Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Verspätung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich bereits für Oktober 2020 vorgesehen.
Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingungen geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setze die Bundesregierung diese Forderung um, könne sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen, heißt es weiter. Die Inhalte:
Datensicherheit der Smart Meter
Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen der Verordnung nach Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.
Informationspflichten für Gebäudeeigentümer
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mietende regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.
Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.
Stärkerer Wettbewerb
Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Bundesrat fordert Kostentransparenz
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Nach der Evaluation sollte geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristen gebe es hierfür nicht.
Unterjährige Verbrauchsinformation
„Wir freuen uns sehr, dass die novellierte Heizkostenverordnung nun auch die Hürde im Bundesrat genommen hat. Das führt zu mehr Planungssicherheit in der Branche", kommentierte Kalo-Geschäftsführer Dirk Then. Und weiter: "Bei einem Thema wie dem Klimaschutz ist das von großer Bedeutung. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“
Erfolgt die Umsetzung des Änderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, sind Vermieter und Verwalter ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich die UVI zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.
Ista plant Ablesemöglichkeit per Smartphone
Energiedienstleister Techem wickelt das Ablesen laut einer Sprecherin über alle Liegenschaften hinweg bereits heute zu knapp 80 Prozent über eine Funktechnologie ab und muss nicht mehr vor Ort in die Wohnungen. Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte fernauslesbar sein.
Immobiliendienstleister Ista sieht sich für die verabschiedete neue Heizkostenverordnung ebenfalls gut aufgestellt. Bereits in knapp drei Millionen Wohnungen erfasse man den Verbrauch mit Hilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte, berichtete das Unternehmen am Freitag in Essen. «Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen», hieß es in einer Mitteilung. Insgesamt erfasse man derzeit in rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland den Energieverbrauch, sagte ein Sprecher. Ista zählt zu den größten Unternehmen der Branche.
«Mit der monatlichen Info sind auf dem richtigen Weg. Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verhalten ändern und CO2 sowie Kosten sparen», erklärte Ista-Vorstandschef Hagen Lessing. Als nächsten Schritt schlug er eine tägliche Ablesemöglichkeit des Wärme- und Wasserenergieverbrauchs für die Bewohner etwa per Smartphone vor. Technisch sei dies bereits machbar.
Kritik: Für Wärmewende mehr Fördermittel nötig
Die große Wärmewende dürfte die Verordnung nichts bringen. Für Weber-Moritz ist Klimaschutz im Gebäudebereich vorrangig durch energetische Modernisierung des Bestandes zu erreichen. Für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich müssten Fördermittel deutlich erhöht und Kosten der energetischen Modernisierung fair verteilt werden.
Kosten für Mieter
Und wer zahlt für die Neuregelungen? Es bleibe offen, ob Verbraucher durch den Einbau der digitalen Zähler Kosten einsparen oder gar draufzahlen werden, sagte Engelke. Weber-Moritz sagte, es sei zu befürchten, dass Mieter für die Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssten als sie zusätzlich an Energiekosten einsparten. Der Bundesrat stimmte der Verordnung unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen auf Mieter nach drei Jahren evaluiert werden - vor allem mit Blick auf Betriebskosten. Die Verordnung muss nun noch einmal vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.
Beim Eigentümerverband Haus & Grund heißt es, auch fernablesbare Geräte müssten von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden - um die Vorort-Besuche kämen Mieter und Wohnungseigentümer also nicht gänzlich herum. Problematisch sei auch, dass die fernablesbare Ausstattung an ein sogenanntes Smartmeter-Gateway anbindbar sein müsse.
Diese gewährleisteten zwar Datenschutz und Datensicherheit, die Kosten aber seien nicht unerheblich: «In großen Wohnanlagen können die Kosten auf viele Parteien umgelegt werden, in kleineren Gebäuden mit wenigen Parteien sind die Kosten für den einzelnen Nutzer dagegen ungleich höher.» Die sehr umfangreichen Verbrauchs- und Informationspflichten bedeuteten mehr Bürokratie und Hilfe von von Messexperten: «Dies hat seinen Preis und muss am Ende von den Mietern und Wohnungseigentümern bezahlt werden.»
Wer zahlt CO2-Bepreisung?
Ums Geld geht es auch bei einer anderen Frage: Wer soll den Heizkostenaufschlag durch die CO2-Bepreisung zahlen? Bei der Anpassung der Heizkostenverordnung sei versäumt worden, die einseitige Umlage auf die Mieter zu beenden, kritisierte Weber-Moritz. «Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten.» Die bisherige schwarz-rote Regierung hatte sich darauf geeinigt, dass Mieter und Vermieter den Aufschlag je zur Hälfte tragen. Das aber scheiterte am Widerstand der Unionsfraktion - der Ball liegt nun bei der neuen Bundesregierung. (sg)


