Strom

Erneuter Ärger um verspätete Auszahlung an PV-Betreiber

Immer mehr Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten ihre Einspeisevergütung nur verspätet. Neben Westnetz steht nun auch Edis in der Kritik.
13.08.2025

Ein Dach ist mit Solarpanels belegt. Photovoltaik (PV) wandelt Sonnenlicht in Strom um.

Von Hanna Bolte

Das Unternehmen Westnetz sorgte für Schlagzeilen, als es vermehrt zu Beschwerden über nicht ausgezahlte Solarausschüttungen kam. Auf einen Bericht der ZfK über das von der Bundesnetzagentur eingeleitete Gerichtsverfahren gegen die Eon-Tochter hat sich eine Anlagenbetreiberin geäußert, die von ganz ähnlichen Problemen bei der Firma Edis – ebenfalls Eon-Tochter – berichtete.

Auch in diesem Fall sollen die Einspeisevergütungen bisher ausgeblieben sein – und das inzwischen seit über einem Jahr. Abrechnungen seien bislang ebenfalls ausgeblieben. Ein Sprecher von Edis sagte auf Nachfrage: "Der enorme Anstieg an Anträgen und Anmeldungen kann in einzelnen Fällen auch einmal zu Verzögerungen bei der Abrechnung und Zahlung von Einspeisevergütungen führen." Grundsätzlich gebe es aber keine Probleme bei der Auszahlung der PV-Einspeisevergütung.

Netzbetreiber verweisen auf steigende Antragszahlen

Grund für die ausstehenden Auszahlungen seien verschiedene Faktoren. Neben der bereits genannten Begründung der starken Zunahme von Neuanlagen, sei laut Edis auch zu berücksichtigen, dass die Komplexität der PV-Installationen und entsprechenden Messkonzepte steigt – etwa durch Kombinationen mit Ladesäulen, Hausspeichern und Wärmepumpen.

"Dabei kann es auch immer wieder zu Nachfragen kommen, zum Beispiel weil Unterlagen vervollständigt werden müssen", erklärt ein Sprecher. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge bereits die personellen Kapazitäten und Prozesse an diese neuen Anforderungen angepasst.

Rechtliche Möglichkeiten für Anlagenbetreiber

Von Seiten der Verbraucherzentralen heißt es, dass sie in der letzten Zeit aus verschiedenen Bundesländern Beschwerden zur fehlenden Auszahlung der Einspeisevergütung erhalten haben. "Dabei wird geschildert, dass Verbraucher: innen trotz erfolgten Anmeldungen die Einspeisevergütung nicht erhalten haben." Die Entwicklung können sie derzeit allerdings nicht quantifizieren, so der Sprecher.

Grundsätzlich liegt eine fristgerechte Förderzahlung auch im Eigeninteresse der Netzbetreiber, denn diese sind verpflichtet Verzugszinsen zu zahlen, wenn fällige Förderansprüche nicht rechtzeitig ausgezahlt werden.

Im Streitfall haben Anlagenbetreiber zivilrechtliche Klärungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten, einschließlich der Option, Klage auf Zahlung fälliger Förderzahlungen und Verzugszinsen vorm Zivilgericht zu erheben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich mit Fragen und einem Schlichtungsbegehren zu Förderzahlungen an die Clearingstelle EEG/KWKG zu wenden, wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website erläutert.