In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl beschloss der Bundesrat noch eine Reihe von Energiegesetzen, die auch auf Windkraftanlagen Auswirkungen haben werden.

In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl beschloss der Bundesrat noch eine Reihe von Energiegesetzen, die auch auf Windkraftanlagen Auswirkungen haben werden.

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Es wurde zeitlich knapp, aber am Ende hat es geklappt. Neun Tage vor der Bundestagswahl passierten fünf Energiegesetze nach dem Bundestag auch den Bundesrat. Damit endet eine turbulente Wahlperiode aus Sicht der Energiewirtschaft mit einer versöhnlichen Note.

Tobias Goldschmidt, Energiewendeminister im Energiewende-Vorzeigeland Schleswig-Holstein, zeigte sich mit dem Ausgang hochzufrieden. "Die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden", sagte der Grünen-Politiker. "Sie übernehmen Systemverantwortung."

Steuerbarkeit ab sieben Kilowatt

Als Beispiel nannte Goldschmidt das Ende der Vergütung von Negativpreisen bei Neuanlagen. Änderungen bei der Vergütung von Negativpreisen waren auch deshalb dringlich geworden, weil die Zahl der Negativstunden im vergangenen Jahr noch einmal deutlich nach oben ging und die EEG-Kosten viel höher ausfielen als prognostiziert.

Der Minister verwies zudem darauf, dass Erneuerbaren-Anlagen ab sieben Kilowatt (kW) steuerbar sein müssten und in Zeiten hoher Solarstromproduktion entsprechend abgeschaltet werden könnten, um die Netze nicht zu überlasten. "Die Photovoltaik wird erwachsen."

Eine deutliche Senkung der Direktvermarktungsschwelle für erneuerbare Energien, wie sie vor allem die FDP gefordert hatte, fiel hingegen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses aus dem Paket. Darauf ging Goldschmidt nicht ein.

Flexibilisierung von Biogasanlagen

Stattdessen erwähnte der Minister die stärkere Flexibilisierung von Bioenergieanlagen. Dass die Bioenergie vom Dauerläufer zum Lückenfüller mutieren soll, war schon lange erklärtes Ziel der Grünen. Auch dafür wurden nun verstärkt Anreize gesetzt. "Die Branche transformiert sich", bilanzierte Goldschmidt. "Und sie transformiert sich zum Guten."

Aus Goldschmidts Sicht muss die nächste Wahlperiode eine "Periode des Kurshaltens" beim Erneuerbaren-Ausbau sein. Zugleich bedürfe es eines neuen Rahmens. "Wir brauchen massive Anstrengungen zur Senkung der Netzentgelte", sagte er.

Als weitere dringliche Aufgaben nannte er Rahmenbedingungen für Stromspeicher sowie den Beschluss von Geothermiebeschleunigungs-, Wasserstoffbeschleunigungs- und CO2-Speichergesetz. Die drei letzteren Vorhaben waren bereits im Bundestag verhandelt worden, wurden aber letztendlich nicht mehr verabschiedet. Das heißt, dass das Gesetzgebungsverfahren nach der Wahl von Neuem beginnen muss.

Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann von der SPD, ergänzte die Liste um die Themen Klimageld und neue Stromtrassen auf Übertragungsnetzebene. "Es bleibt noch viel zu tun", sagte er.

Neubaur: "So kommen wir nicht weiter"

In eher ungewohnter Rolle fand sich Nordrhein-Westfalens Energieministerin Mona Neubaur wieder. Die Grünen-Politikerin verteidigte ein Gesetz, das den Windenergieausbau stärker steuern soll und im politischen Berlin in der Ursprungsfassung als Lex Sauerland die Runde machte. Aus dem Sauerland kommt Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz, der bekanntermaßen kein großer Freund von Windkraftanlagen ist.

Das Gesetz wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses auf zwei Seiten zusammengestrichen. Und so warb Neubaur für das Vorhaben. "Denn ohne Akzeptanz werden wir mit den Erneuerbaren erleben, was wir in der Vergangenheit erleben", sagte sie. "Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. So kommen wir nicht weiter."

KWK-Gesetz findet keinen Redner

Keinen Redner im Bundesrat fand das für viele Stadtwerke wohl wichtigste Gesetz, die Streckung der Kraft-Wärme-Kopplungsförderung über den bisherigen Rahmen hinaus. Darauf hatten die führenden Energieverbände BDEW, VKU, AGFW und BKWK massiv gedrängt.

Bei der Maßnahme handelt es sich aus Branchensicht aber um nicht mehr als eine Notlösung. "Aufgabe der nächsten Bundesregierung wird nun eine grundlegende Überarbeitung und KWKG-Verlängerung bis Mitte der 30er-Jahre sein", teilte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit.

Die fünf beschlossenen Energiegesetze im Überblick:

KWK-Gesetz: Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) können nun auch dann gefördert werden, wenn die Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht – vorausgesetzt, es liegt eine Genehmigung vor. Bisher gab es die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur dann, wenn diese Anlagen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufgenommen hatten.

EnWG-Novelle: Dadurch tritt eine ganze Fülle von Neuerungen in Kraft, die auch das Messstellenbetriebsgesetz betrafen. Ein paar Beispiele: Künftige müssen Erneuerbaren-Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt steuerbar sein. Und die Vergütung von Negativpreisen in der EEG-Förderung wurde angepasst.

Bioenergiepaket: Dadurch sollen Biogasanlagen eine Anschlussförderung und mehr Anreize zur Flexibilisierung erhalten.

Windenergiegesetz: Dadurch soll der Windenergieausbau insbesondere in der Phase laufender Planaufstellungsverfahren im Rahmen der Windgebietausweisung besser gesteuert werden.

Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG): Damit werden EU-Richtlinien umgesetzt. Unter anderem wird geregelt, wie der bisherige nationale CO2-Handelsmarkt für Wärme und Gebäude in ein europäisches System überführt wird.

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