Die aktuelle Debatte um Drohnen über kritischer Infrastruktur dreht sich auch um die Frage, welche Aufgaben bei staatlichen Sicherheitsbehörden liegen und welche Betreiber von Energieanlagen übernehmen dürfen.

Die aktuelle Debatte um Drohnen über kritischer Infrastruktur dreht sich auch um die Frage, welche Aufgaben bei staatlichen Sicherheitsbehörden liegen und welche Betreiber von Energieanlagen übernehmen dürfen.

Bild: © Carsten Koall/dpa

In Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) sollen Drohnen über einem Industriepark gesichtet worden sein, zu dem eine Anlage für Flüssigerdgas und ein schwimmendes Terminal gehören. Die Fluggeräte näherten sich laut der im Juli 2026 veröffentlichten Studie des International Institute for Strategic Studies (IISS) vom Meer aus. Deutsche Staatsanwälte brachten die Überflüge laut IISS mit möglicher "Spionageaktivität zu Sabotagezwecken" in Verbindung. Bestätigt sind weder der Drohnentyp noch der Auftrag oder eine staatliche Steuerung.

Für die kommunale Energie- und Versorgungswirtschaft ist der Fall dennoch relevant. Die Studie beschreibt ein Muster, in dem Drohnen militärische Einrichtungen, Häfen, Flughäfen, Industrieanlagen und Energieinfrastruktur ausspähen könnten. Damit stellt sich auch für Kraftwerke, Umspannwerke, Gasspeicher und Wasserwerke die Frage, wie Betreiber reagieren, wenn staatliche Kräfte nicht innerhalb weniger Minuten vor Ort sein können.

Wie belastbar ist das Muster?

Die IISS-Studie wertet einen Datensatz von 144 ausgewählten Drohnenvorfällen zwischen August 2024 und Februar 2026 in Europa aus. Rund 26 Prozent der Sichtungen ordnet sie kritischer Infrastruktur zu; 48 Prozent entfielen auf militärische Anlagen und 18 Prozent auf zivile Flughäfen.

Die Studie erläutert an dieser Stelle nicht, wie die verbleibenden Fälle verteilt sind. Deutschland weist mit 58 gemeldeten Sichtungen die höchste Zahl in der Auswertung auf.

Die Autor:innen setzen zugleich eine wichtige Einschränkung: Eine Untersuchung von 61 Sichtungen in elf europäischen Ländern habe in 55 Fällen keinen bestätigten feindlichen oder illegalen Drohneneinsatz ergeben. Aus einer Sichtung wird damit nicht automatisch ein Angriff. Auch die Nähe eines Schiffes zu einer Anlage beweist keinen Drohnenstart.

Aber Fakt ist auch: Bei sogenannten hybriden Bedrohungen kombinieren staatliche oder nicht-staatliche Akteure unterschiedliche offene und verdeckte Mittel. Dazu können auch Drohnenüberflüge oder mutmaßliche Ausspähversuche gehören. Häufig zielen solche Aktivitäten darauf, kritische Infrastruktur und staatliche Einrichtungen zu beobachten, Verunsicherung in der Bevölkerung zu schüren und die Urheberschaft zu verschleiern. Das erschwert die eindeutige Zuordnung und kann die politische Reaktion des betroffenen Landes verzögern.

Litauen verbindet drei Schutzebenen

Der litauische Übertragungsnetzbetreiber Litgrid bereitet sich seit Jahren auf hybride Angriffe vor. Vorstandsvorsitzender Andrius Šemeškevičius beschreibt drei Schutzebenen: Cybersicherheit, physischen Schutz und sensorische Überwachung, etwa durch Drohnenerkennung. In geschützten Bereichen hat Litgrid das Recht, Drohnen abzuwehren. Bewaffnete Sicherheitskräfte unterstehen dem Staat und arbeiten mit dem Betreiber zusammen.

