Wie geht es weiter mit den Netzentgelten? Darüber tauscht sich gerade die Bundesnetzagentur mit der Branche aus.

Wie geht es weiter mit den Netzentgelten? Darüber tauscht sich gerade die Bundesnetzagentur mit der Branche aus.

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Deutschlands größte Energieverbände sehen das geplante Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur kritisch. Die Regulierungsbehörde setze "falsche Prioritäten", urteilt der Stadtwerkeverband VKU in einer Stellungnahme. Das Modell sei "sehr komplex", schreibt der Energiewirtschaftsverband BDEW.

Die Bundesnetzagentur sieht als Grundmodell einen nach Leistung gemessenen Kapazitätspreis und zwei Arbeitspreise vor. Basis für den Kapazitätspreis soll eine frei wählbare Kapazität sein. Für diese bestellte Kapazität soll ein Arbeitspreis gezahlt werden (Arbeitspreis 1). Oberhalb der gewählten Kapazität wird ein höherer Arbeitspreis (Arbeitspreis 2) fällig. Diese drei Komponenten sollen die Refinanzierung der Erlösobergrenze von Netzbetreibern vollständig decken.

Zweifel an Arbeitspreis 2

Hinzu kommt ein dynamischer Arbeitspreis (Arbeitspreis 3), der Netzentgeltzahler zum netzdienlichen Nutzen von Strom anreizen soll. Im Fokus steht, Engpassmanagementkosten zu senken. Dieses Modell soll zunächst für die höheren Spannungsebenen zum Tragen kommen.

Aus VKU-Sicht wird damit die Chance verpasst, stärker Lastspitzen zu reduzieren und den Bedarf an zusätzlichen, kostspieligen Stromnetzen zu dämpfen.

Der Stadtwerkeverband hat erhebliche Zweifel, dass der Arbeitspreis 2 genügend Abschreckungswirkung erzielt, um eine verlässliche Steuerung von Kapazitäten auch in stark ausgelasteten Netzen zu gewährleisten. "Überschreitet ein Netznutzer seine bestellte Kapazität um zehn Prozent, müsste der Arbeitspreis um das 60-Fache steigen, um eine vergleichbare, steuernde Wirkung zu erreichen", rechnet er vor. Das verdeutliche, dass ein Arbeitspreis 2 zur Anreizsteigerung tatsächlich sehr hoch sein müsse. "Bleibt er hingegen niedrig, droht eine nicht mehr planbare Netznutzung mit steigender Gleichzeitigkeit – und damit ein Netzausbau hin zu einer Kupferplatte."

Nach VKU-Auffassung müsste das Modell so ausgestaltet sein, dass eine dauerhafte Überschreitung der gewählten Kapazität möglichst vollständig verhindert wird. Kapazitätsüberschreitungen dürften sich nur auf wenige Ausnahmefälle beschränken.

Ganz anderer Meinung ist der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Entscheidend sei, dass die von Netznutzern gewählte Kapazität angepasst und auch jederzeit überschritten werden könne, ohne dass damit extrem hohe Entgelte verbunden seien.

Der VKU hält das Netzentgeltmodell der Bundesnetzagentur wegen des hohen Umsetzungsaufwands zunächst nur für eine kleine Gruppe von Großverbrauchern für vertretbar. Darunter fallen etwa stromintensive Industriebetriebe.

Für die große Gruppe jener Kunden mit registrierender Leistungsmessung – sprich in der Regel Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden – müssten vereinfachte Verfahren möglich sein. Als Beispiel wird die ausschließliche Orientierung an vertraglich vereinbarter Leistung genannt. Für Kunden mit Standardlastprofil, also klassische Haushaltskunden, sieht auch die Bundesnetzagentur Vereinfachungen vor.

BDEW begrüßt Einführung eines Kapazitätspreises

Der BDEW kann die Grundzüge des Bundesnetzagentur-Modells nachvollziehen und begrüßt "ausdrücklich" die Einführung eines Kapazitätspreises. Aus seiner Sicht sollte zudem der höhere Arbeitspreis 2 "erheblich höher" sein als der Arbeitspreis 1.

Mit der Einführung einer separaten Komponente für die Anreizfunktion (Arbeitspreis 3) werde das System zudem zu komplex, schreibt der Verband.

Er schlägt als Grundlage eine feste, jederzeit verfügbare und garantierte Kapazität vor. Diese könne der Kunde in seiner Höhe frei wählen. Zusätzlich könne der Netznutzer eine optionale Kapazität vereinbaren, die günstiger als die garantierte Kapazität sei und einen festen Preis habe. Netzbetreiber sollen die optionalen Kapazitäten in Zeiten hoher Netzauslastung einschränken können. Dazu käme ein Überschreitungspreis. Dieser würde erhoben werden, wenn die vorab gebuchten Kapazitäten überschritten werden. Der Überschreitungspreis hätte den Charakter einer Strafzahlung.

Der Vorteil gegenüber dem Modell der Bundesnetzagentur aus BDEW-Sicht: Flexibilitäten beim Stromverbrauch könnten in den meisten Zeiten ungefiltert auf Marktsignale reagieren. Eine aufwendige Dynamisierung des Arbeitspreises könnte dagegen entfallen.

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