Von Andreas Baumer
Im Zuge des sogenannten Nest-Prozesses, wie die Überarbeitung der Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich genannt wird, stellt die ZfK verschiedene Perspektiven dar. Im ersten Teil schilderte Netze-BW-Chef Jörg Reichert, warum die geplante Reform Netzbetreiber aus seiner Sicht deutlich schlechter stellt. In diesem Teil kommen nun Stimmen zu Wort, die die Forderungen der Netzbetreiber kritisch sehen.
Mitten in den Sommerferien hat die Bundesnetzagentur reichlich Lektürestoff zur geplanten Reform der Netzregulierung erhalten. Während die Energieverbände VKU und BDEW buchfüllende Stellungnahmen produzierten, beschränkte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) diesmal auf vier Seiten. Was nicht heißt, dass der VZBV dem sogenannten Nest-Prozess kaum Bedeutung beimisst. Im Gegenteil.
"Für uns wird das Thema immer wichtiger", sagt VZBV-Stromexperte Henning Herbst im ZfK-Gespräch. "Immer mehr Verbraucher haben Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Elektroautos. Sie haben deshalb viel mehr als früher mit Netzbetreibern zu tun."
VZBV: Netzagentur auf Netzbetreiber-Sorgen eingegangen
Grundsätzlich sei sein Verband mit vielen Änderungsvorschlägen der Bundesnetzagentur zufrieden, sagt Herbst. Der VZBV unterstütze es ausdrücklich, Monopolrenditen auf Seiten der Netzbetreiber zu verhindern und Netznutzer vor überhöhten Entgelten zu schützen.
Herbst findet auch, dass die Bundesnetzagentur durchaus auf Sorgen der Netzbetreiber eingegangen sei. Als Beispiel nennt er den sogenannten Betriebskosten-Aufschlag. Dieser soll Stromnetzbetreibern außerhalb des vereinfachten Verfahrens für die nächste Regulierungsperiode gewährt werden. Aus Sicht der Energieverbände BDEW und VKU ist das viel zu wenig und schafft zudem neue Ungleichgewichte.
Auch das Beibehalten des vereinfachten Verfahrens für kleine Netzbetreiber zählt Herbst auf. Hier könnte er sich noch strengere Regeln vorstellen. "Es ist schon fragwürdig, dass derzeit 75 Prozent der Netzbetreiber nicht am Effizienzvergleich teilnehmen", sagt der Verbraucherschützer. "Überall dort, wo mehr Effizienz möglich ist, sollte auch mehr Effizienz angereizt werden".
Nachbesserungsbedarf sieht der VZBV zudem bei der sogenannten Qualitätsregulierung. Bewertet wird dabei etwa, wie oft es in einem Verteilnetz zu Engpässen oder gar Ausfällen kommt. Künftig soll auch die Energiewendekompetenz von Netzbetreibern einfließen. Netzbetreiber sollen beispielsweise belohnt werden, wenn sie Netzanschlussverfahren vergleichsweise schnell bearbeiten und Marktprozesse flächendeckend digitalisieren.
Prinzipiell begrüßt dies der VZBV. Klarere Vorgaben wünscht er sich aber bei der Netzservicequalität. "Oft beschweren sich Verbraucher bei uns, dass ihr Netzbetreiber nicht erreichbar sei", erläutert er. "Das zu verbessern ist auch im Interesse der Netzbetreiber. Daran hängt am Ende auch die Akzeptanz der Energiewende."
Regulierungsperiode: BNE will Verkürzung auf zwei Jahre
Durchaus kritisch sieht auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Forderungen der Netzbetreiber. Die hauseigene Analyse, wonach einzelne große Netzbetreiber noch im Jahr 2023 "übermäßig hohe Gewinnmargen" einfuhren, wurde in der Energiebranche kontrovers diskutiert.
Auch die offizielle BNE-Stellungnahme dürfte vielen Netzbetreibern nicht gefallen. Der Verband setzt sich beispielsweise dafür ein, die Regulierungsperiode von fünf auf zwei Jahre zu senken und zugleich den Kapitalkostenabgleich zu streichen. Die Energieverbände BDEW und VKU sehen dagegen bereits eine Verkürzung auf drei Jahre kritisch und befürchten dadurch einen deutlichen Mehraufwand.
Die von den Energieverbänden durchgesetzte Betriebskosten-Anpassung für die nächste Regulierungsperiode hält der BNE für verzichtbar. Das würde eine "erhebliche Schwächung der Anreizfunktion des Budgetansatzes" bedeuten, schreibt er.
BNE: Strukturpolitik zugunsten kleiner Einheiten
Auch bei den vereinfachten Verfahren für kleine Netzbetreiber, an denen die Bundesnetzagentur im Grundsatz festhalten will, sieht der BNE noch Handlungsbedarf. Der vorgegebene Schwellenwert zur Bestimmung der Unternehmen sei nicht ausreichend. "Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens sollte – wenn überhaupt – auf wirklich kleine Netzbetreiber begrenzt werden", erläutert der BNE. "In Wahrheit bedeuten diese Ausnahmen eine ungerechtfertigte Strukturpolitik zugunsten kleiner Einheiten."
Der BNE nimmt damit eine klare Gegenposition zu den Verbänden VKU und BDEW ein. Diese werfen der Bundesnetzagentur vor, Strukturpolitik auf Kosten kleiner Netzbetreiber zu betreiben. Als wichtigen Anhaltspunkt dafür nennen sie den Ausschluss von Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren von der Betriebskosten-Anpassung.
Einig sind sich BNE und VZBV, dass die vollständige Berücksichtigung der kalkulatorischen Gewerbesteuer abzulehnen ist. "Bei der Gewerbesteuer sollten nur tatsächlich abgeführte Beträge in die Erlösobergrenze einfließen dürfen", findet der BNE.
An der Gewerbesteuer reibt sich auch der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen, ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftlern, das die Bundesnetzagentur berät. Aus seiner Sicht ist dieser Ansatz "sehr vorteilhaft für die Netzbetreiber". Die empirische Evidenz zeige, dass es auf echten Wettbewerbsmärkten Unternehmen regelmäßig nicht gelinge, 100 Prozent der Gewinnsteuern auf die Endkunden abzuwälzen. Der Arbeitskreis hält eine deutlich geringere Überwälzung auf die Netzentgelte, beispielsweise von 40 Prozent der Steuerlast, für vertretbar.
Haben Sie einen Fehler entdeckt oder wollen Ihre Perspektive zum Nest-Prozess schildern? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer (a-baumer@zfk.de).
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