Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Hinweis: Neu ist die Einschätzung des VKU zu den Speicher-FAQ der Netzagentur. Diese Version des Artikels ist vom 21. Oktober, 13:44 Uhr.

Von Julian Korb

Mit einem neuen Fragen-Antworten-Katalog zu den meistgestellten Fragen (Englisch: Frequently Asked Questions – FAQ) hat die Bundesnetzagentur erstmals zentrale Aspekte zum Netzanschluss von Batteriespeichern gebündelt. Das Dokument soll Klarheit schaffen, wo bislang rechtliche Unsicherheiten herrschten – etwa bei der Anwendung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), der Erhebung von Baukostenzuschüssen oder der Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Speicherprojektierern. Doch in der Energiebranche stößt das Papier auf verhaltene Resonanz: Zu viele Fragen blieben offen, zu wenig Verbindlichkeit werde geschaffen.

Das Thema hat durchaus Brisanz: Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern bereits rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 226 Gigawatt (GW) vor – eine Zahl, die das aktuelle Netz deutlich übersteigt. Zugleich wächst der Bestand kontinuierlich: Laut Marktstammdatenregister sind derzeit Batteriespeicher mit 2,4 GW Bruttoleistung in Betrieb, weitere 5 GW in Planung. Der Szenariorahmen der BNetzA rechnet bis 2045 mit bis zu 94 GW installierter Speicherleistung.

Mit den FAQ reagiert die Behörde auf den wachsenden Druck, verbindliche Regeln für die Integration dieser Anlagen zu schaffen. Auf rund einem Dutzend Seiten erläutert die Behörde, wie Batteriespeicher rechtlich einzuordnen sind und welche Verfahren für ihren Netzanschluss gelten.

Netzbetreiber müssen aktiver kommunizieren

Zentraler Punkt: Nach Ansicht der Netzagentur bleiben Batteriespeicher zugleich Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen. Damit greifen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen – für die Einspeisung die KraftNAV und für die Stromentnahme der § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Das bedeutet in der Praxis: Speicherbetreiber müssen sich unter Umständen um zwei getrennte Netzanschlusskapazitäten bemühen und Netzbetreiber zwei Rechtsformen anwenden. Zudem können für Einspeisung und Entnahme unterschiedliche Zuteilungsverfahren gelten.

Auch das sogenannte Windhundprinzip (Englisch: "First Come, First Served") bleibt bestehen, gilt jedoch nur für Anlagen, die der KraftNAV unterliegen. Netzbetreiber dürfen daneben auch andere Konzepte zur Kapazitätszuteilung entwickeln, etwa Repartierungsverfahren, sofern diese transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet sind.

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Neu ist, dass Netzbetreiber künftig zu einer aktiven Kommunikation verpflichtet werden. Sie müssen Anschlussbegehrende über Verfahren, verfügbare Kapazitäten, Verzögerungen und den eigenen Platz in Wartelisten informieren. Damit soll der bislang oft als intransparent kritisierte Prozess nachvollziehbarer werden.

Kaution von bis zu 1500 Euro pro MW

Ein weiterer Schwerpunkt der FAQ sind Realisierungskautionen, die Netzbetreiber als Vorbedingung für die Bearbeitung von Anschlussanträgen verlangen dürfen. Diese sollen sicherstellen, dass nur ernsthaft verfolgte Projekte Kapazitäten blockieren. Die BNetzA hält eine Kaution von bis zu 1500 Euro pro Megawatt (MW) Anschlussleistung für angemessen. Im Fall einer Realisierung wird sie auf den Baukostenzuschuss angerechnet oder erstattet.

Beim Baukostenzuschuss selbst bestätigt die Behörde ihre bisherige Linie: Auch netzgekoppelte Batteriespeicher oberhalb der Niederspannung müssen einen Baukostenzuschuss (BKZ) entrichten – und zwar voll, da Entnahme und Einspeisung getrennt zu betrachten seien.

Eine pauschale Ermäßigung für Speicher, die das Netz auch entlasten könnten, lehnt die Bonner Behörde dagegen ab. Allerdings können flexible Netzanschlussvereinbarungen die Höhe von BKZ verringern, wenn Speicher ihre Leistung dynamisch an die Netzsituation anpassen.

Kritik aus der Praxis

In der Branche stoßen die FAQ auf gemischte Reaktionen. Christian Ertel, Anwalt bei der Kanzlei Hogan Lovells, begrüßt auf Linkedin zwar, dass die Behörde erstmals Position bezieht, hält die Umsetzung aber für unpraktikabel. "Die Aufteilung in Einspeise- und Entnahmeverfahren ist gekünstelt und entspricht nicht der Realität. Sie wirkt diskriminierend, da eine solche Trennung weder Praxis noch Rechtsprechung entspricht." Auch die Ablehnung standortbezogener BKZ-Privilegien für Speicher bewertet er kritisch.

Ähnlich äußert sich Jurist Lars Kindler von der Kanzlei Gleiss Lutz. Die FAQ können in der Praxis zwar ein wichtiger Referenzpunkt werden, bringen aber kaum neue Erkenntnisse. "Operativ relevant sind die Aussagen zu Realisierungskautionen und Baukostenzuschüssen. Aber insgesamt greift die BNetzA vor allem bereits Bekanntes auf." Statt einer rechtlich verbindlichen Klärung entstehe so eine "Schattenregulierung durch FAQ".

