In Österreich müssen Versorger ihre Wärme- und Kältetarife auf einer Onlineplattform melden. Eine ähnliche Verpflichtung soll es auch bald in Deutschland geben. Gregor Thenius von der österreichischen Energieagentur gibt im Interview Einblicke in die Herausforderungen beim Aufbau und Betrieb des Systems.
Herr Thenius, wie ist die österreichische Transparenzplattform für Wärme- und Kältetarife entstanden?
Die Grundlage ist eine Vorgabe im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Demnach sind Wärmeversorger verpflichtet, ihre Tarife mindestens einmal pro Jahr an das Bundesministerium für Energie zu melden. Dieses muss die Daten im Internet veröffentlichen. Im Gesetz steht, dass es sich dafür eines Dritten bedienen kann. In der Praxis wurde die Österreichische Energieagentur damit beauftragt, die Plattform aufzubauen.
Der Wärmemarkt ist sehr komplex. Welche Versorger sind denn genau verpflichtet?
Laut Gesetz sind es alle Unternehmen, die faktisch an mehr als 20 Endverbraucherinnen oder Endverbraucher Wärme oder Kälte unmittelbar oder über Dritte abgeben. In der Praxis sind also alle verpflichtet, die mehr als 20 Haushalte mit Wärme versorgen. Die Frage ist nun, wer als Lieferant eingeordnet wird. Meistens ist es ein einziges Unternehmen, das für Erzeugung, Verteilung und Belieferung zuständig ist. Aber es gibt auch Konstruktionen, wo das nicht ganz so klar ist.
Wie sieht es bei Wärme-Contractoren aus?
Contractor ist ein problematisches Wort, weil es keine richtige Definition dafür gibt und sie ganz unterschiedliche Dinge tun. Ein Contractor muss sich diesem Test stellen: Bin ich derjenige, der Wärme abgibt? Wenn ja, dann muss er sich eintragen. Ist er nur ein rein technischer Dienstleister, also beispielsweise für die Optimierung der Anlagen zuständig, und hat nichts mit dem Verkauf der Energie zu tun, dann tendenziell eher nein. Aber das müsste man sich im Einzelfall ansehen.
Wir haben oft Fälle, besonders in größeren Gebäuden, da liefert der Fernwärmeversorger nur bis zur Grundstücksgrenze und übergibt dann an den Eigentümer. In diesem Fall sagen wir, dass der Versorger der Lieferant ist. Eine gesetzliche Regelung sollte nicht dazu führen, dass plötzlich Hauseigentümerschaften oder Verwaltungen diejenigen sind, die ihre Tarife melden müssen.
Gibt es Strafzahlungen für Unternehmen, die sich weigern?
Ja. Das Gesetz schreibt eine Strafzahlung von maximal 10.000 Euro vor. Herausfordernd ist, säumige Unternehmen zu identifizieren und den Sachverhalt der Behörde so darzustellen, dass diese eine Strafe verhängt. Das wäre ein ziemlich aufwendiges Verfahren.
Sie gehen also davon aus, dass derzeit noch nicht jedes Unternehmen seiner Pflicht nachkommt?
Davon müssen wir ausgehen. Für die ganz großen Unternehmen wäre es ein großer Gesichtsverlust, wenn sie ihre Daten gar nicht melden würden. Wir haben aber sehr viele kleine Fernwärmenetze – und da gibt es sicher viele, die sich noch nicht gemeldet haben. Grundsätzlich ist es nicht unsere Aufgabe nach Unternehmen zu suchen, die sich nicht gemeldet haben. Es gibt auch keine offizielle Liste der verpflichteten Unternehmen. Wir nutzen lediglich öffentliche Listen, um Unternehmen über ihre möglichen Verpflichtungen zu informieren.
Wärmeversorger müssen eine ganze Reihe von Angaben machen. Einzusehen sind neben Arbeits- und Grundpreis beispielsweise auch Anschluss- und Montagepreis, Primärenergieträger und Häufigkeit der Indexierung. Wie gehen die Unternehmen damit um?
