Der Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, auch bekannt als neues Heizungsgesetz, ist am Dienstag in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Stellungnahmefrist endet am 11. Mai.
Kabinettsbeschluss für 13. Mai vorgesehen
Der Entwurf soll noch am 13. Mai das Bundeskabinett passieren. Bis zum Sommer soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Im Kern folgt der Entwurf den Eckpunkten, die die Koalition im Februar vorgestellt hatte. Auch künftig sollen Hauseigentümer Gas- und Ölheizungen einbauen können. Die Regel, wonach alle neuen Heizungen nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Auch das Betriebsverbot für Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wird gekippt. In der Folge soll auch dieser Satz gestrichen werden: "Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden." Reiche hatte die Rücknahme des entsprechenden Paragrafen 72 bereits bei ihrer ersten Rede als Wirtschaftsministerin im Bundestag angedeutet.
Wärmenetze sind im neuen Entwurf neben Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Strom-Direktheizungen ausdrücklich als Heizoption gelistet. Der umstrittene Paragraf 71j, der detaillierte Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau von Wärmenetzen samt Schadensersatzpflichten bei Verzögerungen vorsieht, soll wegfallen.
Ab 2035 Beimischungsquote von 30 Prozent
Für neu installierte Öl- und Gasheizungen soll es bestimmte Beimischungsquoten geben, die Eigentümer erfüllen müssen. Bekannt war bislang, dass die Beimischungsquote ab dem Jahr 2029 mindestens zehn Prozent betragen soll. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein und ab 2035 mindestens 30 Prozent. Ab 2040 soll die Beimischungsquote mindestens 60 Prozent betragen.
Die Quoten ähneln stark den Stufen im aktuellen Gesetz. Einzige Ausnahme: Die 15 Prozent sind derzeit bereits für das Jahr 2029 vorgesehen und nicht erst für 2030. Im bestehenden Gesetz ist die Biotreppe auch nur als Übergangsphase für Öl- und Gasheizungen gedacht, die vor Abschluss der kommunalen Wärmeplanung neu eingebaut werden.
Als Beimischung zulässig sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie Wasserstoff in den Farben grün, blau, orange und türkis. Auch Kombinationen mit Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen sind erlaubt.
Die Farben des Wasserstoffs
- Grüner Wasserstoff wird mithilfe von erneuerbaren Energien über Elektrolyse gewonnen. Bei der Elektrolyse wird der in Wasser gebundene Wasserstoff von Sauerstoff mittels Stroms getrennt.
- Blauer Wasserstoff entsteht durch die Spaltung von Erdgas in Wasserstoff und CO2. Das CO2 wird bei diesem Verfahren allerdings nicht ausgestoßen, sondern eingefangen und gespeichert oder weitergenutzt.
- Oranger Wasserstoff entsteht unter der Verwendung von Energie aus Biomasse sowie Strom aus Müllheizkraftwerken.
- Türkiser Wasserstoff wird durch die Pyrolyse von Erdgas hergestellt. Die Pyrolyse ist ein thermisches Verfahren, bei dem Erdgas in Wasserstoff und festen Kohlenstoff gespalten wird.
Evaluation und Heizkostenbremse
Neu eingefügt wird eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2030. Bundeswirtschafts- und -bauministerium sollen dann prüfen, inwiefern die Regelungen zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor beitragen. Innerhalb eines halben Jahres sollen sie einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.
Auch die Aufteilung von Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern ist Teil des Entwurfs. Wie die Koalition in der vergangenen Woche bekanntgab, sollen Kosten für Gasnetzentgelte, Beimischung und CO2-Abgabe hälftig zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden.







