Blick auf das Reichtagsgebäude, das auch in der neuen Woche im Fokus der Energiebranche steht.

Blick auf das Reichtagsgebäude, das auch in der neuen Woche im Fokus der Energiebranche steht.

Bild: © Jasmin Jovan/Bundestag

Am Freitag rangen die Ampel-Verhandler nach ZfK-Informationen noch. Dabei ist das Finale absehbar. Am kommenden Donnerstag soll das kommunale Wärmeplanungsgesetz den Bundestag passieren. Das geht aus der Tagesordnung des Hohen Hauses für die neue Sitzungswoche hervor.

Bereits am Mittwoch steht das Wärmeplanungsgesetz ganz oben auf der Agenda des zuständigen Bauausschusses. Spätestens dann dürften Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen auf Basis von Formulierungshilfen des Bundesbauministeriums vorliegen.

Fristen im Fokus

Bewegung könnte es unter anderem bei den Fristen zur Vorlegung der Wärmepläne geben. Dem Regierungsentwurf zufolge sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juni 2026 Zeit bekommen. Bei kleineren Städten und Gemeinden endet die Frist zwei Jahre später. Beides ist kommunalen Spitzenverbänden zu kurz. Sie sprachen sich für eine Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr aus.

Auch eine Gesetzespassage, die nur überlassungspflichtigen Abfall als unvermeidbare Wärmequelle einstufen würde, scheint nicht in Stein gemeißelt zu sein. Der Stadtwerkeverband VKU, der auch kommunale Entsorger vertritt, warnte, dass mit einer solchen Beschränkung das klimaneutrale Wärmepotenzial aus der thermischen Abfallbehandlung unangemessen reduziert und an ein sachfremdes Abgrenzungskriterium gebunden werden würde.

Preisbremsen ebenso für Donnerstag geplant

Ebenfalls für Donnerstag steht die Verlängerung der Energiepreisbremsen auf der Agenda des Bundestagsplenums. Die Bundesregierung will die im Januar eingeführten Hilfen für Strom-, Gas- und Wärmekunden bis Ende April 2024 ausdehnen. Tags zuvor berät der zuständige Haushaltsausschuss dazu.

Die EU-Kommission stellte dagegen lediglich eine Verlängerung bis zum Ende der Heizperiode, sprich bis zum 31. März, in Aussicht. (Die ZfK berichtete.) Die Behörde muss eine Verlängerung der Bremsen beihilferechtlich genehmigen. (aba)

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