Technisch sieht auch Michael Sterner, Professor für Energiespeicher- und Wasserstoffsysteme an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, weiteren Nachbesserungsbedarf. Netzbetreiber verlangten teils überzogene Leistungsgradienten, die Speicher wirtschaftlich entwerteten. "Hier braucht es Unterstützung und Moderation durch die BNetzA", so der Wissenschaftler. Er plädiert für klarere Regeln zu TAB-konformen Anschlussbedingungen und langfristig für flexible Netzentgelte, an denen sich Speicher ausrichten können.

Für Lars Stephan vom Batteriespeicherunternehmen Fluence geht das Papier hingegen nicht weit genug. "Das FAQ gibt den Verteilnetzbetreibern keine klare Vorgabe, wie sie mit Netzanschlussbegehren umgehen sollen. 800 VNBs [Verteilnetzbetreiber, Anmerkung der Redaktion] machen jetzt ihr eigenes Ding – kann das transparent und diskriminierungsfrei geschehen?" Zudem fehle eine Beschwerdestelle für mangelhafte Informationspflichten.

Verband sieht faire Kostenverteilung

Bei den Verteilnetzbetreibern herrscht ebenfalls Skepsis. Der Spitzenverband BDEW, der die Mehrheit der Netzbetreiber in Deutschland vertreten dürfte, nennt den neuen Katalog zwar hilfreich. "Die bestehenden Probleme werden mit der Veröffentlichung allerdings nicht gelöst", stellt eine Sprecherin klar. So bleibe der Umgang mit der KraftNAV für die Beteiligten "schwierig und kaum umsetzbar".

Das habe auch die Anhörung im Wirtschafts- und Energieausschuss zur laufenden Novelle des EnWG gezeigt. Der BDEW fordert deshalb eine zügige politische Klärung, wie mit knappen Netzkapazitätsressourcen beim Netzanschluss sowohl für den Strom-Bezug, als auch für die Einspeisung umzugehen ist.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die meisten kommunalen Netzbetreiber in Deutschland vertritt, begrüßt, dass die Bundesnetzagentur mit der aktuellen FAQ-Runde zu Speichern wichtige Fragen rund um Netzanschlusskosten, Realisierungskautionen, Baukostenzuschüsse und Registrierungspflichten präzisiert hat. "Die Klarstellungen schaffen mehr Rechtssicherheit für Netzbetreiber, Speicherbetreiber und Kunden", so ein Sprecher.

Besonders positiv sei, dass die Bundesnetzagentur die bestehenden Regelungen zur Erhebung von Realisierungskautionen und Baukostenzuschüssen bestätige und so eine faire Kostenverteilung zwischen Netz- und Anschlussnehmern gewährleiste. "Auch die erneute Betonung der Pflicht zur Registrierung aller Speicher im Marktstammdatenregister trägt zur Transparenz des Stromsystems bei und unterstützt die sichere und effiziente Netzplanung."

Der Verband betont jedoch auch: "Die FAQ löst jedoch noch nicht die Probleme des aktuellen sogenannten Windhundverfahrens." Stattdessen müsse man zu einem geordneten Verfahren mit "qualitativen Anschlusskriterien" kommen.

Netzbetreiber wollen Zugriff auf Speicher

Der VKU hatte sich in der Vergangenheit kritisch zur derzeitigen Situation geäußert. "Wir begrüßen die steigende Anzahl an Netzanschlussbegehren und den massiven Ausbau von großen Batteriespeichern, weil sie zur Stabilität der Stromnetze und damit zur Versorgungssicherheit beitragen können", so ein Sprecher. Die Vorteile der Speicher seien zwar unstrittig.

"Allerdings beobachten wir die aktuelle Situation auch kritisch, weil nach unserer Erfahrung nur ein Bruchteil der Projekte tatsächlich realisiert werden wird." Projektentwickler könnten die Anfragen "umsonst" stellen und würden sich durch das Windhundprinzip möglichst viele Netzkapazitäten sichern. Aus Sicht des VKU müsse daher verhindert werden, dass "eine hohe Zahl von nicht realisierbaren Projekten unverhältnismäßigen Prüfungsaufwand bei den Netzbetreibern auslöst."

Laut dem VKU hängt der volkswirtschaftliche Nutzen von Großbatteriespeichern zudem davon ab, dass sie netzdienlich genutzt werden; andernfalls könnten die Anlagen die Netze belasten. "Netzbetreiber sollten daher vertraglich auf Speicher zugreifen können." Baukostenzuschüsse seien zudem ein sinnvolles Instrument, um Anschlussanfragen zu steuern.

Netzagentur will fortlaufend aktualisieren

Die Bundesnetzagentur betont, dass die FAQ ein "lebendes Dokument" seien, das fortlaufend erweitert werden soll. Damit will sie den dynamischen Entwicklungen im Speichermarkt Rechnung tragen. Branchenvertreter sehen darin zwar einen ersten Schritt, fordern aber eine verbindlichere Regulierung – etwa in Form klarer Festlegungen oder Leitlinien.

Ob die neuen FAQ tatsächlich zur Beschleunigung beitragen oder lediglich Orientierung in einem unübersichtlichen Regulierungsfeld bieten, wird sich daher erst zeigen. Netzagentur-Vizepräsidentin Barbie Haller hatte sich zuletzt zurückhaltend geäußert und eine pauschale Regelung durch die Behörde abgelehnt.

Hinweis: Zu den FAQ geht es hier

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