Mit den Vorschlägen der Bundesnetzagentur zur Neugestaltung der Stromnetzentgelte – besser bekannt unter dem Schlagwort Agnes – steht ein Paradigmenwechsel bevor: Erstmals sollen nicht nur Stromverbraucher, sondern auch Einspeiser, also Betreiber von Erzeugungsanlagen, an den Netzkosten beteiligt werden. Für kommunale Energieversorger, deren Geschäftsmodelle und Prozesse auf den bisherigen Regeln basieren, bedeutet dies eine grundlegende Neuorientierung.
Bislang war die Systematik einfach: Netzentgelte wurden ausschließlich von denjenigen gezahlt, die Strom aus dem Netz bezogen. Erzeuger, insbesondere Betreiber erneuerbarer Energien, speisten kostenfrei ein und profitierten von stabilen Rahmenbedingungen.
Mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028 und dem Agnes-Verfahren der Bundesnetzagentur wird dieses Prinzip grundlegend verändert. Künftig sollen auch Einspeiser ab der Niederspannung mit Leistungsmessung an den Netzkosten beteiligt werden.
Einspeiseentgelte: Mehrstufiges Modell
Die Behörde schlägt dazu ein mehrstufiges Modell vor: Neben einem kapazitätsbezogenen Entgelt (beispielsweise vier bis sieben Euro pro Kilowatt [kW] installierter Leistung) und dynamischen, mengenbasierten Netzentgelten (etwa 0,10 Euro pro Kilowattstunden [kWh] bei Engpässen) sollen Baukostenzuschüsse für neue Netzanschlüsse erhoben werden. Ziel ist eine breitere Finanzierungsbasis, eine netzdienliche Steuerung von Investitionen und eine stärkere Orientierung an europäischen Vorgaben.
Bemerkenswert ist der Ansatz, dass nicht mehr nur die Reise einer Kilowattstunde vom Erzeuger zum Verbraucher bezahlt wird, sondern jeder, der das Netz beeinflusst, also auch der Einspeiser, zur Finanzierung beiträgt.
Die Einführung dynamischer Netzentgelte soll zudem als Anreizsystem wirken: Je nach Netzsituation und Region können die Entgelte variieren und so Investitionen in systemdienliche Standorte lenken. Baukostenzuschüsse für neue Netzanschlüsse setzen zusätzliche Standortsignale und sollen die unmittelbaren Kosten des Netzanschlusses abdecken.
Auswirkungen auf kommunale Energieversorger
Für kommunale Energieversorger bedeuten die Agnes-Vorschläge eine doppelte Herausforderung. Einerseits werden die Netzkosten auf mehr Schultern verteilt, was die Finanzierung langfristig stabilisieren kann. Andererseits steigt die Komplexität der Kostenstruktur und der Abrechnungsmechanismen erheblich.
Die Unsicherheit über die künftige Ausgestaltung der Entgelte erschwert die Planung neuer Anlagen. Insbesondere Betreiber von EEG-Anlagen sehen ihre Investitionsentscheidungen gefährdet, da der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen nicht eindeutig geregelt ist. Die Bundesnetzagentur argumentiert, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Behörde bestehende Erwartungen relativiert habe. Eine Einschätzung, die aus verfassungsrechtlicher Sicht umstritten bleibt.
Senkungseffekt droht zu verpuffen
Die Regulierungsbehörde läuft zudem Gefahr, eine Milchmädchenrechnung aufzumachen: Denn höhere Netzkosten für Einspeiser könnten über die Strompreise an Endkunden weitergegeben werden. Dann droht der Senkungseffekt bei Netzentgelten zu verpuffen. Dessen ungeachtet ist fraglich, ob sich auch im Zuge der angekündigten Streichung der Einspeiseförderung immer mehr Betreiber für den Eigenverbrauch entscheiden und das öffentliche Netz nur noch als Back-up betrachten.
Gleichzeitig könnten Baukostenzuschüsse und dynamische Entgelte Investitionen in systemdienliche Standorte lenken – vorausgesetzt, sie werden regional differenziert und marktgerecht ausgestaltet. Die Unsicherheit über die Ausgestaltung und den Vertrauensschutz für bestehende Anlagen erschwert zudem Investitionsentscheidungen und erfordert transparente, stabile Rahmenbedingungen. Regionale Differenzierungen und Anreizsysteme können Investitionen steuern, müssen aber sorgfältig ausgestaltet werden, um unerwünschte Marktreaktionen zu vermeiden.
Für kommunale Energieversorger und IT-Dienstleister im Energiebereich markieren die Agnes-Vorschläge einen Einschnitt. Die Abrechnung von Einspeiseentgelten verlangt neue End-to-End-Prozesse, von der Messdatenerfassung über die Entgeltberechnung bis zur Kommunikation mit Netzbetreibern und Einspeisern. Dynamische Netzentgelte und Kapazitätsentgelte erfordern eine präzise, zeitnahe Verarbeitung von Messwerten und Netzzuständen.
Integration von Echtzeitdaten wird zur Pflicht
Die Integration von Echtzeitdaten und die Abbildung komplexer Tarifierungslogiken werden über Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hinaus zur Pflicht. Schnittstellen zu Messstellenbetreibern und Netzbetreibern müssen flexibel und skalierbar gestaltet werden, um die Vielzahl neuer Datenpunkte und Kommunikationsanlässe zu bewältigen.
Die Anpassung der Abrechnungs-Module und damit der Marktkommunikation wird unvermeidlich. Die Komplexität steigt, die Anforderungen an Datenqualität und Prozesssicherheit nehmen zu. Hier sind Investitionen in Customizing, Erweiterungen und Testmanagement erforderlich.
Klar ist: Die Agnes-Vorschläge verlangen von kommunalen Energieversorgern und ihren IT-Dienstleistern nicht nur technische und prozessuale Anpassungen, sondern auch strategische Weitsicht und Mut zur Veränderung.
Unsere Kolumnistin Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen.




