Von Julian Korb
Die Kommunalwirtschaft setzt darauf, dass das Gesetzespaket zur Steuerbarkeit von PV-Anlagen noch vor der Neuwahl verabschiedet wird. Die Initiative des Gesetzgebers sei dringend notwendig, sagt Maik Render, Vorstandssprecher bei der Nürnberger N-Ergie. "Das Thema ist in jedem Fall zu bedeutend, um im Wahlkampf ausgesessen und auf die lange Bank geschoben zu werden."
Mit dem sogenannten PV-Spitzen-Paket will die Bundesregierung die Stabilität der Stromnetze verbessern. Ein Regierungsentwurf sieht dazu Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Denn durch den starken Ausbau von Erneuerbaren und vor allem kleinen PV-Anlagen in den zurückliegenden Jahren gerät das Stromnetz zunehmend an die Belastungsgrenze. Das Gesetzespaket soll die Steuerbarkeit von Anlagen verbessern und sie stärker Marktsignalen aussetzen. Auch die Digitalisierung der Netz soll vorangetrieben werden.
Entlastung, die dringend notwendig wäre. Die Folgen des Ausbaus der Photovoltaik spüren die Netzbetreiber vor Ort. "Der Zubau bei Solaranlagen hat sich 2023 in unserem Netzgebiet verdreifacht", sagt N-Ergie-Chef Render. "Die installierte Leistung – gerade der kleinen PV-Anlagen – ist mittlerweile gewaltig." Immer häufiger übersteige die Einspeisung aus Aufdach-Solaranlagen sogar den kompletten Strombedarf im Netzgebiet. Etwa 1,5 Millionen Menschen und 46.000 Unternehmen sind an das N-Ergie-Netz angeschlossen.
Netzkapazitäten werden knapp
"Auch wenn die einzelne kleine Dach-Anlage zunächst einmal überschaubar in ihrer Wirkung auf das Stromnetz scheint – in Summe kommen wir bei uns jetzt auf eine installierte Leistung von 2000 Megawatt bei einer Last an einem Sonntag von rund 550 MW", betont Render. Dementsprechend hoch ausgelastet sei das Stromnetz, sobald die Sonne rauskomme.
Dringlich ist die Lage auch in Ulm und Neu-Ulm. Die Netzkapazitäten bei den dortigen Stadtwerken werden durch die Zunahme dezentraler Einspeisungen zunehmend knapp. "In einigen Bereichen unseres Netzgebietes und auch in den Netzen vorgelagerter Betreiber sind die Kapazitäten bereits erschöpft", sagt Klaus Eder, Geschäftsführer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm.
Ein ungesteuertes Einspeisen der PV-Leistung sei nicht mehr uneingeschränkt möglich, da die ursprünglichen Netzreserven aufgebraucht seien. Konventioneller Netzausbau helfe zwar, sei sowohl zeit- als auch kostenintensiv. "Daher sind Maßnahmen zur Steuerung oder Begrenzung der Einspeisung notwendig, um die Netzstabilität zu gewährleisten", betont Eder.
Für den kommunalen Netzbetreiber ist das PV-Spitzen-Paket daher enorm wichtig. "Je später eine Gesetzesänderung erfolgt, desto knapper wird der Zeitraum für die Umsetzung, was die Situation im Verteilnetz erheblich verschärfen könnte", so der Ulmer Stadtwerkechef weiter. "Wenn die Novelle nicht im Frühjahr kommt, wird die Situation kontinuierlich schlechter, obgleich wir noch gewisse Reserven haben." Vor allem im ländlichen Raum sei die Netzkapazität für Erzeugungsanlagen hingegen erschöpft.
Am Rand der Leistungsfähigkeit
Andere kommunale Netzbetreiber wie EWE aus Oldenburg oder Rheinenergie aus Köln äußerten sich in den vergangenen Monaten dazu ebenfalls deutlich. "Die sehr starke Produktion von Photovoltaik bringt das System an den Rand der physikalischen Leistungsfähigkeit", sagte Andreas Feicht, Chef des Kölner Versorgers Rheinenergie, im November der "Welt".
Auch der Branchenverband BDEW warnt, dass im schlimmsten Fall "ganze Netzstränge zeitweise vom Netz genommen werden müssen", wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, sagte. Es brauche Maßnahmen und Regelungen, die Netze in Phasen mit Einspeisespitzen entlasteten, ohne den Erneuerbaren-Ausbau zu bremsen. "Diese Regelungen sollten mit einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes so schnell wie möglich beschlossen werden."
Bürokratische Umsetzung
Restlos zufrieden sind die kommunalen Netzbetreiber mit dem vorliegenden Regierungsentwurf allerdings nicht. Zu den wichtigsten Änderungen, die das Bundeswirtschaftsministerium im PV-Spitzen-Paket ausgearbeitet hat, gehört etwa, dass die Einspeisegrenze wieder heraufgesetzt werden soll – und zwar auf 50 Prozent. Vor der Energiekrise waren es noch 70 Prozent gewesen, ehe die Begrenzung abgeschafft wurde. Für die Netzbetreiber ist die neuerliche Kehrtwende in der Kommunikation herausfordernd. "Im Kundenkontakt mit Endkunden oder dem Handwerk ist dies nicht mehr zu vermitteln", meint Eder von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm.
An anderen Stellen ist der Entwurf der Branche hingegen bislang zu bürokratisch und wenig praxisnah. So müssen Netzbetreiber laut dem Entwurf künftig jederzeit in der Lage sein, die Ist-Einspeisung von Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Nennleistung von mindestens 100 Kilowatt abzurufen. Die dazu geplanten regelmäßigen Test- sowie Berichts- und Kontrollpflichten für Netzbetreiber führen laut Eder von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aber zu neuen und bürokratischen Prozessen. "Diese wiederum führen zu Aufwänden innerhalb der Verteilnetzbetreiber, die derzeit schon sehr gefordert sind", kritisiert der Stadtwerkechef.
Kompromissbereitschaft fraglich
Noch ist allerdings ohnehin unklar, ob sich FDP und Union dazu durchringen können, dem PV-Spitzen-Paket vor der Neuwahl zuzustimmen. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei sagte am Montag, die Union werde mit Rot-Grün nur noch über Vorhaben sprechen, die "dringlich und zwingend geregelt werden" müssten. Aus Sicht der kommunalen Netzbetreiber dürfte die EnWG-Novelle diese Anforderungen erfüllen. Ob die Unionsfraktion im Bundestag das genauso sieht, ist derzeit offen.
Nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Montag wird erwartet, dass sich die Bundestagsfraktionen in den kommenden Tagen konkreter zu einzelnen Gesetzesvorhaben äußern. Gesprächsbereitschaft hatten Union und FDP zuletzt etwa bereits bei einem Gesetz zur unterirdischen Speicherung klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2-Speichergesetz) signalisiert.
Viel Zeit bleibt dem Parlament allerdings nicht. Vor der geplanten Neuwahl am 23. Februar sind es nur noch zwei Sitzungswochen.
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