker 15 weitere Vorhaben abgeschlossen. Zwei Vorhaben befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Für drei weitere Vorhaben hat der offizielle Gesetzgebungsprozess begonnen. Eine Reihe weiterer Vorhaben wurde zwar im Koalitionsvertrag festgehalten oder danach angekündigt; den offiziellen Gesetzgebungsprozess hat die Bundesregierung aber noch nicht eingeleitet.
Pflichtprogramm aus Ampel-Zeit
Im ersten Jahr arbeitete die Koalition vor allem Gesetze ab, die in der Ampel-Koalition liegen geblieben waren – Pflichtprogramm also.
Das Energiewirtschaftsgesetz wurde an EU-Recht angepasst. Verankert wurden etwa eine Absicherungspflicht für Stromversorger und neue Regeln für sogenanntes Energy Sharing, also das Teilen dezentral erzeugten Stroms ohne allzu große Bürokratie.
Beschleunigungsgesetze für Wasserstoff, Geothermie und Windkraft wurden wieder aufgenommen und verabschiedet. Das sogenannte CO2-Speichergesetz, das die Abscheidung und Speicherung oder Weiternutzung von Kohlenstoffdioxid für wirtschaftliche Zwecke zulässt, passierte ebenfalls Bundestag und Bundesrat.
Fokus auf Preisdämpfung
Der zweite Schwerpunkt lag auf Maßnahmen zur Dämpfung der Energiepreise. Schwarz-Rot stellte 6,5 Milliarden Euro für die Senkung der Netzentgelte bereit und schaffte die Gasspeicherumlage ab. Zuletzt führte die Bundesregierung den Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen ein. Außerdem verlängerte Schwarz-Rot die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe.
Die Koalition hatte sich bei der Stromsteuer aber noch weit mehr vorgenommen. Als "Sofortmaßnahme" wollte sie die Stromsteuer "für alle" senken, also beispielsweise auch für Haushalte. Dass sie darauf zunächst verzichtete, führte in der Energiebranche zu viel Frust.
Zuletzt sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass ihm auch für 2027 für eine allgemeine Stromsteuersenkung "ein bisschen die Fantasie" fehle. Der Hauptgrund: Die Lage im Bundeshaushalt ist angespannt. Eine pauschale Stromsteuersenkung würde ein weiteres milliardenschweres Loch reißen.
KWK-Gesetz wurde 2025 nicht angepasst
Gebrochene Versprechen gab es auch anderswo. Die Koalition wollte das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz "noch 2025" anpassen. Es wird nun eher im zweiten Halbjahr 2026 so weit sein.
Die Koalition wollte zudem "zügig" die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie umsetzen. Das Gaspaket liegt aktuell im parlamentarischen Verfahren und soll vor der Sommerpause final verabschiedet werden.
"Zügig" wollte Schwarz-Rot zudem die Wärmelieferverordnung und die AVB-Fernwärme-Verordnung überarbeiten, die für den Ausbau der Wärmenetze von zentraler Bedeutung sind. Bislang haben die zuständigen Bundesministerien das offizielle Gesetzgebungsverfahren dazu noch nicht gestartet.
Verhandlungen um Kraftwerksstrategie
"Schnellstmögliche technologieoffene Ausschreibungen" für gesicherte Leistung versprach Schwarz-Rot zudem im Koalitionsvertrag. Bis zu 20 Gigawatt (GW) Gaskraftwerksleistung sollten es werden.
Nach monatelangen Verhandlungen mit der EU-Kommission will das Wirtschaftsministerium in diesem Jahr insgesamt rund 10 GW Gaskraftwerke ausschreiben. Im Frühjahr 2027 sollen weitere 2 GW folgen. Weitere Auktionen im Rahmen eines Kapazitätsmarkts sind geplant.
Nicht alle Vorhaben, die im Energiegesetze-Ticker gelistet sind, liegen in der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz und die NIS-2-Umsetzung sind zwei Beispiele. Die Federführung liegt hier beim Bundesinnenministerium.
Ziel der Gesetze ist es, die Resilienz von Betreibern kritischer Infrastruktur zu stärken. Beide Vorhaben sind mittlerweile von Bundesrat und Bundestag final beschlossen. Die eigentlich überfällige Kritis-Strategie des Innenministeriums und die Durchführung der nationalen Risikobewertung stehen dagegen noch aus.
Schwarz-Rot verabschiedete zudem zwei Gesetze, um das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Infrastrukturprojekte aufzusetzen. Die Federführung lag hier beim Bundesfinanzministerium. Auch der lange geforderte Energiewendefonds, der privates Kapital in den Ausbau von Strom- und Wärmenetzen locken soll, wurde eingerichtet.
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Heizungsgesetz kommt voran
Einige strukturelle Änderungen hat die Koalition noch vor der Brust. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das sogenannte Netzpaket werden derzeit regierungsintern verhandelt. Eine Reform des Messstellenbetriebsgesetzes soll auch noch kommen. Im nächsten Jahr will die Bundesregierung zudem entscheiden, welche Art von Kapazitätsmechanismus der deutsche Strommarkt ab 2032 erhalten soll.
Die vielleicht umstrittenste Reform sollte dann längst in Kraft sein. Am Dienstag schickte das Bundeswirtschaftsministerium das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in die Länder- und Verbändeanhörung. Bis zum Sommer sollen Bundestag und Bundesrat das Vorhaben verabschiedet haben.
Dann hätte die Union zumindest rhetorisch ein Versprechen gehalten, das ihr bei den Koalitionsverhandlungen vor gut einem Jahr besonders wichtig war. Damals drückte sie die plakative wie durchaus irreführende These durch: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Tatsächlich hat es das "Heizungsgesetz" so nie gegeben. Gemeint war die Habeck-Reform des Gebäudeenergiegesetzes.



