Auch die Stadtwerke Pforzheim gehen mit ihren Preisen für Neukunden in der Grundversorgung deutlich zurück.

Auch die Stadtwerke Pforzheim gehen mit ihren Preisen für Neukunden in der Grundversorgung deutlich zurück.

Bild: © Stadtwerke Pforzheim

Die für Energie- und Wasserfragen zuständige Landeskartellbehörde in Baden-Württemberg hat ihr Preisüberprüfungsverfahren gegen die Stadtwerke Pforzheim eingestellt. Das Kommunalunternehmen hatte im Zuge extrem gestiegener Beschaffungskosten und einiger Lieferstopps von Mitbewerbern deutlich teurere Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt.

So hatten die Stadtwerke für Pforzheim kurzzeitig Strompreise von 107,66 Cent pro kWh aufgerufen. Daraufhin hatte die Landeskartellbehörde im Januar Ermittlungen aufgenommen.

"Bedenken ausgeräumt"

Die Wettbewerbsbehörde teilte nun mit, dass ihre Bedenken gegen die Tarifgestaltung durch die angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt seien.

"Maßgeblich für die Einstellung der Verfahren war unter anderem, dass die beanstandeten, sehr hohen Neukundentarife im Strom- und Gasbereich gegenüber den Kunden faktisch nicht zur Anwendung kamen." Tatsächlich hatten die Stadtwerke ihre Neukundenpreise bereits Mitte Januar deutlich gesenkt.

Lichtblick-Klage gegen Stadtwerke Pforzheim

Die Behörde verwies zudem darauf, dass eine Neuregelung der Materie der Grund- und Ersatzversorgung in der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bald zu erwarten sei. Eine Aufspaltung der Grundversorgungstarife nach Bestands- und Neukunden soll dann untersagt sein. Stattdessen dürfen Unternehmen die Ersatzversorgung auch für Haushaltskunden preislich von der Grundversorgung lösen.

Wegen ihres Tarifsplits gerieten die Stadtwerke Pforzheim auch ins Visier des Konkurrenten Lichtblick. Dieser verklagte das Kommunalunternehmen und setzte sich in erster Instanz vor dem Landgericht Mannheim durch. (Die ZfK berichtete.) Daraufhin mussten die Stadtwerke die Aufspaltung wieder rückgängig machen.

Warten auf OLG-Entscheidung

Das Kommunalunternehmen ging daraufhin in Berufung. Nach eigenen Angaben steht der Prozess vor dem zuständigen Oberlandesgericht noch aus. (aba)

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