Wir hatten Unternehmen, die die vorgeschlagene Eingabemethode ablehnen. Sie wollen das nicht online machen, sondern die Daten mit der Post schicken. Man gewinnt manchmal den Eindruck, dass es sich dabei um eine Verzögerungstaktik handelt, sodass man von ihnen ablässt. Grundsätzlich fragen wir aber nur das ab, was das Gesetz vorgibt.
Zudem melden die Unternehmen ihre Daten in dem gleichen Portal, in dem sie auch ihre Finanzamt-Vorgänge tätigen. Das ist hieb- und stichfest, auch mit Blick auf den Datenschutz. Unserer Meinung nach ist es gelungen, das Vorgehen so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Jedes Unternehmen hat sein eigenes Konto bei uns, das leicht zu verwalten ist. Dort können sie ihre Tarife eingeben, löschen und aktualisieren.
Kontrollieren Sie die Eingaben auf ihre Richtigkeit?
Wir führen Plausibilitätsprüfungen durch. Mehr wäre bei über 500 registrierten Unternehmen kaum möglich. Ein Klassiker ist der Arbeitspreis, den wir in Euro pro Megawattstunde abfragen. Wenn statt einem dreistelligen ein vierstelliger Betrag angegeben wird, ist offensichtlich, dass etwas falsch eingegeben wurde. In solchen Fällen kontaktieren wir das Unternehmen und bitten um Änderung. Wenn das nicht passiert, können wir nichts weiter tun, als weiter zu informieren, denn wir dürfen selbst nicht in die Meldungen eingreifen.
Es fällt auf, dass auf Ihrem Portal Arbeits- und Grundpreis im Fokus stehen. Steht das so auch im Gesetz?
Nein, das war eine Entscheidung, die wir gemeinsam mit dem Ministerium getroffen haben. Auch die Teilung in Übersichts- und Detailliste war keine gesetzliche Vorgabe. Die einzige Pflicht des Ministers ist die Veröffentlichung. Wenn er einmal im Jahr ein PDF mit den Daten veröffentlichen würde, wäre der gesetzlichen Pflicht schon entsprochen.
Und warum haben Sie sich ausgerechnet für Arbeits- und Grundpreis entschieden? In der Fernwärmebranche heißt es dazu, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Ziel war es, Verbrauchern einen möglichst schnellen Überblick zu verschaffen und nicht gleich mit Preisgleitklauseln und Indizes zu konfrontieren. Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit sind auch den Anforderungen des Bundes geschuldet. Das Corporate Design und die Barrierefreiheit des Bundes tragen erheblich zu dem aufgeräumten Eindruck bei. Der IT-Dienstleister, der am Aufbau der Plattform beteiligt war, hatte schon viel Erfahrung mit dem Corporate Design des Bundes.
Wie oft aktualisieren Sie denn Ihre Plattform?
Einmal im Monat. Man kann den Tarifvergleich aktivieren und so in der Übersicht anzeigen. Auf diesem Wert fußen alle Auswertungen. Das sind keine Abschätzungen von Wärmekosten, sondern der Versuch, die Tarife untereinander vergleichbar zu machen. Um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen, bräuchte es aber stärkere Vorgaben zu den Tarifen, also was wo verrechnet werden darf. Hier würden klarere gesetzliche Vorgaben helfen.
Wie oft wird Ihre Plattform aufgerufen?
Die Anzahl eindeutiger Besucher pro Woche sind nicht annähernd dreistellig. Allein bei größeren Pressemitteilungen unsererseits sehen wir einen Anstieg. Dann haben wir auch mal mehrere tausend Besucher. Aber das sind Ausreißer.
Wie ernüchternd ist das für Sie?
Na ja, die Frage ist: Ist die Transparenz der letzte Schritt? Was hilft die Transparenz in einem monopolistischen Markt, wo man den Anbieter nicht wechseln kann? Das ist ein Problem, was auch unsere Zugriffszahlen zeigen.
Auch Deutschland will die Teilnahme am Fernwärmepreis-Portal verpflichtend machen. Hat Sie das deutsche Wirtschaftsministerium schon angerufen?
Nein, aber vielleicht melden wir uns mal. Wir sind sehr interessiert an einem Austausch, weil auch wir noch viel lernen könnten.







