Mit einen Sofortbonus und einem Neukundenbonus von 15 Prozent wirbt Grünwelt Energie seit einigen Tagen auf Verivox.

Mit einen Sofortbonus und einem Neukundenbonus von 15 Prozent wirbt Grünwelt Energie seit einigen Tagen auf Verivox.

Bild: © Adobe Stock/Eyetronic

Über zweieineinhalb Jahre ist es her, dass die umstrittenen Energiemarken Stromio und Gas.de sich in der jüngsten Energiekrise aus dem Markt verabschiedet haben. Beide gehören zu der Universal Utility International GmbH aus Kaarst. Teil dieser Unternehmensgruppe ist auch der Ökostromanbieter Grünwelt Wärmestrom, der unter der Marke Grünwelt Energie Strom und Gas verkauft. Dieser ist seit einigen Tagen auf dem Vergleichsportal Verivox gelistet. "Der führende Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas unterstreicht damit sein Engagement, sich offen und ehrlich dem Wettbewerb zu stellen", heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Laut dieser belegt das Unternehmen in vielen Regionen Deutschlands einen Platz in den Top 5. Geworben wird und unter anderem mit einem Sofortbonus und einem Neukundenbonus von bis zu 15 Prozent.

Die Versorger Stromio und Gas.de hatten im Dezember 2021 inmitten sprunghaft steigender Strom- und Gasgroßhandelspreise die Belieferung ihrer Kunden abrupt eingestellt. Nach Branchenschätzungen waren insgesamt hunderttausende Kunden betroffen, die im Regelfall von den lokalen Grundversorgern weiter beliefert wurden, die die notwendige Energie zu den damals rekordhohen Preisen nachkaufen mussten. Der Unmut über dieses Geschäftsgebaren war in der Energiebranche damals groß.

Verivox-Sprecher: "Wir sind als Vergleichsportal neutral"

Das jetzige Listing von Grünwelt Energie auf Verivox wirft Fragen auf, auch mit Blick auf die Überprüfung des Geschäftsmodells von Energieanbietern und den dahinter stehenden Konzermüttern durch die Online-Portale.

"Wir sind als Vergleichsplattform grundsätzlich neutral. Es ist unser Ziel, den gesamten Markt so umfassend wie möglich abzubilden", schreibt Verivox-Pressesprecher Lundquist Neubauer. Voraussetzung für die Berücksichtigung auf dem Portal ist eine Listung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, gemäß Paragraph 5 Energiewirtschaftsgesetz. Dennoch behalte man sich vor, einzelne Anbieter aus dem Vergleich zu entfernen, sollten wiederholte und massive Beschwerden eingehen.

TWS-Chef: "Geschäftsmodell der Portale ist Kundenwechsel"

Das scheint aber im Fall von Grünwelt Energie nicht der Fall zu sein. "Das Geschäftsmodell der Vergleichsportale ist nun gerade nicht der Verbraucherschutz, sondern der Kundenwechsel", kommentiert auf Anfrage Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der Technischen Werke Schussental (TWS).

Grünwelt wolle sich unter den Top 5 platzieren, also erneut "mit kurzfristigem Einkauf langfristige Zusagen machen". Das werde den Vergleichsportalen erfreuliche Erträge bringen.

Ein Siegel für zweifelhafte Anbieter?

"Wieso müssen sich kommunale Versorger an alle Regeln halten und solche Unternehmen müssen keine ernstzunehmenden Konsequenzen fürchten", fragt Martin Lieberasch, Senior Consultant beim Beratungsunternehmen "lead and sale". Er plädiert für ein Siegel auf den Vergleichsportalen, mit dem jeder zweifelhafte Anbieter klar gekennzeichnet werde.

Sobald erhebliche Zweifel an der Seriosität des Geschäftsmodells eines Anbieters bestünden, müssten die Vergleichsportale diesen aus dem Vergleich ausschließen, fordert hingegen der VZBV. "Kriterien hierfür könnten beispielsweise sein, dass Zahlungen in erheblichem Umfang nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen, die Anzahl der Verbraucherbeschwerden stark zunimmt oder der Kundenservice des Unternehmens schlecht erreichbar ist", sagt Florian Munder, Referent beim VZBV.

Auch wenn der Eindruck entstehe, dass das Unternehmen versuche, kurzfristige Einnahmen zu generieren, könne dies ein Hinweis sein, dass der Anbieter in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sei.

In Hessen kann man sich noch in Klageregister gegen Stromio eintragen

Wegen des kurzfristigen Abwerfens von Kunden durch Stromio und Gas.de hatte unter anderem EnBW geklagt – letztlich ohne Erfolg. Auch nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Verbraucherzentralen war die kurzfristige Liefereinstellung der beiden Vertriebsmarken Ende 2021 nicht rechtens.

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte deshalb im Mai 2022 eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht. Der Termin für die mündliche Verhandlung musste verschoben werden, ein neuer Termin liegt noch nicht vor. Betroffene Verbraucher:innen können sich immer noch ins Klageregister eintragen, schreibt der VZBV auf Anfrage. (hoe)

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