Von Julian Korb
Nach der Wahl werde die Union das Heizungsgesetz abschaffen, tönte Fraktionsvize Jens Spahn noch vor einigen Wochen. Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie das Gesetz offiziell heißt, tauchte auch im Wahlkampf auf – und zwar als klares Feindbild. Zu viel grüne Ideologie lautete der Vorwurf aus CDU und CSU. Aber auch die SPD forderte eine Reform. Es brauche wesentliche Änderungen am Gesetz, meinte etwa Bundesbauministerin Klara Geywitz.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich Union und SPD in den kommenden Koalitionsgesprächen auf eine umfassende Überarbeitung des GEG einigen. In der Energie- und Heizungsbranche ist der Wunsch groß, dass das Ziel damit nicht aus den Augen gerät. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müsse "entschlossen" vorangetrieben werden, heißt es in einem gemeinsamen Appell der Energie-Verbände BDEW und VKU, sowie von Vertretern der Heizungs-, Immobilien- und Wärmebranche sowie Vertretern der Gas- beziehungsweise Wasserstoffwirtschaft.
Schnelle Vereinfachung
Demnach brauche es "keinen vollständigen Systemwechsel", sondern "Klarheit" und "Vertrauen". Wichtiger sei es, die Wärmewende für alle Beteiligten zu vereinfachen. Bis 2026 solle das GEG demnach so überarbeitet werden, dass die Rahmenbedingungen realistisch und praxisgerecht ausgestaltet sind. Zugleich brauche es bei den "wesentlichen Eckpfeilern" aber Kontinuität.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch liege bislang nur bei etwa 20 Prozent. "Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die damit verbundene CO2-Reduktion stellen eine der größten gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit dar."
Interessant ist, dass sich auch Vertreter der Handwerks- und Immobilienbranche an dem Aufruf beteiligen. Der Bundesverband Wärmepumpe etwa setzt sich schon länger für den Fortbestand des Heizungsgesetzes ein. Kritiker werfen dem Gesetz und seinem Schöpfer, Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), vor, darin faktisch die Wärmepumpe als Technologie zu bevorzugen.
Verzahnung mit Wärmeplanung
In dem Verbände-Appell heißt es nun, die Vorgaben an klimafreundliche Heizungen müssten entbürokratisiert werden. Für Gebäudeeigentümer müssten verständliche Vorgaben geschaffen werden. Auch fordern die Verbände, die "Verzahnung" zwischen Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung sichtbarer zu machen und besser zu kommunizieren, um "die aktuelle Investitionszurückhaltung aufzulösen".
Derzeit warten viele Heizungskunden noch auf die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, die in kleinen Städten bis Mitte 2028 und in Großstädten bis spätestens Mitte 2026 vorliegen muss. Das führt oft zu einer Abwartehaltung. Die Erstellung von Wärmeplänen und deren längerfristige Umsetzung dürfe jedoch "individuelle Modernisierungsabsichten nicht ausbremsen", heißt es in dem Verbändepapier.
Förderung bleibt gesichert
Das Gebäudeenergiegesetz gilt seit Anfang 2024 und sieht im Wesentlichen vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt aber nicht für alle Gebäude, sondern zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Zudem gibt es zahlreiche kleinteilige Regelungen, die für Heizungskunden verwirrend sein können.
Derweil bleibt die Bundesförderung für den Einbau von Wärmepumpen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums gesichert. Solange die künftige Bundesregierung die Förderung nicht aktiv wieder abschafft, läuft das Programm demnach weiter. Zunächst hatte darüber Unsicherheit geherrscht, weil es für das laufende Jahr 2025 keinen regulären Haushalt gibt. (mit Material der Deutschen Presse-Agentur)
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