Blick auf Schornsteine eines Blockheizkraftwerks in Bremen (Symbolbild)

Blick auf Schornsteine eines Blockheizkraftwerks in Bremen (Symbolbild)

Bild: © Sina Schuldt/dpa

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen, kurz VZBV, hat in der Debatte um faire Fernwärmepreise am Mittwoch nachgelegt. Neben einem deutschlandweiten Wärmenetzregister und einer Wärmenetzkarte fordert er, dass sich Verbraucherpreise an tatsächlichen Kosten der Versorger orientieren müssten. Dabei verweist er auch auf eine Untersuchung, die bei der Erstveröffentlichung im Februar medial weitgehend untergegangen ist.

Verglichen werden verschiedene Erdgaspreisindizes, die in Preisgleitklauseln von Wärmeanbietern zum Einsatz kommen. In der Studie wird zwischen zwei Arten unterschieden.

Börsenpreisindex Egix im Fokus

Erstens werden Börsenpreisindizes betrachtet. Als Grundlage dienen tägliche, wöchentliche oder monatliche Durchschnittskosten für den Erdgaseinkauf auf dem Kurzfrist- oder Terminmarkt. In Deutschland sei vor allem der sogenannte Egix von Bedeutung, heißt es in der Studie.

Gemeint ist ein Index der Leipziger Energiebörse EEX, der einen monatlichen Durchschnittswert für den jeweils darauffolgenden Liefermonat abbildet. Als Bezugspunkt gilt einer der liquidesten Gashandelsplätze Europas, der Trading Hub Europe. (Hier mehr dazu.)

Sechs Erdgas-Preisindizes verglichen

Zweitens werden Gaspreisindizes untersucht, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Diese geben auf repräsentativer Basis die Entwicklung der Preise für Erzeugnisse wieder, die von der Energieversorgung in Deutschland hergestellt und verkauft werden.

Konkret wird verglichen, wie sich insgesamt sechs Erdgas-Preisindizes zwischen Januar 2021 und November 2023 entwickelt haben. Demnach zogen bei allen Indizes die Preise an. Am stärksten sei dies beim Egix der Fall gewesen.

Starker Anstieg der Indizes

"Auf [dem] Höhepunkt erreicht er fast das 15-fache seines Ausgangswertes, während der Anstieg der Indizes des Statistischen Bundesamtes im selben Zeitraum maximal halb so stark ausfällt", heißt es. "Im Zeitraum September 2022 bis Februar 2023 sinken fast alle betrachteten Indexwerte wieder, am deutlichsten der Egix." Zu diesem Zeitpunkt erreiche erdas Niveau der Indizes des Statistischen Bundesamtes.

Zum Hintergrund: Im Energiekrisenjahr 2022 trieben vor allem Gasknappheitssorgen infolge wegbrechender russischer Liefermengen sowie massive Gaszukäufe des deutschen Gasmarktverantwortlichen Trading Hub Europe im Auftrag der Bundesregierung die Marktpreise in schwindelerregende Höhen. Dies schlug sich entsprechend stark in zukunftsgerichteten Preisindizes wie dem THE-Frontmonat nieder.

Indizes und Kosten

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Einbahnstraße, wie die Verbraucherschützer andeuten. Zum Beispiel in der Corona-Anfangsphase, aber auch mit Ausklingen der Energiekrise sanken die Gaspreise auf den Großhandelsmärkten massiv. Entsprechend schwang das Pendel beim Egix auch deutlich stärker in die andere Richtung als bei den Indizes des Statistischen Bundesamts.

Trotzdem ist dem Verbraucherschutzverband offenkundig ein Dorn im Auge, dass Indizes und tatsächliche Einkaufskosten der Fernwärmeanbieter häufig auseinanderklaffen könnten. Die Anbieter hätten nämlichen bei der Beschaffung des von ihnen zur Wärmeerzeugung eingesetzten Erdgases die "freie Auswahl", welchen Index sie verwenden möchten – "unabhängig davon, auf welche Weise (langfristige oder kurzfristige Beschaffung) sie dieses Erdgas tatsächlich beziehen."

Lang- und kurzfristige Beschaffung

Auch hier zur Einordnung: Es stimmt, dass insbesondere Stadtwerke Gas in der Regel außerbörslich und längerfristiger beschaffen als einen Monat im Voraus. Allerdings orientieren sich auch hier die Preise üblicherweise an Börsenindizes wie dem THE. Bei kurzfristigen Preisrallyes mag eine langfristige Beschaffung für einen Anbieter von Vorteil sein. Im Falle von Preisabstürzen birgt die Strategie aber auch Risiken.

Gesetzlich sei das Verhältnis von Kosten- und Marktelement in den Preisgleitklauseln jedenfalls nicht geregelt, erklärt der Verband weiter. Die entsprechende Verordnung fordere nur eine "angemessene Berücksichtigung" beider Elemente, heißt es.

Fernwärmepreis: Habeck will Änderungen

Auch gebe es keine Verpflichtung, dass alle zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe in der verwendeten Preisgleitklausel aufgeführt werden müssten. "Beispielsweise wird industrielle Abwärme, die in das Wärmenetz eingespeist wird, normalerweise nicht in der Preisgleitklausel abgebildet."

Änderungsbedarf bei der Fernwärmpreis-Regelung sieht übrigens nicht nur der Verbraucherzentralen-Bundesverband, sondern auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Er habe "noch nicht das goldene Ei gefunden", sagte er Anfang Februar bei einer Branchenveranstaltung. (Die ZfK berichtete.)

Neuer Fernwärmepreis

Er stellte aber in Aussicht, das Thema beim nächsten Fernwärmegipfel aufzugreifen und dann über konkrete Vorschläge zu diskutieren. Wann genau das Treffen stattfinden soll, ist weiterhin unklar.

Der Fernwärmeverband AGFW wiederum erinnerte daran, dass der Anstieg der Fernwärmepreise in der jüngeren Vergangenheit nicht an unklaren gesetzlichen Regeln lag, sondern daran, dass die Brennstoffbeschaffungskosten im Zuge der Gaskrise stark gestiegen seien.

AGFW: Fernwärmepreise sinken

"Durch geopolitische Ereignisse schwankende Brennstoffpreise kann eine wie auch immer geartete Regulierung nicht verhindern", teilte er mit. Außerdem prognostizierte er, dass in nächster Zeit mit einem Sinken der Fernwärmepreise zu rechnen sei. (aba)

Mehr zum Thema Fernwärmepreis aus dem ZfK-Archiv:

Fernwärmepreise: Wirbel um Lemke-Forderung nach Missbrauchsaufsicht

"Bin ein großer Fernwärme-Fan" – Habeck gibt klares Förder-Versprechen

Fernwärmepreise schwanken teilweise erheblich

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper