Die geplante Reform der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich treibt Deutschlands Netzbetreiber um.

Die geplante Reform der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich treibt Deutschlands Netzbetreiber um.

Bild: © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Von Andreas Baumer

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) startet einen neuen Versuch, um die Bundesnetzagentur zu Änderungen im sogenannten Nest-Prozess zu bewegen. Insbesondere geht es dem Stadtwerkeverband darum, ein "faktenbasiertes Gegengewicht" zur der in seinen Augen pauschalen Kritik an der kommunalen Energiewirtschaft zu liefern. Grundlage dafür ist eine neue Studie der Unternehmensberatung EY, die vom VKU in Auftrag gegeben wurde.

Auf 66 Seiten zeigt die Studie auf, wie vernetzt die Kommunalwirtschaft von der Energieerzeugung über den Energietransport bis hin zum Energievertrieb jetzt schon ist. "Kommunale Energieversorgungsunternehmen gelten vielfach als kleinteilig, heterogen und dadurch angeblich ineffizient", heißt es dort.

"Doch genau diese Vielfalt ist kein Mangel, sondern Ausdruck einer Struktur, die Verantwortung dezentral verankert und damit besonders anschlussfähig für die Umsetzung einer komplexen Transformation wie der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende." Kooperationen seien dabei kein Ausnahmephänomen, sondern "der funktionale Kitt dieses Systems."

Nest (Kurzform für Netze effizient sicher transformiert) ist das Schlagwort für eine Reform der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich durch die Bundesnetzagentur. Nach mehr als eineinhalb Jahren Diskussion befindet sich der Prozess mittlerweile in der Endphase. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die 5. Regulierungsperiode und darüber hinaus zu definieren.

Studie: "Teils systematisch" Anreize gegen Kooperationen

In der Folge wird in der Studie eine ganze Reihe von Stadtwerkekooperationen beschrieben. Speziell für den Netzbereich, um den es im Nest-Prozess geht, wird Deutschlands größtes Stadtwerkenetzwerk, die Thüga, aufgeführt. Auch die Kooperationen Regio IT (Aachen), Smartoptimo (Osnabrück) und die Stadtwerke SH (Rendsburg, Schleswig-Holstein) sowie die Kooperation der Rheinenergie-Netztochter Rheinnetz und der Stadtwerke München beim Betrieb von Gasdruckkabeln haben Eingang ins Papier gefunden.

Die Bundesnetzagentur kommt in der Studie ebenfalls vor. Die Regulierungsbehörde setze "teils unbeabsichtigt, teils systematisch" Anreize gegen Kooperationen und verhindere damit strukturelle Effizienzgewinne, heißt es in der Studie. So werde das bei kooperativen Netzgesellschaften vielfach bevorzugte Pachtmodell diskriminiert. Die Bundesnetzagentur erkenne dieses Modell oft nicht als investitionsförderlich an, steht in der Studie. In der Folge könnten sich Beteiligungen negativ auf die Anreizregulierung auswirken. "Kooperation wird so wirtschaftlich unattraktiv gemacht."

Als weiteren Kritikpunkt wird der Zwang zu einheitlichen Netzentgelten genannt. "Wenn mehrere Netzgebiete in einer Gesellschaft zusammengefasst werden, müssen laut geltender Regulierung einheitliche Netzentgelte über das gesamte Netzgebiet gelten", heißt es. "In der Praxis bedeutet das: In einem Teilgebiet steigen die Entgelte, im anderen sinken sie. Diese ungleiche Lastenverteilung sorgt regelmäßig für politischen Widerstand in den Kommunen – und ist ein häufiger Grund für das Scheitern oder Rückabwickeln bestehender Kooperationen."

Der Bundesnetzagentur wird empfohlen, Netzentgeltvorgaben bei kooperativen Zusammenschlüssen zu lockern, Bonusregelungen bei der Effizienzbenchmark für kooperierende Netzbetreiber zu schaffen oder das Pachtmodell in der Anreizregulierung zu rehabilitieren. "Eine politisch gewollte Zusammenarbeit kommunaler Unternehmen darf regulatorisch nicht bestraft werden", heißt es. "Kooperationen müssen auch regulatorisch als eigene Kategorie gedacht und behandelt werden – zwischen Dienstleistung und Fusion, aber mit eigenem Ordnungsrahmen."

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kommentierte die Studienergebnisse so: "Starke, regionale Verteilnetzbetreiber sind das Rückgrat einer erfolgreichen, akzeptierten und wirtschaftlich tragfähigen Energiewende. Was wir brauchen, ist kein Einheitsnetz, sondern ein starkes Netzwerk."

Nest-Streit schaukelt sich hoch

Der Streit um den Nest-Prozess hatte sich in den vergangenen Wochen hochgeschaukelt. Die Energieverbände BDEW und VKU beklagen, dass die geplanten Änderungen Netzbetreiber wirtschaftlich erheblich schlechter stellen würden. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach in diesem Zusammenhang bereits im Frühjahr von einem "toxischen Cocktail", den die Bundesnetzagentur mische.

BDEW und VKU kritisieren unter anderem, dass kleine Netzbetreiber, die sich im sogenannten vereinfachten Verfahren befinden, in der nächsten Regulierungsperiode keinen Betriebskosten-Aufschlag erhalten sollen. Sie werfen der Bundesnetzagentur vor, durch die Hintertür Strukturpolitik zu betreiben.

Dem widersprach Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, jüngst im ZfK-Interview. "Wir machen keine Strukturpolitik", sagte sie. "Wir bestehen aber im Interesse der Kunden darauf, dass kleine und große Netzbetreiber alle Anforderungen an den modernen Netzbetrieb und die Nutzbarmachung der Energiewende für den Verbraucher erfüllen."

Hier könne es keine Abstriche geben. "Eine Diskussion darüber, dass kleine Verteilnetzbetreiber Anforderungen nicht erfüllen müssen, brauchen sie mit der BNetzA nicht zu führen. Auch wer klein ist und es bleiben will, muss leistungsfähig sein."

Haben Sie einen Fehler entdeckt oder wollen Ihre Perspektive zum Nest-Prozess schildern? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer (a-baumer@zfk.de).

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