Litgrid verbindet den Objektschutz mit Ersatzteilreserven, gemeinsamer Bevorratung mit Lettland und Estland sowie dezentraler Steuerbarkeit. Šemeškevičius warnt: "Wenn ich wirklich mal das Gefühl habe, dass wir in einem Bereich komplett geschützt sind, muss ich davon ausgehen, dass wir etwas übersehen haben."

Experte fordert ein gemeinsames Lagebild

Generalmajor Wolf-Jürgen Stahl, Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, ordnet Drohnenflüge als hybride Bedrohung ein. Cyberangriffe, Desinformation und Sabotage zielten auch auf Verunsicherung. Für Stadtwerke sei das relevant, weil die Bevölkerung bei einem Versorgungsausfall auf den örtlichen Versorger schaue.

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"Wenn der Strom in Südwest-Berlin ausfällt, schaut im Rest Deutschlands die Bevölkerung nicht aufs Regierungsviertel in Berlin – sie schaut auf ihr Stadtwerk", sagt Stahl. Stahl fordert eine nationale Bedrohungsanalyse, in die alle relevanten Behörden einzahlen. Vielen Kommunen und Unternehmen fehlten Personal und Strukturen, um Hinweise zu bewerten.

Wer darf eine Drohne abwehren?

Die Frage der Abwehr ist politisch und rechtlich umstritten. Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle hat die Debatte verschärft. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) sagte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, das Zeitfenster für Betreiber betrage im Ernstfall 60 bis 90 Sekunden. Die Polizei könne nicht rechtzeitig aus Potsdam zu jedem gefährdeten Standort fahren, argumentiert Redmann. Er fordert deshalb, Betreiber kritischer Infrastruktur in engen Grenzen mit Befugnissen zur Drohnenabwehr zu beleihen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält Stadtwerke dagegen nicht für Sicherheitsbehörden. Sie schützten ihre Anlagen und meldeten Auffälligkeiten, die Abwehr bleibe aber hoheitliche Aufgabe. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält eine freiwillige Beleihung in eng begrenzten Ausnahmefällen für denkbar – bei klarer Haftung und Kostenneutralität.

Damit geht es nicht nur um Technik, sondern um Zuständigkeit, Haftung und Finanzierung. Leistungsfähige Drohnenabwehr kann nach Einschätzung des Sicherheitsexperten Thomas Hermes schnell hohe sechs- bis siebenstellige Beträge kosten.

Ein Lagebild fehlt an vielen Stellen

Die IISS-Studie beschreibt Europas Problem als Lücke zwischen Erkennen, Bewerten und Reagieren. Niedrig fliegende Drohnen ohne elektronische Kennung seien schwer zu verfolgen. Bei einem Start von Schiffen werde auch die Zuordnung komplizierter. Die Studie verweist auf die sogenannte Schattenflotte und manipulierte Schiffsidentifizierungssysteme.

Die VKU-Landesgruppe Berlin fordert deshalb Zugang der Betreiber zu Lagebildern und Risikoanalysen, regionale Notstromreserven sowie notstromfähige Batteriespeicher.

Generalmajor Stahl fordert eine nationale Bedrohungsanalyse, in die alle relevanten Behörden einzahlen. Vielen Kommunen und Unternehmen fehlten Personal und Strukturen, um Hinweise zu bewerten. Sein Vorschlag sind sogenannte Red Teams, die das eigene Unternehmen aus der Perspektive eines Gegners untersuchen.

Was folgt aus der Studie für Stadtwerke?

Die Studie beweist nicht, dass jeder Drohnenüberflug Teil einer russischen Kampagne war. Sie zeigt aber, dass Europas Sicherheitsarchitektur mit vergleichsweise günstigen, schwer zuzuordnenden Mitteln getestet werden kann. Für Stadtwerke und Netzbetreiber lautet die Prüfaufgabe: Welche Anlagen hätten im Angriffsfall die größten Versorgungsauswirkungen und wie schnell lässt sich der Betrieb wiederherstellen?

Am Ende steht jedoch der Staat unter Zugzwang. Deutschland muss es schaffen, gemeinsame Lagebilder, klare Befugnisse und eine finanzierte Schutzstrategie aufzubauen – und das möglichst schnell.

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