Von Julian Korb
Die unendliche Hängepartie des Solarpakets I geht weiter. Seit Mitte Mai 2024 gilt das Gesetzespaket, das den Ausbau der Photovoltaik (PV) voranbringen soll – nachdem sich das Bundeskabinett bereits im August 2023 darauf geeinigt hatte. Doch zahlreiche Regelungen wirken noch immer nicht im Markt.
Denn die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht weiterhin aus. Damit können diejenigen Regelungen keine Anwendung finden, die eine neue Förderung oder eine Erhöhung oder Erweiterung einer bestehenden Förderung bestimmen. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber der ZfK bestätigt.
Vergütung für Gewerbe-Anlagen
Schon im Mai hatte die ZfK über die ausstehende Genehmigung berichtet. Damals hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium, man arbeite an einer "zeitnahen Lösung". Darauf wartet die Branche noch immer.
Die ausstehende Genehmigung betrifft insbesondere das neue Ausschreibungssegment der besonderen Solaranlagen. Also zum Beispiel PV-Anlagen auf Moorflächen oder Parkplätzen, aber auch Agri-PV. Für diese sind im Solarpaket eigene Ausschreibungen mit höheren Höchstwerten vorgesehen.
Eingefroren sind zunächst auch Verbesserungen beim Repowering von PV-Dachanlagen und die erhöhte Vergütung für größere PV-Dachanlagen ab 40 Kilowatt, also vor allem Anlagen auf Gewerbedächern.
Auf Freigabe wartet zudem die Erhöhung der zulässigen Gebotsgröße bei PV-Freiflächenanlagen von 20 auf 50 MW.
Habeck hofft auf Entscheidung
Bei einer Diskussionsrunde im Branchentreffen "Forum Solar Plus" am Dienstag ging Habeck ebenfalls auf die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission ein. Für ihn sei nicht absehbar, wann die Notifizierung erfolge. "Ich hoffe, noch bis Februar", so der Grünen-Politiker.
Das Problem: Die EU-Kommission fordert von der deutschen Regierung klare Leitplanken, wohin sich die Energiepolitik entwickeln soll. Nach dem Ampel-Bruch könne die Regierung aber nicht mehr richtig liefern, meinte Habeck. Und auch die EU-Kommission muss sich nach der Europawahl noch zurechtfinden. Gerade erst ist der neue EU-Kommissar bestätigt worden. Das würde den Genehmigungsprozess beim Solarpaket ebenfalls verzögern, meint der deutsche Vizekanzler.
Selbst, wenn die Freigabe kommt: Offen ist, ob die höhere Vergütung rückwirkend für die Anlagen gezahlt wird, die seit Inkrafttreten vom Solarpaket I in Betrieb gegangen sind. Damit sind zahllose Projekte mit einer hohen Unsicherheit belegt.
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