Von Andreas Baumer
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bleibt dabei. Ziel sei es, bis zum Jahresende mit einer ersten Ausschreibung zu beginnen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Und zwar auch mit signifikanten Mengen." Es solle mit einer möglichst schlanken und vor allem kosteneffizienten Ausschreibung gestartet werden.
Dass tatsächlich bis zum Jahresende die erste Ausschreibung kommt, ist aber unrealistisch. Denn aktuell liegt noch nicht einmal ein sogenannter Referentenentwurf vor, also ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der mit Bundesländern und Verbänden beraten werden könnte.
Sechs Wochen Zeit für Verbände-Stellungnahmen
Grund dafür ist, dass sich das Ministerium zuerst mit der EU-Kommission in Brüssel abstimmen will. Diese muss am Ende eine Förderung von neuen Gaskraftwerken beihilferechtlich genehmigen. Auch dazu äußerte sich Reiche im dpa-Interview. "Ich bin wirklich erleichtert, wie weit wir da gekommen sind, auch in Brüssel", sagte sie.
Selbst wenn das Ministerium bis Ende August einen Referentenentwurf vorlegen würde, müsste Bundesländern und Verbänden genügend Zeit für Stellungnahmen eingeräumt werden. Beim letzten Mal – unter Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) – hatten Verbände und Bundesländer sechs Wochen Zeit.
Erst danach könnte das Wirtschaftsministerium fortfahren, etwaige Änderungsvorschläge übernehmen und nach Abstimmung mit anderen Ressorts – unter anderem dürfte dem Finanzministerium eine zentrale Rolle zukommen – ins Bundeskabinett einbringen. Dann dürfte es auf jeden Fall schon September, wenn nicht sogar noch später sein.
Kein Durchwinkgesetz
Folgt das Ministerium dem normalen Verfahren, wäre nun erst einmal der Bundesrat an der Reihe. Noch vor dem Bundestag dürfte er eine eigene Stellungnahme abgeben, auf die das Wirtschaftsministerium reagieren würde. Erst dann würde der Entwurf formal in den Bundestag eingebracht werden. Dass das formelle Verfahren im Bundestag vor dem Oktober beginnen könnte, ist unwahrscheinlich.
Gut möglich, dass die Bundesregierung das Gesetz im Eilverfahren durchbringen will und der Bundestag den Entwurf direkt nach dem Kabinettsbeschluss behandeln kann. Die Stellungnahme des Bundesrats würde dann entfallen oder parallel stattfinden. Doch auch hier ist nur schwer vorstellbar, wie der Bundestag noch vor der zweiten Septemberhälfte mit dem formellen Verfahren beginnen könnte.
Ein Gesetz, das die milliardenschwere Förderung neuer Gaskraftwerke vorsieht, ist keine Lappalie. Zumal es durchaus inhaltliche Differenzen zwischen Union und SPD gibt, wenn es um die Ausgestaltung der Ausschreibungen geht. Im Folgenden nur ein kleiner Einblick.
Inhaltliche Differenzen bei Zeitpunkt der Wasserstoffumrüstung
Die ersten Ausschreibungen sollten aufgrund von "Zeitkritikalität" nicht mit Kriterien überfrachtet werden, sagte Reiche der dpa. Führende SPD-Energiepolitiker pochen dagegen sehr wohl darauf, dass neue Gaskraftwerke auf Wasserstoff umrüstbar sind und auch zügig mit Wasserstoff betrieben werden.
Reiche gab im dpa-Interview selbst zu, dass die Umstellung auf Wasserstoff zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sei. Diese Umstellung setze zunächst voraus, dass auch ausreichend Wasserstoff vorhanden sei. "Wir werden aber bei einer realistischen Betrachtung bis 2030 noch nicht die notwendigen Mengen an Wasserstoff für die avisierten 20 GW zur Verfügung haben", wurde die Ministerin zitiert. "Wir setzen deshalb für unsere Versorgungssicherheit auf Gaskraftwerke – sonst müssten die Kohlekraftwerke länger laufen."
Hier nur eine kleine Anmerkung: Auch im Habeck-Entwurf wäre nur ein geringer Teil der Ausschreibemengen für Kraftwerke vorgesehen gewesen, die schon bei Betriebsbeginn Wasserstoff hätten nützen müssen. Der Großteil hätte spätestens im achten Betriebsjahr von Gas auf Wasserstoff umstellen müssen. Realistischerweise wäre dies Mitte bis Ende der 2030er-Jahre der Fall gewesen.
In der Vergangenheit legte die EU-Kommission übrigens Wert darauf, dass ein Großteil der geförderten Kraftwerke vor 2045 auf klimafreundlichere Gase als Erdgas umsteigt. Dem Vernehmen nach galten 5 GW für Gaskraftwerke, die erst 2045 klimaneutral laufen müssen, als Obergrenze. Insofern könnten Versuche Reiches, noch mehr neue Gaskraftwerke ohne vermeintlich überfrachtete Kriterien zu fördern als Habeck, bereits in Brüssel ins Leere laufen.
Mehrere Monate für Vorbereitung der Ausschreibung
Zurück zur Zeitschiene: Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Bundestagsfraktionen mehrere Wochen Zeit nehmen werden, um den Gesetzentwurf zu diskutieren und gegebenenfalls zu überarbeiten. In der Regel folgt auf die erste Lesung im Plenum eine Expertenanhörung im federführenden Wirtschafts- und Energieausschuss. Erst danach würden die Fraktionen zu einer Einigung finden, den Kompromiss in der Fraktion und dann im Bundestagsplenum final beschließen. Auf jeden Fall muss dann der Bundesrat noch einmal ran. Erhebt er keinen Einspruch, kann der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Wenig später würde es in Kraft treten.
Und dann? Ist voraussichtlich die Bundesnetzagentur am Zug, wenn sie – was anzunehmen ist – die Ausschreibungen organisiert und durchführt. Auch hier ist kein Hauruck-Verfahren zu erwarten.
Erfahrungsgemäß sei es sinnvoll, die Vorbereitungen für die ersten Ausschreibungen erst dann zu beginnen, wenn ein ausreichend konkreter Gesetzentwurf vorliege, erläuterte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller in einem ZfK-Interview im vergangenen November. Wichtig sei zudem, dass die wesentlichen Ausschreibungsparameter eindeutig im Gesetz geregelt würden. "Unklarheiten im Gesetzeswortlaut können die Umsetzung der Ausschreibung verzögern." Der entscheidende Satz war aber der: "Wenn das Gesetz dann verabschiedet ist, dauert es circa sieben Monate bis zur ersten Ausschreibung."
Heißt: Selbst wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Kraftwerkssicherheitsgesetz im Schnellverfahren bis November verabschieden würden, könnte es bis Mitte 2026 dauern, ehe die ersten Ausschreibungen stattfinden. Von Ende dieses Jahres kann also keine Rede sein.
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