Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Bild: © DEW21

Seit Mitte April agieren die Pressestellen der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) und der Konzernmutter Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) im Krisenmodus. Jedes einzelne Wort wird auf seine juristische Tragweite abgewogen. Im Fall des Abrechnungsbetrugs bei der DEW21-Digitalvertriebstochter Stadtenergie ermittelt mittlerweile die Dortmunder Staatsanwaltschaft. Hauptverdächtiger ist ein früherer leitender Angestellter, der Mitte April freigestellt worden sein soll, dagegen aber offenbar vor dem Arbeitsgericht geklagt hat. Zehntausenden Kunden muss ein zweistelliger Millionenbetrag zurückgezahlt werden. Insgesamt wurden für hier Rückstellungen von 74 Mio. Euro gebildet.

Politisch noch mehr Sprengstoff hat aber die Energiebeschaffung während der jüngsten Energiekrise. Auf deren Höhepunkt hat sich das Unternehmen offenbar drei Jahre im Voraus mit Gas und Strom eingedeckt zu den damals gültigen rekordhohen Preisen. Ein paar Monate später gingen die Preise massiv zurück, die DEW21 musste große Energiemengen bisher weit unter Einstandspreis verkaufen.

Aufsichtsrat gab im Herbst 2023 ein Gutachten in Auftrag

Die realisierten Verluste sollen bisher bei rund 40 Mio. Euro liegen, aber in Summe könnte die roten Zahlen noch deutlich höher ausfallen. Die Vorstandsvorsitzende der DSW1, Heike Heim, ist unter anderem wegen diesem Themenkomplex Anfang Juli abberufen worden - die Beschaffungstransaktionen fallen in ihre Zeit als DEW21-Chefin.

Der Aufsichtsrat von DEW21 war offenbar erst im Herbst 2023 hellhörig geworden und hatte bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC ein Gutachten zur Prüfung der Beschaffungstransaktionen in der fraglichen Zeit in Auftrag gegeben. Dieses wird jetzt von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei auf Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen der Verantwortlichen untersucht. Es geht dabei vor allem um die Frage möglicher Schadenersatzansprüche.

Ungeachtet des aktuellen Kenntnisstands und der noch ausstehenden Aufarbeitung bleiben viele Fragen offen. Diese werden von den Medien im Ruhrgebiet wie der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung und den lokalen Ruhrnachrichten detailliert und immer wieder auch angestoßen. Die Insiderinfos liefert wohl die Lokalpolitik. Es geht dabei vielfach um Themen der Kontrollmechansimen, der Compliance, der Mitwisserschaft und um die sehr langen Zeiträume zwischen Vollzug und Aufdeckung. Hier einige der zentralen Themen und Fragen, die noch ungeklärt sind:

1. Welche Rolle hatte ein externer Berater für den Energiehandel der DEW21 in der jüngsten Energiekrise?
Die DEW21 hat nach ZfK-Informationen schon vor dem Spätsommer 2022 mit einem erhöhten Risikorahmen, der vom Risikohandbuch respektive der Beschaffungsstrategie abgewichen ist, gearbeitet. Diese Ausnahme ist in so einer Extremsituation wie der jüngsten Energiekrise nicht ungewöhnlich und war anfangs offenbar auch vom Aufsichtsrat der DEW21 genehmigt.

Um dann aber letztlich dann im Spätsommer 2022 die Energieeinkäufe für drei Jahre im Voraus vollziehen zu können, muss dieser Risikorahmen massiv überschritten worden sein. Eine besondere Herausforderung für die DEW21 war es in dieser sehr schwierigen Phase offenbar, dass man keine Kontinuität in der Führung des Energiehandels hatte. Die Leiterin war Ende 2022 ausgeschieden, in der Energiekrise war ein externer Berater für das Risikomanagement zuständig. Welche Rolle dieser bei der Beschaffung in dem fraglichen Zeitraum hatte, ist noch zu klären.

2.  Wer wusste von den Beschaffungstransaktionen und ab wann wusste es der DEW21-Aufsichtsrat?
Die Versorgungssicherheit war in der jüngsten Energiekrise auch in den Aufsichtsräten und Chefetagen der Städte und Kommunen das beherrschende Thema. Dennoch wollen der Aufsichtsratsvorsitzende von DEW21 und DSW21, der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) und die Kontrollgremien davon erst im Herbst 2023 durch ein Gutachten erfahren haben, das das Kontrollgremium bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in Auftrag gegeben hat.

Dieses wird jetzt von der Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei Aderholt überprüft. Diese Überprüfung wird die Grundlage für das weitere juristische Vorgehen und die politische Aufarbeitung der Energieeinkäufe bilden.

3. Welche Rolle spielt in dem Kontext eine Bürgschaft der Stadt an DEW21 im April letzten Jahres über 272 Mio. Euro?
Im April 2023, über ein halbes Jahr vor Veröffentlichung des PwC-Gutachtens hat der Rat der Stadt Dortmund einer Kommunalbürgschaft in Höhe von 272 Mio. Euro zugestimmt. Als Gründe wurden die hohen Liquiditätsanforderungen im Energiehandel und eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Banken genannt.

