Der B.KWK sieht in dem BEHG auch eine Gefahr für die Wärmewende, weil Anlagen einer bestimmten Größe benachteiligt werden. (Symbolbild)

Der B.KWK sieht in dem BEHG auch eine Gefahr für die Wärmewende, weil Anlagen einer bestimmten Größe benachteiligt werden. (Symbolbild)

Bild: © Evija/AdobeStock

Von Daniel Zugehör

Die Betreiber von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) drängen auf Planungssicherheit beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). "Wir brauchen eine Verlängerung bis mindestens 2035", sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands KWK (BKWK) anlässlich einer Diskussionsrunde des Verbands in Duisburg. "Darin sind wir uns mit den Regierungsparteien einig", so Stahl weiter.

Anfang dieses Jahres hatte die frühere Regierung das bestehende Gesetz verlängert. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nannte diese Maßnahme eine "Notlösung". Die "Aufgabe der nächsten Bundesregierung wird nun eine grundlegende Überarbeitung und KWKG-Verlängerung bis Mitte der 30er-Jahre sein", erklärte Liebing im Februar.

Brüssel muss grünes Licht geben

Tatsächlich arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Reform. Allerdings steht das KWKG noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung.

Obwohl das Europäische Gericht (EuG) am 24. Januar 2024 aufgrund einer Klage Deutschlands gegen die Kommission entschieden hat, dass es sich weder bei den KWK-Zuschlägen nach KWKG noch bei der Begrenzung der KWKG-Umlage um eine staatliche Beihilfe handelt, die der Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf, stehen entscheidende Passagen des KWKG weiterhin unter dem Genehmigungsregime seitens der Kommission.

Diese hatte am letzten Tag der Frist Revision beim Europäische Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Eine Verhandlung darüber fand am 11. Juni 2025 statt, es wurden dabei jedoch nur die jeweiligen Rechtsauffassungen beider Seiten diskutiert. Ein Ergebnis und vor allem das Schlussplädoyer der Generalstaatsanwaltschaft stehen noch aus. Damit trägt dieser Streit auf EU-Ebene weiterhin dazu bei, dass eine umfassende KWKG-Novelle auf deutscher Bundesebene auch weiterhin in der Schublade schlummert.

"NRW ist KWK-Land"

Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte an der KWK festhalten. "NRW ist KWK-Land und soll es bleiben", betonte Judith Litzenburger, Gruppenleiterin Energiewirtschaft und -technik im Landeswirtschaftsministerium. Mit Blick auf die Wärmewende und den Kohleausstieg warnt sie: "Der einfache Teil der Energiewende liegt hinter uns – jetzt kommt der schwierige."

KWK-Anlagen seien dabei kein Gegensatz zu zentralen Kraftwerken. Entscheidend sei ein intelligentes Zusammenspiel beider Ansätze in einem neuen Energiemarktdesign. "2027 läuft das EEG aus – wir müssen uns Gedanken machen, wie es weitergeht." Litzenburger machte aber auch klar: "Wir werden die Transformation nicht über eine hundertprozentige Förderung schaffen."

Wasserstoff als Lösung?

Ein wichtiger Hebel – auf Landes- wie Bundesebene – könnte dabei Wasserstoff bilden. Einigkeit bestand auf dem Podium allerdings darin, dass dieser Hebel mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. "Wir müssen Wasserstoff bezahlen können", betonte etwa David Knichel, Referent für Energie- und Umwelttechnik bei Verband der Industriellen Kraftwirtschaft (VIK).

Ein weiterer kritischer Punkt war die Verfügbarkeit von Wasserstoff. Litzenburger schätzt, dass das Industrieland NRW rund 90 Prozent seines Bedarfs werde importieren müssen. Besonders rar ist dabei grüner, also mittels erneuerbarer Energien produzierter Wasserstoff. Laut nationaler Wasserstoffstrategie soll Deutschland bis 2030 "mindestens zehn Gigawatt" Elektrolyseleistung vorhalten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 13. Juni 2025 angepasst.

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