Negative Preise beschäftigen den Strommarkt auch in diesem Sommer. Die Bundesregierung spürt die Folgen im eigenen Haushalt. Denn niedrige Erlöse am Markt lassen die Fehlbeträge im EEG-Konto hochschießen und die Politik muss sie ausgleichen. Deshalb hat die Ampel in ihrer "Wachstumsinitiative" bereits Maßnahmen angekündigt, um die Kosten wieder zu senken.
Bereits ab 2025 soll für Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt werden. Ursprünglich sollte die Ein-Stunden-Regel erst 2027 kommen, nun wird sie vorgezogen. Hinzu kommt eine Absenkung der Direktvermarktungsschwelle. Doch würden die Maßnahmen überhaupt das bewirken, was die Politik sich von ihnen erhofft?
Rund 60 Prozent der Anlagen
Das hat Christof Bauer, Professor an der Technischen Universität (TU) Darmstadt, im Auftrag des "Handelsblatts" in einer Kurzstudie untersucht. Erstes Ergebnis: Der Wegfall der Vergütung schon bei einer negativen Stunde statt wie bisher bei drei aufeinanderfolgenden Stunden habe "nur eine marginale Auswirkung". Mit weniger als fünf Prozent entfalle derzeit nur ein kleiner Teil auf Phasen mit negativen Strompreisen von weniger als drei Stunden.
Bisher gilt der Vergütungsausfall auch nur für Anlagen ab 400 kW Leistung. Die Bundesregierung plant deshalb auch, die verpflichtende Direktvermarktung schrittweise auf Anlagen ab 25 kW abzusenken. Damit wären künftig bis zu 61 Prozent des Leistungszubaus betroffen, so die Studie. Heißt im Umkehrschluss: 39 Prozent der neu installierten Photovoltaik-Anlagen würden weiterhin auch bei negativen Preisen eine Förderung erhalten.
Verhaltensänderung bei Anlagenbetreibern
Würde die Ein-Stunden-Regel auch auf das Segment der Photovoltaik-Anlagen zwischen 7 und 25 kW ausgeweitet, ändert sich dies. Dann erhielten laut dem Studienautor nur noch etwa acht Prozent der Neuanlagen eine Förderung bei negativen Strompreisen.
"Die Ausdehnung des Adressatenkreises würde das EEG-Konto zwar um einen gewissen Beitrag entlasten, aber voraussichtlich nicht zu einer Verhaltensänderung bei den Anlagenbetreibern in diesem Segment führen, das heißt, sie würden mangels Anreizes auch bei negativen Strompreisen weiter einspeisen", heißt es in der Kurzstudie weiter.
Überschüssigen Strom anders verwenden
Um diesem Verhalten entgegenzuwirken, müsste die Einspeisung "bei negativen Strompreisen entweder technisch unterbunden, oder den Einspeisern die durch den Abverkauf des Überschuss-Stroms entstehenden Kosten zusätzlich belastet werden." Technisch könnten dazu etwa Smart Meter mit einer entsprechenden Schaltfunktion genutzt werden.
Dies würde deutliche Anreize setzen, die Einspeisung in negativen Preisphasen zu unterlassen oder in "anderweitige Verwendungsmöglichkeiten für den 'überschüssigen' Strom zu investieren". Dies könnten etwa stationäre Batterien, strombetriebene Heißwasserspeicher oder Ladegeräte für Elektrofahrzeuge sein, so Bauer weiter.
Kostenanstieg nur gebremst
Der Forscher weist jedoch darauf hin, dass "alle avisierten Maßnahmen nur für Neuanlagen greifen sollen". Das heißt: Der zum "Zeitpunkt der Gesetzesänderung herrschende Finanzierungsbedarf" für die EEG-Förderung würde dadurch bei sonst gleichbleibenden Bedingungen "nicht geringer." Es könne lediglich das Tempo des weiteren Kostenanstiegs gebremst werden.
Zudem sei nicht ganz klar, was im Maßnahmenpaket der Bundesregierung unter "kleineren Anlagen" verstanden werde, die von einem Aussetzen der Förderung bei negativen Strompreisen ausgenommen bleiben sollen. Nur in der schärfsten Auslegung sei die Regelung so zu verstehen, dass für alle Neuanlagen in der Direktvermarktung ab Anfang 2025 bei negativen Preisen keine Marktprämie mehr bezahlt wird. Das würde dann schrittweise für Anlagen ab 25 kW gelten, wenn die Direktvermarktungsschwelle entsprechend abgesenkt wird. Derzeit betrifft die Regelung im § 51 EEG nur Anlagen ab 400 kW. (jk)
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