Die Bürgschaft hat eine Laufzeit bis Mitte 2025. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, es gebe keinen Zusammenhang mit den Beschaffungstransaktionen aus dem Sommer 2022. Man fragt sich aber dennoch, ob und warum nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt das Kontrollgremium der DEW21 und der Aufsichtsratsvorsitzende vom Umfang der Energiebeschaffung im Vorjahr gewusst haben müssen. Sollte das wirklich nicht der Fall gewesen sein, bleibt die Frage, wie solche zentralen Einkaufspositionen so lange vor dem Kontrollgremium verheimlicht worden sein konnten und nicht aus in den Büchern oder im Controlling ersichtlich waren.

Da die Bürgschaft vor dem Amtsantritt von Heike Heim im Juni 2023 als DSW21-Chefin genehmigt wurde, stellen Lokalmedien auch nach wie vor die Frage, ob die Probleme im Energiehandel nicht schon vor ihrer Ernennung zur DSW21-Chefin bekannt waren.

4. Stadtenergie: Wie soll ein Einzelner Tausende Abrechnungen fälschen können ohne Mitwisser und ohne massive Reklamation der Kunden?
Der Abrechnungsbetrug betrifft offensichtlich die Jahre 2022 bis 2023. Die zentrale Rolle soll dabei ein früherer Prokurist der Stadtenergie spielen. Er soll sich nicht bereichert haben, sondern die Ergebnisse und Bilanzen der Stadtenergie besser aussehen haben lassen wollen als sie waren. Doch kann ein Einzelner über mehr als zwei Jahre Tausende Abrechnungen fälschen, ohne Mitwisser oder Komplizen? Wenn er sich nicht bereichert hat, wo ist dann das Geld? Ist der Schaden dann doch nicht so groß?

Konkret soll es um die Gasabrechnungen der Jahre 2022 und 2023 gehen. Die kriminellen Aktivitäten sollen im Oktober 2022 begonnen haben und im Frühjahr dieses Jahres entdeckt worden sein. Unter anderem sollen Mehrwertsteuersenkungen auf Gas gar nicht oder mit großer Verzögerung an die Kunden weitergegeben worden sein. Als die Marktpreise später sanken, soll auf eine Entlastung der Kunden ganz verzichtet worden sein. Seit 2023 gab es auf den Bewertungsportalen wie Trustpilot teils verheerende Kundenbeschwerden bis hin zu Betrugsvorwürfen.

Stadtenergie war zwar ausschließlich bundesweit tätig, aber dennoch erstaunt es, dass da kein Verantwortlicher hellhörig wurde aufgrund der schlechten Kundenbewertungen im Internet. Der Abrechnungsbetrug soll erst im Frühjahr 2024 entdeckt worden sein.

5. Verbraucherschützer hatten Stadtenergie auf dem Radar
"
Der Anbieter ist uns natürlich bekannt und wir hatten und haben ihn auch im Blick. Uns haben über die letzten Jahre zahlreiche Beschwerden zu diesem Anbieter erreicht", schreibt Gregor Hermanni, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Beschwerden seien vielfältiger Art gewesen. "Verbraucher:innen haben sich unter anderem darüber beschwert, dass Rechnungen nicht oder verspätet zugehen würden, überhöhte Abschlagsforderungen gestellt worden seien, es zu verzögerten Guthabenauszahlungen gekommen sei, falsche Preise in Rechnungen aufgetaucht seien, sich die Kommunikation mit dem Anbieter schwierig gestalten würde."

Es habe sich für die VZ NRW aber nicht eine bestimmte Masche herauskristalisiert. "Es ist für uns immer schwierig zu bewerten, ob tatsächlich eine Masche vorliegt, die bewusst, vorsätzlich von einem Anbieter betrieben wird, oder aber Fehler wegen Überforderung, weil beispielsweise zu viel Kund:innen bei zu wenig Personal geworben wurden, oder aufgrund schlecht geschultem Personal auftreten."

Fazit:  Die Stadtenergie GmbH sei wegen Beschwerden negativ aufgefallen, aber sie sei bei weitem nicht das Unternehmen gewesen, zu dem die meisten Beschwerden eingegangen sind.

6. Stadtenergie: Controlling und Compliance
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen und eine Vielzahl an regulatorischer Anpassungen während der Energiekrise haben unstrittig viele Energieversorger an die Grenzen der Belastbarkeit gebracgt. Auch DEW21 argumentiert beim Thema Stadtenergie damit, dass ein junges, agiles Start-up mit rund zehn Mitarbeitenden und Zehntausenden Kundinnen und Kunden schlichtweg überfordert war. Dies hat sicherlich den Betrug begünstigt. Auch, dass das als digitales Schnellboot konzipierte Unternehmen von den IT-Systemen und auch der Energiebeschaffung der DEW21 unabhängig agieren sollte.

Dennoch bleibt die Frage: Hätte man das nicht auch spätestens mit Beginn der Energiekrise merken müssen, dass durch diese Aufstellung eine massive Überforderung begünstigt wurde, die auch die Servicequalität beeinträchtigen kann? Es stellen sich auch viele Fragen mit Blick auf die Compliance und das Controlling bei der Stadtenergie. (hoe)

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