Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Das Landgericht Kleve befand, dass ein Kundenschreiben des Regionalversorgers Enni wie ein "Werbeflyer" ausgesehen habe und inhaltlich "irreführend" gewesen sei.

Bild: © Bill Oxford/Unsplash

Die Verbraucherzentrale NRW geht weiter gerichtlich gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft vor, der unter anderem die Vertriebsmarke Immergrün gehört.

Nach ZfK-Informationen verklagt die gemeinnützige Organisation das Unternehmen wegen aus ihrer Sicht unzulässiger Abschlaganpassungen, Vertragskündigungen und Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale bestätigte auf ZfK-Anfrage den Vorgang.

Einstweilige Verfügung

Im Dezember hatte das Landgericht Köln bereits per einstweiliger Verfügung Immergrüns Ankündigung und Einzug erhöhter Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation für unzulässig erklärt. Auch dem war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW vorausgegangen.

In der Folge scheint die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft ein sogenanntes Hauptsacheverfahren vor demselben Landgericht erzwungen zu haben. Darauf reagierten die Verbraucherschützer mit der jetzigen, umfangreicheren Klage. Eine ZfK-Bitte um Stellungnahme ließ der Energieversorger unbeantwortet.

Immergrün in Schlagzeilen

Immergrün war im vergangenen Jahr mehrfach wegen kurzfristiger und teils drastischer Abschlags- und Preiserhöhungen sowie aufgrund von abrupter Lieferstopps in die Schlagzeilen geraten.

Nach dem Landgericht Köln kam Anfang Februar auch die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die vorgenommenen Abschlagserhöhungen nicht zulässig seien. Entsprechend untersagte die Aufsichtsbehörde der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaftdie die Praxis. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Sparten Strom und Gas. (Die ZfK berichtete.)

Immergrün wieder mit Neukundenvertrieb

Aktuell bietet Immergrün auf seiner Seite wieder Strom- und Gastarife an. Allerdings fallen die Tarife teuer aus. Die Kilowattstunde Strom kostet für einen Berliner Durchschnittshaushalt bis zu 88 Cent, die Kilowattstunde Gas bis zu 39 Cent. Die Preisgarantie beträgt jeweils einen Monat.

Immergrün ist bei weitem nicht der einzige Discounteranbieter, gegen den Verbraucherschützer aktuell vorgehen. Die Verbraucherzentrale Hessen will im Falle des Versorgers Stromio mithilfe einer sogenannten Musterfeststellungsklage Rechte der Betroffenen sichern. Stromio hatte im Dezember unvermittelt seine Stromlieferung eingestellt. Nach Branchenschätzungen waren mehrere hunderttausend Kunden betroffen.

Primastrom und Voxenergie im Visier

Zudem mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Anbieter Primastrom ab. Ferner verklagte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Primastrom-Schwesterunternehmen Voxenergie. In beiden Fällen ging es um Preiserhöhungen.

Erst vergangene Woche hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen von Kunden der beiden Anbieter berichtet, die nicht wüssten, wie sie auf "horrende Abschläge, Preiserhöhungen und untergeschobene Verträge" reagieren sollten. (Mehr zu den Anbietern Primastrom und Voxenergie lesen Sie hier.) (aba)

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