Von Andreas Baumer
Die Spitzen von Union und SPD bleiben dabei: Die Stromsteuer soll nicht pauschal gesenkt werden. Das ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses, der am Mittwoch im Kanzleramt tagte.
Stattdessen zielt die Koalition auf zwei weitere Maßnahmen, um die Strompreise zu senken. So sollen Stromverbraucher durch die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie Umlagen um 6,5 Milliarden Euro entlastet werden. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.
Reiche-Aussagen korrigiert
Damit korrigieren die Koalitionsspitzen Aussagen der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die am Vortag bei einer Pressekonferenz noch von 6,6 Milliarden Euro gesprochen hatte. Sie nannte auch nur die Netzentgelte als Entlastungsinstrument.
Die Koalition verweist zudem auf die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage. Diese liegt derzeit bei 2,89 Euro pro Megawattstunde (MWh) oder umgerechnet rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Von einer Abschaffung der Gasspeicherumlage profitieren aber zunächst vor allem Haushaltskunden, die mit Erdgas heizen. Haushalte, die andere Wärmequellen nutzen, werden höchstens indirekt entlastet.
So scheint auch die Aussage der Koalition, dass Verbraucher, Privathaushalte und Familien allein durch diese Maßnahmen – also Gasspeicherumlage, Netzentgelte und Umlagen – um bis zu drei Cent pro kWh entlastet werden, eher eine Art Milchmädchenrechnung zu sein. Ähnliches gilt für die Angabe, dass vierköpfige Familien um bis zu 100 Euro pro Jahr entlastet würden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD übrigens eine Entlastung um mindestens fünf Cent pro kWh in Aussicht gestellt.
Unklar ist bislang, in welchem Verhältnis Übertragungsnetzentgelte und nicht näher genannte Umlagen bezuschusst werden. Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium ließen ZfK-Anfragen dazu unbeantwortet.
Keine einheitliche Entlastung durch Netzentgelte
Laut dem Energieverband BDEW lässt sich grob sagen, dass pro einer Milliarde Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten die Netzentgelte für Haushalte durchschnittlich um 0,2 Cent pro kWh sinken. Je nach Netzgebiet profitieren Haushalte allerdings sehr unterschiedlich von geringeren Übertragungsnetzentgelten.
In Netzgebieten, in denen Übertragungsnetze etwa mangels eigener Stromerzeugung stärker in Anspruch genommen werden, ist der Anteil größer, in anderen Gebieten niedriger. Menschen in Netzgebieten, die die Übertragungsnetze vergleichsweise wenig in Anspruch nehmen, profitieren folglich kaum von einem staatlichen Zuschuss, andere stärker. Am stärksten entlastet werden jedoch industrielle Großverbraucher, die direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Möchte die Koalition die Unterschiede zwischen Haushalten bundesweit möglichst gering halten, muss sie verstärkt bei Umlagen ansetzen. Konkret kämen der Aufschlag für besondere Netznutzung und die Offshore-Netzumlage infrage. In diesem Jahr beträgt der Aufschlag für besondere Netznutzung rund 1,6 Cent pro kWh. Die Offshore-Umlage liegt bei 0,8 Cent pro kWh. Würde der Bund diese Umlagen senken, würden Haushalte einheitlich entlastet werden.
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