Das Abwasser der Kläranlage soll das Neubauten und Bestandsbauten umfassende Quartier mit klimaschonender Wärme versorgen: Eine geförderte Studie soll nun die Machbarkeit prüfen. (Symbolbild)

Das Abwasser der Kläranlage soll das Neubauten und Bestandsbauten umfassende Quartier mit klimaschonender Wärme versorgen: Eine geförderte Studie soll nun die Machbarkeit prüfen. (Symbolbild)

Bild: © Daniel Jędzura/AdobeStock

Voraussetzung für saubere Gewässer ist eine Abwasserreinigung auf hohem Niveau. Die kommunalen Kläranlagen in Deutschland halten die Vorgaben der EU zur Abwasserbehandlung nach wie vor flächendeckend ein. Das dokumentiert der jährliche Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) für 2024. 

Besonders positiv: Der Großteil der kommunalen Kläranlagen erfüllt die durch die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie künftig geltenden deutlich schärferen Anforderungen bereits heute. Doch der Report zeigt auch, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2024 haben die kommunalen Kläranlagen bei den kritischen Nährstoffen Phosphor und Stickstoff nicht nur die Grenzwerte im Kläranlagenablauf sicher eingehalten, sondern auch die geforderten Mindestabbauraten zuverlässig erreicht. 

Die Phosphorfracht im Zulauf der Kläranlagen von 5,9 Milligramm pro Liter wurde um beachtliche 92,3 Prozent auf 0,46 Milligramm pro Liter reduziert. Bei Stickstoff zeigt sich ein ähnlich positives Bild: Die Werte sanken von 43,6 Milligramm pro Liter im Zulauf um 82,1 Prozent auf 7,8 Milligramm pro Liter im Kläranlagenablauf.

Verschärfte EU-Anforderungen ab 2045

Mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie hat die Europäische Union die seit 1991 geltenden Vorgaben zum Nährstoffabbau deutlich verschärft. Die neuen Grenzwerte sind ambitioniert: Die Phosphorkonzentration im Ablauf darf künftig maximal 0,7 Milligramm pro Liter betragen.

Für sehr große Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten liegt der Grenzwert sogar bei 0,5 Milligramm pro Liter. Alternativ können Ergebnisse für die Eliminationsraten angegeben werden. Sie bezeichnen den Prozentsatz der entfernten Schadstoffe im Verhältnis zur Menge, die in die Kläranlage gelangt ist. Sie müssen bei 87,5 Prozent für mittlere oder 90 Prozent für große Anlagen liegen.

Bei Gesamtstickstoff gelten künftig Konzentrationsgrenzwerte von 10 Milligramm pro Liter ab 10.000 Einwohnerwerten und 8 Milligramm pro Liter ab 150.000 Einwohnerwerten. Die alternative Eliminationsrate beläuft sich einheitlich auf 80 Prozent. Diese Grenzwerte müssen ab 2045 bundesweit eingehalten werden – mit prozentual gestaffelten Zwischenzielen auf dem Weg dorthin.

Probleme mittelgroßer Kläranlagen

Der DWA-Leistungsnachweis belegt, dass die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel die neuen verschärften Grenzwerte und Mindesteliminationsraten sowohl für Stickstoff als auch für Phosphor bereits heute einhalten. "Im Mittel" bedeutet jedoch nicht "flächendeckend" – und hier offenbart sich der Handlungsbedarf, auf den Lisa Broß, Vorständin der DWA, nachdrücklich hinweist.

Bei den mittelgroßen Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten unterschreiten bereits 84 Prozent den künftigen Grenzwert von 10 Milligramm pro Liter für Gesamtstickstoff und bauen Stickstoff zu mindestens 80 Prozent ab. Doch zwölf Prozent dieser Anlagen können gegenwärtig weder den maximalen Konzentrationsgrenzwert einhalten noch die Mindestabbaurate erreichen – hier besteht dringender Nachrüstungsbedarf.

Große Kläranlagen vor besonderen Herausforderungen

Noch deutlicher wird die Herausforderung bei den großen Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten. Zwar halten bereits zwei von drei Kläranlagen dieser Größenklasse den Grenzwert von 8 Milligramm pro Liter oder die Mindestabbaurate von 80 Prozent ein. Doch jede dritte Kläranlage dieser Kategorie erreicht aktuell weder die künftig geltende Maximalkonzentration noch die alternativ geltende Mindestabbaurate.

Besonders ausgeprägt ist die Problematik bei großen Kläranlagen mit hohen Stickstofffrachten im Zulauf von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Diese Anlagen erreichen zwar die Mindestabbaurate von 80 Prozent, doch drei von fünf dieser Kläranlagen überschreiten aufgrund der hohen Stickstoffkonzentration im Zulauf den Grenzwert von 8 Milligramm pro Liter. 

Hier zeigt sich: Insbesondere größere Kläranlagen mit hohen Stickstofffrachten müssen die Stickstoffkonzentrationen im Ablauf noch weiter reduzieren, um die kommenden strengeren EU-Vorgaben einzuhalten.

Warnung vor nationalem Sonderweg

In der Branche wird derzeit vor allem die Art der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht kritisiert. Die EU fordert die Einhaltung der Maximalkonzentration oder das Erreichen der Mindestabbaurate – das Erfüllen eines dieser beiden Kriterien reicht aus. Die DWA plädiert nachdrücklich dafür, dass Deutschland die Richtlinie eins zu eins umsetzt und auf nationale Verschärfungen verzichtet. Das gleichzeitige Erfüllen beider Kriterien dürfe kein deutscher Sonderweg werden.

Die Zahlen verdeutlichen, warum diese Warnung berechtigt ist: Während lediglich zwölf Prozent der Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten weder die maximale Ablaufkonzentration noch die Mindestabbaurate erreichen, würde sich bei gleichzeitiger Anwendung beider Kriterien der Anteil fast verdreifachen. Aktuell halten 33 Prozent der Anlagen dieser Größenklasse nicht beide Kriterien gleichzeitig ein. 

Bei den großen Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten wäre die Situation noch dramatischer. Unnötige Kosten durch einen nationalen Sonderweg wären im Sinne eines effizienten Gewässerschutzes unbedingt zu vermeiden – Kosten, die letztlich die Bürger:innen über die Abwassergebühren tragen müssten, mahnt die DWA

Hohe Aussagekraft durch breite Datenbasis

Die Aussagen des Leistungsnachweises stehen auf solidem Fundament. Von den insgesamt 8891 kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland mit einer Ausbaukapazität von 152,1 Millionen Einwohnerwerten beteiligten sich 4882 Kläranlagen mit einer Ausbaukapazität von 120,9 Millionen Einwohnerwerten am 37. DWA-Leistungsnachweis – bezogen auf die Ausbaukapazität eine Beteiligung von knapp 80 Prozent.

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