Wie gewonnen so zerronnen? Wer neue Batteriespeicher in Deutschland bauen will, dürfte mit der Überarbeitung des Baugesetzbuches nur begrenzt Freude haben.

Wie gewonnen so zerronnen? Wer neue Batteriespeicher in Deutschland bauen will, dürfte mit der Überarbeitung des Baugesetzbuches nur begrenzt Freude haben.

Bild: © Jens Büttner/dpa

Es hätte so schön sein können für Batteriespeicher-Betreiber nach der Neufassung des Bundesbaugesetzes Anfang November. Ausdrücklich wurden sie als eigenständiges, privilegiertes Vorhaben im Außenbereich anerkannt, sofern sie der Speicherung elektrischer Energie mit einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde (MWh) dienten. Nicht mehr und nicht weniger.

Dass dies in einem Schwung mit Netzentgelterleichterungen beim bidirektionalen Laden kommen würde, rundete die Sache ab. Knapp einen Monat später sieht manches schon wieder anders aus. Denn die schwarz-rote Koalition hat umgesteuert. Im Geothermie-Beschleunigungsgesetz, das am Mittwoch durch den Energieausschuss ging und diesen Donnerstag final verabschiedet werden soll, wird die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich wieder eingeschränkt.

Speicherverband sieht zusätzliche Komplexität

Zuvor hatte unter anderem der Bundesrat Druck gemacht. Er nehme mit Sorge zur Kenntnis, dass ein nicht auf die Netzbedürfnisse vor Ort abgestimmter Ausbau einen übermäßigen Stromnetzausbau verursachen könnte, ohne dass diesem ein energiewirtschaftlicher Mehrwert gegenüberstehe, hielt er in einer Entschließung fest. Er forderte die Bundesregierung auf, das Baugesetzbuch an dieser Stelle zu ändern.

"Die jetzt geplanten Änderungen werfen für die Anwendungspraxis neue Fragen auf", kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). "Sie schränken den Anwendungsbereich unnötig ein." Immerhin: Zu begrüßen bleibe, dass Batteriespeicher in Verbindung beispielsweise mit Windkraft- oder Solaranlagen baurechtlich privilegiert werden und damit schneller realisiert werden könnten.

Der Speicherverband BVES strich zunächst das Positive hervor. Auch wenn Nachbesserungen nötig seien, stelle die geplante Neuregelung eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Status quo dar.

Schon früh habe sich abgezeichnet, dass die Außenbereichsprivilegierung auf erheblichen Widerstand stoßen und voraussichtlich eingeschränkt werden würde, teilte der Verband mit. "Trotzdem stellt die Privilegierung, auch in der nun vorgesehenen eingeschränkten Form, einen Erfolg dar. Einige Verbände hatten deutlich strengere Vorgaben gefordert, etwa, dass eine erteilte Netzanschlusszusage Voraussetzung für eine Genehmigung sein sollte."

Der schwarz-rote Änderungsantrag bringe allerdings zusätzliche Komplexität mit sich, führte der BVES aus. "Viele Punkte bleiben weiterhin unklar." Einige der festgelegten Bedingungen seien nicht besonders hilfreich und erschwerten eine effiziente Projektumsetzung und -architektur. "Die Regel kann Erweiterungsflächen für Netzbetreiber blockieren und so den künftigen Netzausbau behindern. Eine größere Abstandsregelung hätte mehr Flexibilität für Umspannwerkserweiterungen und den Einsatz von Stromspeichern ermöglicht. Auch aus bürokratischer Sicht wäre eine reine Abstandsregelung sinnvoller."

Kompetenz-Konflikt bei bidirektionalem Laden

Gemischte Reaktionen gab es auch aus der Netzbetreiberbranche. Die Privilegierung von Batteriespeichern in Verbindung mit Wind- oder Solarenergieanlagen wurde begrüßt.

Kritisch wird der zweite Teil der Gesetzesänderung gesehen. "Wir haben eine Riesendiskussion um neue Netzanschlusskapazitäten", sagte Kerstin Andreae, Chefin des Energiewirtschaftsverbands BDEW, der ZfK. "Oft werden Flächen im Umfeld von Umspannwerken für zusätzliche Schaltflächen oder Masten von den Netzbetreibern benötigt. Wenn sich neue Batteriespeicher-Projekte nun wegen der 200-Meter-Anforderung auf dieselben Flächen konzentrieren, geraten wir in eine Standortkonkurrenz. Deshalb wäre ein weiterer Radius rund um die Umspannanlagen, in denen Speicher ermöglicht werden, sinnvoll."

Sie könne dem Gesetzgeber nur raten, im Vorfeld mit Praktikern zu sprechen. "Die Energiewelt ist hochkomplex", sagte Andreae. "Man dreht an einer Schraube und an fünf anderen Stellen passiert etwas. Das gute Ansinnen darf nicht dazu führen, dass man sich woanders neue Probleme einhandelt."

Probleme könnte es übrigens auch noch bei den langjährigen Netzentgelterleichterungen für bidirektionales Laden geben. Denn der Gesetzgeber mischt sich hier in Angelegenheiten ein, die inzwischen eigentlich zum Hoheitsgebiet der Bundesnetzagentur gehören.

Diese dürfte in der Sache auch das letzte Wort haben. Denn laut Energiewirtschaftsgesetz kann die Behörde abweichende Regelungen treffen, auch, was gesetzlich vorgeschriebene Netzentgeltbefreiungen betrifft. Ohnehin ist die Bundesnetzagentur bereits dabei, mit dem sogenannten Mispel-Verfahren einen eigenen Regulierungsrahmen unter anderem für bidirektionales Laden zu entwickeln.

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