Von Andreas Baumer
Xgen mag wie eine Unterhaltungssendung im Privatfernsehen klingen, ist aber ein zentraler Baustein der Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich. 2007 eingeführt, soll er Netzbetreiber zu hoher Produktivität anhalten – und zum Sparen.
Schon in der Vergangenheit kam es zwischen Bundesnetzagentur und Netzbetreibern wiederholt zu Reibereien um die Xgen-Berechnung. Nun kocht das Thema wieder hoch.
Dem Xgen liegt die Annahme zugrunde, dass Kosten- und Produktivitätsentwicklungen der Netzwirtschaft von der Gesamtwirtschaft abweichen. Konkret dient er als Korrektiv zum allgemeinen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, einem weiteren zentralen Baustein der Anreizregulierung.
Inflation und Produktivität
Grundsätzlich wird für Netzbetreiber vor einer sogenannten Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze ermittelt. Jeder Netzbetreiber erhält also ein Budget, mit dem er seine Aufgaben im Netzbetrieb erfüllen kann. Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.
Das Problem dabei: Es ist schwer vorherzusagen, wie sich die Inflation in den nächsten Jahren entwickelt. Deshalb wird der Verbraucherpreisindex herangezogen, um vorab bestimmte Erlösobergrenzen für Netzbetreiber im Laufe einer Regulierungsperiode anpassen zu können. So lassen sich inflationsbedingte Kostensteigerungen in der Netzregulierung berücksichtigen.
Allerdings kann der Regulierer erwarten, dass die Netzwirtschaft einen Teil dieser inflationsbedingten Kostensteigerungen durch Produktivitätssteigerungen wettmacht. Hier kommt der Xgen-Faktor ins Spiel. Er wird auf Basis historischer Daten und wissenschaftlich anerkannter Methoden geschätzt. Generell gilt: Je höher der Xgen-Faktor ist, desto weniger Einnahmen erhalten Netzbetreiber und desto stärker ist der Spardruck.
Xgen: Eine statt zwei Methoden
In der ersten Regulierungsperiode betrug der Xgen für Strom- und Gasnetzbetreiber laut Verordnung jährlich 1,25 Prozent. In der zweiten Regulierungsperiode waren es 1,5 Prozent. Seitdem wurde der Xgen getrennt nach Strom- und Gasnetz ermittelt. Für die laufende Regulierungsperiode gelten folgende Xgen-Werte: Im Strombereich sind es 0,86 Prozent und im Gasnetzbereich 0,87 Prozent.
Im Zuge des sogenannten Nest-Prozesses möchte die Bundesnetzagentur die Berechnung des Xgen erneut überarbeiten. Mehrere Punkte stoßen Netzbetreibern sauer auf. Zwei werden hier eingehender erörtert.
Erstens soll für die Xgen-Berechnung die Zahl der verwendeten Methoden von zwei auf eine reduziert werden. Die sogenannte Malmquist-Methode hat sich aus Sicht der Behörde als überlegen erwiesen. Es gebe hier auch "keine nennenswerten Unsicherheiten bezüglich der Methodik, der Datenlage bzw. –güte und der Ergebnisplausibilität mehr."
Der Energieverband BDEW sieht das anders. Erst vergangene Woche veröffentlichte er eine Studie des Beratungsunternehmens Polynomics, die in seinem Auftrag durchgeführt wurde. Demnach ist der Malmquist-Index bei unzureichender Datenlagen oder falschen Modellannahmen "anfällig für Verzerrungen". Die Gutachter plädieren deshalb weiterhin für eine Methodenvielfalt. Aus Sicht der Bundesnetzagentur weist dagegen bereits der Malmquist-Index eine "umfangreiche Methodenvielfalt" auf.
Gesamtkosten und operative Kosten
Die Regulierungsbehörde will zudem für die Berechnung des Xgen alle Netzbetreiberkosten heranziehen. Angewendet werden soll der Faktor dann aber nur auf operative Kosten, nicht auf Kapitalkosten. Die Behörde verweist darauf, dass es seit der dritten Regulierungsperiode einen sogenannten Kapitalkostenabgleich gebe. Bereits dort werden Netzbetreiber für zukünftige Preissteigerungen entschädigt. Würde man auch noch den Xgen-Faktor auf Kapitalkosten anwenden, würde das zu einer doppelten Anpassung der Kapitalkosten führen.
Das Beratungsunternehmen Polynomics warnt dagegen: Der Vorschlag der Bundesnetzagentur beruhe auf unrealistischen Annahmen. Dies führe zu systematischen Verzerrungen. Insgesamt sei der vorliegende Ansatz "weder theoretisch fundiert noch regulatorisch konsistent".
In der Folge würden Netzbetreibern systematisch Erlöse entzogen, die ihnen als effizient anerkannte Erlöse eigentlich zustünden. Das würde direkte Folgen auf die Investitionsfähigkeit von Netzbetreibern haben – und somit auch auf die Umsetzung der Energiewende.
Die Bundesnetzagentur hält dagegen. Aus ihrer Sicht wird die Neuregelung für Netzbetreiber nur dann nachteilhaft, wenn die Kapitalkosten im Laufe der Regulierungsperiode sinken, während die Betriebskosten steigen. Die Bundesbehörde hält dies für die kommenden Jahre für ein "äußerst unwahrscheinliches Ereignis".
Zum Hintergrund: Netzbetreiber landauf, landab stehen vor gewaltigen Investitionsprogrammen, um ihre Stromnetze für eine klimaneutrale und digitale Energiewelt fit zu machen.
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Auch Eon und Netze BW mit Konzepten
Für die Berechnung des Xgen ging eine Reihe weiterer Vorschläge bei der Bundesnetzagentur ein. Beispielsweise brachten die großen Netzbetreiber Eon und Netze BW eigene Konzepte ein. Teilweise wurde gefordert, den Xgen für die kommende Regulierungsperiode auf null zu setzen.
Auch aus Polynomics-Sicht könnte man den Xgen aussetzen, falls die bisherigen Daten zu stark schwanken würden. Ferner könnte ein sogenannter historischer Xgen eine sinnvolle Alternative sein. Dabei würde sich die Berechnung allein auf die Entwicklung der Netzwirtschaft stützen – ohne Vergleich mit der Gesamtwirtschaft.
Grundsätzliche Kritik kommt vom Stadtwerkeverband VKU. Er bezweifelt eine höhere Produktivität der Netzwirtschaft gegenüber der Gesamtwirtschaft, "insbesondere im Hinblick auf den Transformationsprozess der Netze". Er schlägt deshalb vor, den Xgen-Faktor weiterhin auf die Kapitalkosten anzuwenden. Denn: "Der Effizienzdruck [...] ist ohnehin bereits übermäßig erhöht."
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