Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bild: © Britta Pedersen/dpa

Es herrscht weiter viel Klärungsbedarf beim kommunalen Wärmeplanungsgesetz. Gleich 81 Empfehlungen haben die zuständigen Bundesratsausschüsse für die Ende September vorgesehene Plenardebatte gesammelt.

Entsprechend dick ist das Dokument. Es umfasst 53 Seiten.

Wärmepläne: Fristenverlängerung empfohlen

Empfehlung Nummer neun dürfte dabei auf besonders viel Aufmerksamkeit stoßen. Der Bundesrat erwarte, dass die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert würden,  heißt es dort. Er empfehle, die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne darüber hinaus um ein bis zwei Jahre zu verlängern.

Die Passage stammt aus der Feder des Innenausschusses des Bundesrats. Inwiefern sie tatsächlich in die Stellungnahme der Länderkammer einfließt, darüber entscheidet der Bundesrat erst im Plenum.

Bauministerium mit Fristenverkürzung

Zur Erinnerung: In einer ersten Version hätten große Kommunen tatsächlich bis Ende 2026 Zeit gehabt, eigene Wärmepläne zu erstellen. Für kleinere Kommunen hätte die Frist Ende 2028 geendet.

Das federführende Bundesbauministerium überarbeitete die betreffenden Stellen jedoch im weiteren Verfahren und verkürzte die Fristen um jeweils ein halbes Jahr. Dies wurde von kommunalen Spitzenverbänden scharf kritisiert. (Die ZfK berichtete.)

Wohnungsausschuss geht noch weiter

Auch aus Sicht des Innenausschusses ist "gerade für mittlere und kleinere Gemeinden" jeder Monat notwendig und selbst eine Verlängerung der Fristsetzung bis Jahresende eine "Herausforderung". Angesichts begrenzter Planungskapazitäten auf dem Markt sei eine weitere zeitliche Streckung um ein bis zwei Jahre anzuraten, damit die Knappheit auf der Anbieterseite nicht zu hohen Preisaufschlägen führe.

Der Wohnungsausschuss empfiehlt sogar, dass Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohnern bis Ende 2030 Zeit bekommen sollen, ihre Wärmepläne vorzulegen. Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10.000 bis 100.000 hätten demnach bis Ende 2028 Zeit.

Geschwindigkeitsbonus für schnelle Kommunen

Innovative Vorschläge gibt es auch bei der Ausgestaltung des Bundesförderprogramms für effiziente Wärmenetze, kurz BEW. Damit soll etwa der Ausbau der Fernwärme staatlich unterstützt werden.

Um eine möglichst schnelle Wärmeplanung der Kommunen zu unterstützen, regt der Umweltausschuss einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus an. "Damit werden diejenigen Kommunen belohnt, die frühzeitig eine kommunale Wärmeplanung vorlegen und entsprechende Beschlüsse fassen beziehungswei- se damit früher ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten", heißt es in der Begründung.

Mehr Geld für Förderprogramm

Gleich drei Ausschüsse sind dafür, das genannte Bundesförderungsprogramm "deutlich aufzustocken".

Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden noch konkreter. Sie plädieren dafür, den finanziellen BEW-Rahmen auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr bis 2030 auszuweiten. Das entspricht beispielsweise der Forderung des Stadtwerkeverbands VKU.

Kritik aus Abfallwirtschaft findet Gehör

Auch auf Kritik der Abfallwirtschaft geht der Empfehlungstext ein. So regen Wohnungs- und Wirtschaftsausschuss an, in der entsprechenden Gesetzespassage nicht nur überlassungspflichtigen Abfall als unvermeidbare Wärmequelle einzustufen. Prinzipiell kann unvermeidbare Abwärme im Wärmemix als erneuerbare Energie angerechnet werden.

"Mit einer solchen Beschränkung würde das klimaneutrale Wärmepotenzial aus der thermischen Abfallbehandlung unangemessen reduziert und an ein sachfremdes Abgrenzungskriterium gebunden", schreibt der Wohnungsausschuss.

Abgrenzung häufig kompliziert

Zudem sei die Abgrenzung zwischen überlassungspflichtigen und nicht überlassungspflichtigen Abfällen häufig kompliziert und streitbefangen. "Abfallrechtliche Probleme und Konflikte würden daher in die Wärmeplanung verlagert und die planbare Bestimmung des Potenzials an unvermeidbarer Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung erheblich erschweren."

Insgesamt hat der Bundesrat bei der Ausgestaltung des kommunalen Wärmeplanungsgesetzes nur eine beratende Rolle. Selbst angenommene Empfehlungen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Auch am Ende des Gesetzgebungsprozesses kann die Länderkammer das Inkrafttreten des Gesetzes nur verzögern, nicht aber verhindern. (aba)

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