Von Julian Korb
Es ist der zweite große Rückschlag für den Ausbau von Windkraftanlagen auf See (Offshore) innerhalb kurzer Zeit. Im Juni hatte sich der Ölmulti Total Energies bei einer Ausschreibung mit einem Gebot von 180 Millionen Euro durchgesetzt – ein Bruchteil dessen, was Bieter noch im Vorjahr zahlen mussten. So hatte die Bundesnetzagentur im Sommer 2023 noch über 12 Milliarden Euro eingenommen. Im Sommer 2024 waren es immerhin noch 3 Milliarden für zwei ausgeschriebene Flächen.
Nun die kalte Dusche: In der aktuellen Ausschreibung von zwei Offshore-Windflächen mit einer Kapazität von 2,5 Gigawatt reichte kein Investor ein Gebot ein. Die Bundesnetzagentur will die Flächen im kommenden Jahr erneut ausschreiben, dann aber nach anderen Vorgaben. Konkret sollen dann die Regeln für Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen gelten, bei denen die Bieter die nötigen Untersuchungen erst noch selbst vornehmen müssen.
Reiche nennt zwei Gründe
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) äußerte am Mittwoch auf Nachfrage Zweifel, ob die Risiken für die ausgeschriebenen Flächen richtig eingeschätzt wurden. So gebe es bei einer größeren Wassertiefe auch eine höhere Gefahr, dass Fundamente ausgespült würden. Dies könne zu höheren Risikoaufschlägen führen und ausgeschriebene Flächen unattraktiv machen.
Als zweite mögliche Ursache für das Scheitern nannte sie Veränderungen im Markt für langfristige Stromabnahmeverträge – im Englischen Power Purchase Agreements (PPA). "Kunden sind für Zeiten von Negativstrompreissituationen nicht mehr bereit, PPAs zu erfüllen, sondern wollen sich am Markt eindecken." Dies stelle den Cashflow für Offshore-Windprojekte infrage.
Sie zog einen Vergleich zu Großbritannien, wo bereits Offshore-Ausschreibungen verlaufen sind und wo die jeweiligen Behörden das Ausschreibungsdesign nachgeschärft haben. "Es wäre gut, wenn die Bundesnetzagentur einen Blick darauf wirft und die Ausschreibungsbedingungen gegebenenfalls anpasst, damit wir das Potenzial für den Ausbau von Offshore-Windenergie, den wir brauchen, nicht verschenken."
Für Verbände keine Überraschung
Vor einer Nullrunde hatten Branchenverbände seit langem gewarnt. Von einem "Scheitern mit Ansage", sprach Stefan Thimm, Geschäftsführer des Offshore-Windverbands BWO. "Die Branche warnt seit Jahren davor, den Unternehmen zu viele Risiken aufzubürden."
Konkret fordert die Branche die Einführung von sogenannten Differenzverträgen – im Englischen Contracts for Difference (CfD) – bei denen der Staat den Investoren Mindesterlöse zusichert. Bislang werden Offshore-Windparks ohne jede Förderung errichtet. "Contracts for Difference führen zu einer Reduktion der Stromerzeugungskosten um bis zu 30 Prozent – die Grundlage für wettbewerbsfähige Strompreise", betont Thimm.
Offshore-Windpark-Entwickler haben seit Jahren mit gestiegenen Projekt- und Kapitalkosten zu kämpfen. Außerdem gelten Preis- und Mengenrisiken im Strommarkt als zunehmend schwerer zu kalkulieren.
Die gescheiterte Ausschreibung sei daher auch ein "klares Signal", dass der deutsche Offshore-Wind-Markt für Investoren derzeit "nicht interessant" sei, so Branchenvertreter Thimm weiter. "Wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen stimmen, wird die Branche bis 2045 mehr als 200 Milliarden Euro in den Offshore-Wind-Ausbau investieren." Neben einem neuen Auktionsdesign müssten dazu auch Engpässe beim Hafenausbau und der Modernisierung der Seehäfen beseitigt werden.
Abschattungsprobleme ungelöst
Auch die Energieverbände BDEW und VKU hatten zuletzt weitere Forderungen erhoben, um den Offshore-Windausbau neu auszurichten. Wichtig dabei unter anderem: Probleme durch sogenannte Abschattungseffekte. Gemeint sind Leistungsverluste von Offshore-Windparks durch eine zu dichte Bebauung in der deutschen Nordsee.
So spricht sich der BDEW dafür aus, die Leistungsdichte in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee zu verringern und so Abschattungseffekte zwischen Windparks zu reduzieren. So sollen für die einzelnen Anlagen mehr Volllaststunden möglich sein.
Die ausgeschriebenen Nordsee-Flächen haben eine Gesamtgröße von rund 182 Quadratkilometern und sollten ab 2030 und 2031 in Betrieb gehen. Nach einer Ausschreibung ohne Zuschläge ist die Netzagentur verpflichtet, im Folgejahr eine erneute Ausschreibung durchzuführen.
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