Das Netz ist stabil: Stromnetz Berlin sieht keinen Grund zur Sorge.

Das Netz ist stabil: Stromnetz Berlin sieht keinen Grund zur Sorge.

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Die Debatte um separate Grundversorgungstarife für Neukunden verschärft sich. Kurz vor Jahreswechsel veröffentlichte die Verbraucherzentrale NRW eine Stichprobe, wonach Stromkunden, die nun in die Ersatzversorgung fallen, mit teils stark verteuerten Tarifen konfrontiert werden.

Demnach berechnen etwa die Stadtwerke Gütersloh bei Haushaltskunden 91,98 Cent pro kWh. Matthias Moeschler, Betreiber des Portals "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de" fand heraus, dass die Stadtwerke Pforzheim (Baden-Württemberg) noch mehr verlangen – nämlich 107,66 Cent pro kWh.Die ZfK konnte bei eigenen Recherchen beide Zahlen bestätigen.

"Was ist mit Schutz der Bestandskunden?"

"Werden Neukunden schikaniert?", fragte Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Prompt konterte Kerstin Andreae, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Ich frage mich ja schon manchmal, ob die Verbraucherzentrale hier einen allumfassenden Blick hat", antwortete sie auf Twitter. "Was ist mit dem Schutz der Bestandskunden. Sind das keine Verbraucher? Wie wird das Geschäftsgebaren von Stromio und [Gas.de] bewertet?"

Rechtliches Neuland

Tatsächlich veranlassten vor allem die bundesweiten Lieferstopps der beiden Billiganbieter für viele hunderttausend Strom- und Gaskunden eine ganze Reihe von Unternehmen, gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden einzuführen, um rekordhohen Energiepreisen in der Beschaffung Rechnung zu tragen und treue Bestandskunden zu schützen.

Noch hat kein Gericht in Deutschland darüber befunden, ob eine Aufspaltung der Grundversorgung zwischen Bestands- und Neukunden rechtlich zulässig ist. Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen kam aber jüngst zum Schluss, dass unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung mithin weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden seien. (Die ZfK berichtete.)

Einigkeit beim Thema Billiganbieter

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dagegen hält eine Aufspaltung für systemwidrig. "Man kann nicht Kunden, die Preise vergleichen und Sonderverträge zu günstigen Konditionen abschließen, dafür bestrafen, dass sie an ein Unternehmen geraten, das am Markt unlauter agiert", argumentiert Fabian Fehrenbach, Energierechtsreferent bei der Verbraucherzentrale.

Einig sind sich Verbraucherschützer und Interessensverbände dagegen offenbar beim Thema Billiganbieter.

Mögliche Schadensersatzansprüche

"Billiganbieter betreiben Geschäftemacherei auf Kosten der Kunden und wälzen das ökonomische Risiko auf die Grundversorger ab", ließ etwa BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff noch vor Weihnachten per Presseaussendung ausrichten. "Vor dem Hintergrund der durch externe Faktoren explodierenden Preise an den Energiemärkten kann es nicht weiter angehen, dass Anbieter in Niedrigpreiszeiten Reibach machen und sich bei steigenden Preisen nicht mehr um ihre Kunden kümmern." (Hier mehr dazu.)

Auch Sieverding verwies auf Twitter darauf, dass Verbraucherzentralen die Tricks von Discounteranbietern kritisierten und scharf verfolgten.Die Verbraucherzentrale NRW ermuntert etwa frühere Stromio- und Gas.de-Kunden dazu, mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den einstellenden Anbietern zu prüfen.

Drei separate Grundversorgungstarife

Wie verfahren die Situation für Grundversorger inzwischen scheint, zeigen zwei aktuelle Beispiele.

Erenja, die Energievertriebsmarke des Gelsenkirchener Versorgers Gelsenwasser, führt beispielsweise nun drei Gas-Grundversorgungstarife. Der erste Tarif gilt für Bestandskunden bis einschließlich 2. Dezember, der zweite für Kunden, die zwischen 3. und 26. Dezember dazukamen und der dritte für Neukunden, die seitdem in die Grund- und Ersatzversorgung fielen.

EnviaM lehnt frühere Stromio-Kunden ab

Die Arbeitspreise unterscheiden sich dabei teils deutlich: beim ersten Tarif werden 8,23 Cent pro kWh berechnet, beim zweiten 16,30 Cent pro kWh und beim dritten 36,27 Cent pro kWh.

Der ostdeutsche Stromversorger EnviaM wiederum hat die Aufnahme früherer Stromio-Kunden in seinem Grundversorgungsgebiet wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit abgelehnt. Den etwa 19.000 betroffenen Verbrauchern machte das Unternehmen stattdessen ein gesondertes Angebot. Der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde Strom dort: 54,29 Cent pro kWh. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper