Bild: © Nikola Johnny Mirkovic/Unsplash

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Anbieter Stromio und Gas.de ein. Dies geht aus einer Presseaussendung hervor, die die Behörde jüngst auf ihrer Website veröffentlichte.

Die Unternehmen, die demselben Geschäftsführer gehören, hatten im Dezember abrupt ihre Lieferungen gestoppt, nachdem ihnen die Bilanzkreisverträge gekündigt worden waren. In der Folge waren nach Branchenschätzungen mehrere hunderttausend Kunden inmitten historisch hoher Beschaffungspreise in die Ersatzversorgung gefallen.

Auch Bundesnetzagentur eingeschaltet

Die Staatsanwaltschaft nennt die Unternehmen in ihrer Stellungnamen nicht namentlich. Das Wochenmagazin "Spiegel" hatte allerdings bereits im Februar berichtet, dass es sich hierbei um Stromio und Gas.de handele.

Mehrere Kunden hatten den Verantwortlichen der Anbieter vorgeworfen, Lieferverträge wegen erheblich gestiegener Einkaufspreise gekündigt zu haben, während im Bestand vorhandene Energiemengen mit Gewinn an den Großhandel verkauft worden seien. Auch die Bundesnetzagentur war den Vorwürfen nachgegangen. (Die ZfK berichtete.)

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"Anfangsverdacht für Straftat liegt nicht vor"

Jetzt heißt es jedoch: "Die Vorwürfe sind eingehend geprüft worden. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung liegt ein Anfangsverdacht für eine Straftat nicht vor, da der geschilderte Sachverhalt unabhängig von der Frage der Beweisbarkeit unter keine strafrechtliche Vorschrift fällt. Die Aufnahme von Ermittlungen kam daher nicht in Betracht."

Stromio und Gas.de waren im Zuge der Lieferstopps von Verbraucherschützern und Grundversorgern massiv angegriffen worden, auch weil sie bis dahin gut verdient hatten und bis heute keinen Insolvenzantrag gestellt haben. Auf ihren Seiten bieten Stromio und Gas.de weiterhin keine neuen Produkte an.

Klagen von EnBW und Verbraucherzentrale

Von der Auffassung der Staatsanwaltschaft unberührt bleiben mehrere laufende Klagen gegen Stromio. So verlangt der Energiekonzern und Grundversorger EnBW Aufwendungsersatz. Vor Kurzem habe die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf stattgefunden, teilt das Karlsruher Unternehmen mit. "Das Gericht scheint die Auffassung der EnBW zu teilen, dass Stromio [ihr] den Mehraufwand für die ersatzversorgten Kunden erstatten muss." Einzelheiten würden demnächst in einem Hinweisbeschluss verkündet werden, heißt es weiter. Der Termin hierzu stehe aber noch nicht fest.

Zudem reichte beispielsweise die Verbraucherzentrale Hessen eine sogenannte Musterfeststellungsklage ein. (aba)

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