Es war bei ZfK-Redaktionsschluss so gut wie offiziell. Die energiekrisenbedingte Umsatz- oder Mehrwertsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferungen läuft nun doch erst Ende März aus. Die von der Ampel-Koalition beschlossene Vorverschiebung auf Ende Februar wurde in einer Beschlussvorlage des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat aufgehoben.
Für die Vorlage stimmte am Mittwochabend die Ampel-Mehrheit im Vermittlungsauschuss. Ob der Bundesrat anders als im Dezember diesmal mitgeht, war offen. Im Kern geht es im 216-seitigen Dokument aber ohnehin um ganz andere Vorhaben, die der kriselnden deutschen Wirtschaft neue Wachstumsimpulse geben sollten. Die Gas-Mehrwertsteuer war da nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.
FDP-Finanzministerium mit Vorstoß
Selbst ohne Zustimmung des Bundesrats gilt es als ausgeschlossen, dass der Stichtag doch noch auf den 29. Februar vorgezogen wird. Ein Auslaufen des vergünstigsten Steuersatzes von 7 statt der üblichen 19 Prozent Ende März ist bereits geltendes Recht. Darauf hatten sich die Ampel-Parteien schon im Herbst 2022 geeinigt.
Um sich zusätzliche haushalterische Spielräume zu schaffen, hatte das FDP-geführte Bundesfinanzministerium jedoch ein Vorziehen der Umsatzsteuererhöhung bereits für Ende 2023 ins Spiel gebracht. Im parlamentarischen Verfahren wurde daraus Ende Februar. Das Wachstumschancengesetz, in das die Mehrwertsteueränderung allerdings hineingepackt wurde, wurde im Dezember von den unionsgeführten Bundesländern im Bundesrat blockiert. Daraufhin war ein Vermittlungsausschuss nötig.
Februar-Drama abgewendet
Dass ein früheres Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung praktisch nicht mehr zu halten war, wurde spätestens klar, als der Vermittlungsausschuss für den 21. Februar angesetzt wurde. Versorger hätten nur noch acht Tage Zeit gehabt, ihre IT-Systeme entsprechend anzupassen und Kunden zu informieren.
So ließen insbesondere CDU und SPD früh durchblicken, dass ein Auslaufen Ende März die wahrscheinlichste Option sei. So ist es nun auch gekommen.
"Kunden nicht weiter verunsichern"
In den vergangenen Tagen hatten die führenden Energieverbände VKU und BDEW noch einmal Druck auf die Bundespolitik ausgeübt. Der VKU schrieb, er lehne ein vorgezogenes Auslaufen des verminderten Steuersatzes Ende Februar strikt ab. Dies würde zu "unnötiger Unruhe" bei Stadtwerken und deren Kunden führen.
"Nach dem Hin und Her rund um die Energiepreisbremsen und der kurzfristigen Streichung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten sollten Kundinnen und Kunden nicht weiter verunsichert werden", riet der BDEW. (aba)
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