Blick auf das Hauptgebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von der Invalidenstraße: Das noch grün geführte Haus hat in knapp 600 Seiten seine Sicht auf die Legislaturperiode dargelegt.

Blick auf das Hauptgebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von der Invalidenstraße: Das noch grün geführte Haus hat in knapp 600 Seiten seine Sicht auf die Legislaturperiode dargelegt.

Bild: © Ulf/AdobeStock

Von Andreas Baumer

Es war eines der konkretesten Versprechen von Union und SPD im Sondierungspapier. Demnach sollte der Strompreis um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) sinken. Dass die Senkung der Stromsteuer und die Halbierung der Übertragungsnetzentgelte dafür nicht ausreichen dürften, wurde seitdem mehrfach belegt. Auch deshalb warnten die Branchenverbände VKU und ZVEI bereits davor, dass bei den Endkunden der Eindruck einer "Mogelpackung" entstehen könnte. (Im durchgestochenen Papier der Arbeitsgruppe Klima und Energie wurde das Versprechen auch abgeschwächt.)

Das Bundeswirtschaftsministerium weist in einem knapp 600 Seiten langen Papier nun auf weitere Hürden hin. Da ist der Faktor Zeit: "Eine Lösung sollte möglichst bis spätestens September 2025 im Kabinett sein, um die Möglichkeit einer Wirkung noch für Netzentgelte und Umlagen des Kalenderjahres 2026 zu erhalten", schreibt die zuständige Fachabteilung. "Bei späterer Verabschiedung wäre eine Wirkung erst ab dem Jahr 2027 denkbar."

Enger Zeitplan bei Netzentgeltanpassungen

Das deckt sich mit Aussagen des Analysehauses Consentec, das im Auftrag von VKU und ZVEI ein Gutachten erstellte. Demnach müsste ein Zuschuss, der in einem bevorstehenden Kalenderjahr wirksam werden soll, "spätestens im September des Vorjahres" festgelegt werden.

Heißt: Wer die Netzentgelte ab Anfang 2026 senken will, muss im September 2025 Klarheit schaffen. Denn üblicherweise ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 1. Oktober die Übertragungsnetzentgelte für das Folgejahr. Zwei Wochen später sind die Verteilnetzbetreiber dran.

Zwar wären Anpassungen theoretisch noch bis zum Jahresende möglich, räumt Consentec ein. Die Vorgänge Ende 2023 hätten allerdings gezeigt, dass das für Netzbetreiber, Letztverbraucher und Lieferanten "unbefriedigend" sei und "möglichst vermieden werden sollte". Ende 2023 fielen die bereits zugesagten milliardenschweren Bundeszuschüsse für die Übertragungsnetzentgelte aus Budgetgründen abrupt weg.

Unsicherheitsfaktor EU-Kommission

Das Wirtschaftsministerium sieht aber noch einen anderen möglichen Reibungspunkt: die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese seien "weiter zu prüfen". Dies gelte zum einen für die Frage, in welchem Umfang Netzkosten über andere Instrumente als über Netzentgelte finanziert werden dürfen und inwieweit Entscheidungen der Gesetzgeber oder die unabhängige Regulierungsbehörde treffen dürften.

Zum anderen seien im Falle direkter Zuschüsse zu den Netzkosten, die über Netzentgelte finanziert werden, beihilferechtliche Implikationen zu vertiefen. "Generell ist zu erwägen, ob langfristig wirkende Instrumente mit der EU[-Kommission] mindestens zu konsultieren sind."

Hürden bei Gaskraftwerksausschreibungen

Das Ministeriumspapier zeigt außerdem, wie wenig Spielraum eine neue Bundesregierung bei Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt haben dürfte – zumindest dann, wenn es flott gehen soll. Union und SPD schrieben dazu: "Den Bau von bis zu 20 Gigawatt (GW) an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie anreizen." Diese Passage findet sich auch im Papier der Arbeitsgruppe Klima und Energie wieder.

Große Mengen an reiner Gaskraftwerksleistung seien "nicht außerhalb des [Kapazitäts-]Marktes möglich", heißt es dagegen im Ministeriumspapier. Wohl auch deshalb hatte das Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr lediglich 5 GW an reinen Gaskraftwerksneubauten zur Versorgungssicherheit vorgesehen. Die anderen 5 GW an neuen Gaskraftwerken hätten nur wenige Jahre nach Inbetriebnahme auf die Verbrennung von Wasserstoff wechseln müssen.

Grundsätzlich begrüßt das Wirtschaftsministerium, mit Kraftwerksausschreibungen zu beginnen und erst dann einen Kapazitätsmarkt einzuführen. Das habe den entscheidenden Vorteil, dass die Kraftwerke schnell angereizt werden könnten, heißt es.

Aus Ministeriumssicht sollte eine neue Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Kraftwerksprogramm noch in diesem Jahr beschließen. Ein Gesetzentwurf zur Einführung des Kapazitätsmarkts sollte im nächsten Jahr folgen.

Ministerium kontert Vorwürfe zu Kapazitätsmarkt

Welche Art von Kapazitätsmarkt sich Union und SPD vorstellen, ist derzeit noch unklar. Im Papier der Arbeitsgruppe Klima und Energie ist lediglich von einem "technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus" zu lesen. Das Ministerium favorisiert jedenfalls weiterhin einen kombinierten Kapazitätsmarkt, der zentrale Kraftwerksausschreibungen und den dezentralen Handel von Versorgungssicherheitszertifikaten verbindet.

Vorwürfe, dass dieses Modell viel komplexer sei als etwa ein rein zentraler Kapazitätsmarkt, weist das Ministerium zurück. Es gebe keinen einfachen Kapazitätsmarkt oder ein Copy-Paste aus anderen Ländern, heißt es im Papier. Die Abbildung der Energiewende mit all ihren Akteuren in einem regulierten Markt sei komplex und erfordere eine Lernkurve auf allen Seiten.

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