Robert Habeck hat noch Hoffnung. Die ersten Ausschreibungen könnten noch Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres kommen, sagte der grüne Bundeswirtschaftsminister beim Energiewende-Kongress der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Praktisch dürfte das aber nicht mehr möglich sein, selbst wenn sich die rot-grüne Minderheitsregierung vor Weihnachten mit der Union oder der FDP einigen und das Gesetz durch den Bundestag gehen sollte.
Erfahrungsgemäß sei es sinnvoll, die Vorbereitungen für die ersten Ausschreibungen erst dann zu beginnen, wenn ein ausreichend konkreter Gesetzentwurf vorliege, erläuterte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im Gespräch mit der ZfK. Wichtig sei zudem, dass die wesentlichen Ausschreibungsparameter eindeutig im Gesetz geregelt würden. "Unklarheiten im Gesetzeswortlaut können die Umsetzung der Ausschreibung verzögern." Der entscheidende Satz ist aber der: "Wenn das Gesetz dann verabschiedet ist, dauert es circa sieben Monate bis zur ersten Ausschreibung."
Habecks straffer Zeitplan
Heißt: Selbst, wenn das Gesetz kurz vor oder nach Weihnachten verabschiedet wird, dürfte die erste Ausschreibung frühestens im Sommer starten. Zugegeben: Auf diese Schlussfolgerung ging Müller im ZfK-Interview nicht explizit ein. Stattdessen sagte er: "Je schneller wir jetzt trotz der politischen Umstände sind, desto eher können wir mit den Ausschreibungen starten." Seine Behörde könne auf Erfahrungswerte zurückgreifen. "Aber je einfacher und klarer das Gesetz formuliert ist, desto einfacher und klarer kann auch das Ausschreibungsdesign sein. Desto zügiger können wir mit der ersten Ausschreibung beginnen."
Laut Zeitplan des Wirtschaftsministeriums sollten bereits Anfang 2025 die ersten zweieinhalb Gigawatt (GW) an Kraftwerkskapazitäten der ersten Säule (Gaskraftwerke mit fester Wasserstoff-Umstiegsfrist) ausgeschrieben werden. Spätestens im dritten Quartal sollten dann 2,5 GW an Kraftwerkskapazitäten der zweiten Säule (Gaskraftwerke ohne feste Umstiegsfrist) folgen. So sollte es im Reißverschlussverfahren weitergehen, bis insgesamt 12 GW ausgeschrieben sind. Dazu kommen 500 Megawatt (MW) für reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW für Langzeitspeicher.
Branchenkritik und Unionswünsche
Die Skepsis in der Energiebranche ist aber schon seit längerem groß. Bislang wurden ihr lediglich zwei Konsultationspapiere vorgelegt, aus denen das Bundeswirtschaftsministerium dem Vernehmen nach mittlerweile einen Gesetzentwurf gestrickt hat. Dieser solle "umgehend" in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, versicherte Habeck am Montag.
Interessant dürfte dann werden, inwiefern das Ministerium auf die Branchenkritik eingegangen ist. Der BDEW hatte angemahnt, dass die Risiken deutlich entschärft werden müssen. Auch der VKU befand, dass das Chancen-Risiken-Profil "sehr unausgewogen" erscheine. "Stadtwerke sind durch das [Kraftwerkssicherheitsgesetz] derzeit kaum angesprochen", bilanzierte er.
Wie schnell das Gesetz danach Bundesrat und Bundestag passiert, hängt vom politischen Willen der Beteiligten ab. Rot-Grün ist auf die Unterstützung von Union oder FDP angewiesen, um das Gesetz überhaupt aufzusetzen. In der Regel dürften beide Fraktionen dann auch noch eigene Änderungswünsche haben, die SPD und Grünen eher nicht schmecken dürften. Die Union etwa will einen technologieoffeneren Ansatz. "Ob wasserstofffähige Gaskraftwerke oder Gaskraftwerke in Verbindung mit [CO2-Abscheidung und -Speicherung] zum Einsatz kommen, sollten die Betreiber nach ökonomischen Kriterien entscheiden", heißt es dazu in der jüngst veröffentlichten Energieagenda der Union.
Fraglich ist zudem, ob die Union überhaupt den gleichen Handlungsdruck spürt wie Habeck. "Ich sehe bis jetzt nicht ein einziges gesetztes Projekt, das so dringend wäre, [...] dass es jetzt noch bis Jahresende entschieden werden müsste", sagte Unions-Fraktionsvize Jens Spahn dem ZDF. "Das gibt es einfach nicht." Aus FDP-Kreisen hieß es derweil, dass man dem Kraftwerksgesetz durchaus zustimmen könne. Es komme aber auf die Ausgestaltung an.
BNetzA-Chef Müller: "Wir sind vorbereitet"
Klar ist, dass bei der Bundesnetzagentur im Zweifel Sorgfalt vor Schnelligkeit kommt – gerade bei einem Vorhaben, bei dem es um mehrere Milliarden Euro Staatsgelder gehen wird.
"Die Kraftwerksausschreibungen sind für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland sehr wichtig", sagte Behördenchef Müller im ZfK-Gespräch. "Wir sind vorbereitet, deshalb werben wir dafür, die Entscheidungen bald zu treffen und danach Ausschreibungen gründlich vorzubereiten und gut mit dem Markt zu konsultieren."
Interessenten müssten zudem genügend Zeit haben, auf das Ausschreibungsdesign zu reagieren. "Ganz simpel gilt: Je schneller wir das Kraftwerkssicherheitsgesetz sehen, desto eher kann die Bundesnetzagentur Ausschreibungen vorbereiten, konsultieren und dann so schnell wie möglich umsetzen. Ich sehe aber auch: Das alles ist für den Moment mit dem Bruch der Ampel nicht einfacher geworden." (aba)
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