Nachdem die Novellierung der Heizkostenverordnung ins Stocken geriet, hat das Plenum des Bundesrates in seiner 1010. Sitzung am 5. November unter Bedingungen zugestimmt (ZfK berichtete).
Neue Anforderungen und Marktöffnung
Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HKV) werden Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies umfasst insb. die Fernablesbarkeit von Verbrauchserfassungsgeräten, Bereitstellung von unterjährigen Verbrauchsinformationen, weitergehende Abrechnungsinformationen (etwa beim Brennstoffmix) und Benchmarking für Mieter (zum Beispiel individueller Heizenergieverbrauch gegenüber Durchschnittsnutzern).
Was ist regulatorisch noch offen?
Der Bundesrat hat nur unter Vorbehalt der Novellierung der HKV zugestimmt: Nach drei Jahren ist zu evaluieren, ob Mieter aufgrund der Novellierung mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der Bundesrat denkt hier einerseits an höhere Messkosten aufgrund der nun komplexeren Technologie – und andererseits an die (mögliche) Umlage von CO2-Kosten auf Mieter, die die Novellierung vor der Bundestagwahl zum Stoppen brachte (ZfK berichtete).
Weiterhin hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, welche die Bundesregierung zum Nachweis auffordert, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für Mieter eingespart werden können. Es wird spannend zu sehen sein, wie die Bundesregierung diesen Nachweis erbringen wird.
Neue Herausforderungen – aber auch Chancen für Stadtwerke und Messdienstleister
Aus der Novellierung der HKV entstehen verschiedene Herausforderungen: Der Gerätebestand ist – sofern noch nicht fernauslesbar– bis 2026 durch fernauslesbare Zähler zu ersetzen. Zudem ist die IT zur Fernauslesung aufzubauen und die weitergehenden Abrechnungs- und Benchmarking-Prozesse sind umzusetzen.
Andererseits bietet die nun geforderte Fernauslesung und Digitalisierung auch erhebliche Chancen zur Erschließung eines neuen Marktes durch Bündelung von Metering und Submetering. Darauf aufbauend lassen sich dann weitere attraktive Mehrwertleistungen für die Immobilienwirtschaft anbieten (zum Beispiel Mieterstrom, Ladesäuleninfrastruktur, Leerstandsmanagement).
Kooperationen, wo Grenzen erreicht werden
Wo vor allem kleinere Stadtwerke und Messdienstleister an ihre prozessualen und technischen Grenzen stoßen, sind auch Kooperationen denkbar: Stadtwerke können hier das Smart-Meter-Gateway und die dahinterliegende IT-Infrastruktur zur Fernauslesung einbringen, Messdienstleister ihre hohe Kompetenz im Bereich der Neben- und Betriebskostenabrechnung sowie gute Bestands-Kontakte an der relevanten Schnittstelle in die Wohnungswirtschaft.
Aber auch PropTechs, agile Start-ups, die sich der Digitalisierung der Wohnungswirtschaft verschreiben, können sich als kompetente Kooperationspartner anbieten.
Viele EVU, Messdienstleister als auch PropTechs, entwickeln bereits Lösungen. Es gilt nun also rasch strategische Entscheidungen zu treffen, um in den sich neu ordnenden Markt einzusteigen.



