Gaskraftwerke sollen vor allem dann Strom produzieren, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig Elektrizität ins Netz einspeisen. (Symbolbild)

Gaskraftwerke sollen vor allem dann Strom produzieren, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig Elektrizität ins Netz einspeisen. (Symbolbild)

Bild: © guentermanaus/AdobeStock

Die Diskussion um die Treibhausgasminderungs(THG)-Quote geht in eine neue Runde. Die Bundesregierung hat jetzt mit einer "Sofortmaßnahme" auf die anhaltende Kritik an dem Verfahren reagiert: In den Jahren 2025 und 2026 sollen Mineralölkonzerne nur noch CO2-Zertifikate aus dem jeweiligen Jahr nutzen dürfen. Bislang durften Konzerne Zertifikate "ansparen", um damit die gesetzlichen Vorgaben auch in einem anderen Jahr zu erfüllen.

Das soll nun für mindestens zwei Jahre nicht mehr erlaubt sein. So sieht es ein Änderungsentwurf der 38. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vor, den das Bundesumweltministerium nun vorgelegt hat.

Zertifikate verfallen nicht

Ein kleiner Trost für die Ölmultis: Die bisher angesparten Zertifikate sollen nicht verfallen, sondern ab 2027 wieder angerechnet werden können. Mit dieser Maßnahme hofft das Ministerium, den Zielpfad für die CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich abzusichern und die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen stärken zu können, teilte es mit.

Zertifikate anzusparen, widerspreche dem "grundlegenden Gedanken der EU-Vorgaben, die Ziele über die Menge der jährlich eingesetzten erneuerbaren Energie im Verkehr zu erfüllen", heißt es weiter. Denn tatsächlich würden dann in einem bestimmten Jahr "deutlich weniger nachhaltige Biokraftstoffe oder Strom eingesetzt".

Bund: "Nachfragerückgang wirtschaftliches Problem"

Das Ministerium räumt zudem ein, dass mit der bisherigen Methode das Geschäftsmodell der Produzenten anrechnungsfähiger Ökoenergie leidet. So "stellt der daraus resultierende Nachfragerückgang für Produzenten nachhaltiger Biokraftstoffe, Erzeuger von grünem Wasserstoff und Ladepunktebetreibernfür die Elektromobilität, die auf einen stetigen jährlichen Absatz angewiesen sind, ein wirtschaftliches Problem dar".

Daran hatte sich in der Vergangenheit schon massive Kritik entzündet. Mit der Insolvenz des Biomethanproduzenten Landwärme gewann die Diskussion eine neue Brisanz. Geschäftsführer Zoltan Elek wirft der Bundesregierung vor, nicht ausreichend gegen mutmaßliche Betrugsfälle beim THG-Quotenhandel vorgegangen zu sein. Dies habe zu einem Preisverfall geführt und maßgeblich die Insolvenz mit verursacht.

Kunden bangen um Lieferungen

Zugleich bangen Abnehmer von Landwärme um ihre Lieferungen. Viele rechnen damit, dass ihre Verträge "eher nicht erfüllt" werden. Das dem Bundesumweltministerium unterstellte Umweltbundesamt, das bereits in der Vergangenheit gegen mutmaßliche Betrugsfälle vorgegangen ist, hat seine Bemühungen noch einmal verstärkt und prüft jetzt sogar Bestandsprojekte.

Mit der THG-Quote verpflichtet der Bund Mineralölhersteller dazu, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Die Quote liegt aktuell bei 9,35 Prozent und steigt stufenweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Genutzt werden können dafür beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe, E-Fuels, Strom in Elektrofahrzeugen oder grüner Wasserstoff. (dz)

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