Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Jörg Carstensen/dpa

Es ist nur ein Wort, das für Stadtwerke und andere Gasversorger aber große Auswirkungen haben könnte. Laut Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen ab nächstem Jahr nicht mehr nur Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein, sondern auch Gas- und Wasserstofflieferantenwechsel.

Geregelt sind Lieferantenwechsel auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Aktuell heißt es dort: "Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein." Laut Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll statt "Stromlieferantenwechsels" künftig "Energielieferantenwechsels" heißen.

EU-Vorgaben Hintergrund für Anpassung

Tatsächlich gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Strombereich schon seit dem 6. Juni. Grundlage dafür war eine Festlegung der Bundesnetzagentur. Die frühzeitige Umsetzung war für viele Energieversorger, Netzbetreiber und IT-Dienstleister ein Ärgernis. Wie eine ZfK-Umfrage unter Marktteilnehmern zeigte, verlief der Start zwar besser als befürchtet, aber keineswegs reibungslos.

Der Gasmarkt ist bislang vom 24-Stunden-Lieferantenwechsel ausgenommen. Das würde sich ändern, wenn die Passage wie vom Ministerium vorgeschlagen beschlossen wird.

Dass auch Gasversorger einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen müssen, ist nicht neu. Bislang war aber nicht klar, wann genau die Umsetzung erfolgen sollte.

Hintergrund der Anpassung sind europarechtliche Vorgaben. Für den Händlerverband Efet Deutschland ist das grundsätzlich in Ordnung, wie er in einer Stellungnahme mitteilte. Wichtig sei nur, dass es hier keine Abweichung zur Bundesnetzagentur-Festlegung Geli Gas 2.0 gebe. "Dadurch werden erneute IT- und Implementierungskosten in der Branche vermieden und eine fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben ermöglicht." Geli Gas ist die Abkürzung für Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel 2.0. Dabei geht es um Regelungen vom Lieferbeginn über das Lieferende bis zur Kündigung.

BDEW: Umsetzungsfrist "nicht realisierbar"

Der Vorschlag, den 24-Stunden-Lieferantenwechsel auf den Gas- und Wasserstoffmarkt auszudehnen, war bereits Teil der EnWG-Reform in Ampelzeiten. Das Gesetzesbündel wurde nach dem Koalitionsbruch entschlackt und nur noch teilweise vom alten Bundestag beschlossen. Die Passage zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Gasversorger fiel heraus.

Der Energieverband BDEW kritisierte damals die schnelle Umsetzungsvorgabe. In seiner aktuellen Stellungnahme weist auch er wie Efet Deutschland darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahme auf Basis der bereits zum 1. April 2026 in Umsetzung befindlichen Geli Gas 2.0 erfolgen müsse. "Weitreichendere Umsetzungsideen sind weder sachgerecht noch zeitlich umsetzbar.

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