In der Transformationsphase müssen Netzbetreiber gegebenenfalls auch mit einer geringeren Rendite leben. Das erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Donnerstag beim diesjähirgen "Treffpunkt Netze"-Kongress des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
"Wir erleben jetzt die Kehrseite der Rekommunalisierung", so Müller weiter. "Wenn man Eigentümer des Netzes sein will, kann das schöne Phasen haben, man muss sich aber auch um das Eigentum kümmern." Das sei die Kehrseite der Eigentumsverantwortung. "Wir werden für eine anständige Eigenkapitalausstattung der Netzbetreiber sorgen", versprach der Behördenchef.
International niedrige Verzinsung
Gegenwind kam von Rainer Pflaum, Finanzgeschäftsführer beim Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW. "Wir brauchen eine angemessene Verzinsung für private Investoren auch im internationalen Vergleich." Mit knapp über 4 Prozent Netzrendite liege Deutschland rund 2 Prozentpunkte im Vergleich zurück.
Gleichzeitig seien die Netzbetreiber starken Preissteigerungen ausgesetzt. "Unsere Lieferanten nutzen ihre Marktmacht und nehmen entsprechende Dienstleistungsentgelte," so Pflaum weiter. Hier müsse die Politik ihren Weg zum Ziel nochmals überdenken.
Kürzung der Dividende
Mit Blick auf die künftige Anreizregulierung warnte Eon-Netzvorstand Thomas König vor einer Zuspitzung der Lage. So seien Kosten für Transformatoren in den vergangenen Jahren um fast das Dreifache gestiegen, die Baukosten um rund 60 Prozent. "Wir brauchen eine Regulierung, die Investitionen anreizt und Netzbetreibern nicht noch zusätzliche Mittel wegnimmt."
Die höheren Kosten im Markt hätten bereits jetzt spürbare Folgen. "Wir haben bei zwei Netzbetreibern mit kommunalen Eigentümern eine Kürzung der Dividenden beschlossen."
Aufschlag für Betriebskosten
Bei den steigenden Betriebskosten ging Netzagentur-Chef Müller einen Schritt auf die Netzbetreiber zu. Seine Behörde wolle prüfen, ob ein vorzeitiger Aufschlag möglich sei. Dieser könnte noch vor der allgemeinen Anreizregulierung kommen. Der Vorschlag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), den Aufschlag an sogenannten Effizienz-Parametern auszurichten, sei dabei bislang der Favorit.
Sein Abteilungsleiter für Energieregulierung, Achim Zerres, schränkte den Vorstoß bei einer nachfolgenden Veranstaltung jedoch wieder ein. "Wir sehen im Augenblick noch keinen Kostenaufwuchs, der mit den Mitteln der aktuellen Erlösobergrenze nicht abgedeckt werden könnte." Allerdings müssten die Netzbetreiber noch die Gesamtkosten für 2024 einreichen. Anschließend wolle die Behörde beraten und bis Anfang 2025 eine Entscheidung vorstellen.
Kein Nachgeben bei Gewerbesteuer
Einen anderen Wunsch, vor allem der Kommunalwirtschaft, schmetterte Zerres hingegen ab. Es geht um den geplanten Wechsel von der kalkulatorischen auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer innerhalb der Anreizregulierung. "Die Argumente der Branche überzeugen uns nicht."
Zum einen müsse es möglich sein, die effektive Gewerbesteuer nachzuweisen. Zum anderen gebe es rechtliche Hürden. "Die Aufrechterhaltung des kommunalen Querverbunds dürfen wir rechtlich nicht mit der Anreizregulierung sichern." Die Branche fürchtet, dass das neue Verfahren extrem aufwendig wird.
Kürzere Regulierungsperiode
Auch bei der geplanten Verkürzung der Regulierungsperiode bleibt die Netzagentur wohl hart. Die Bonner Behörde glaubt, durch eine dreijährige, statt bislang fünfjährige Periode schneller auf zwischenzeitliche Kostensteigerungen reagieren zu können. Die Branche sieht das Vorhaben sehr kritisch und hofft auf schneller wirkende Instrumente.
"Wir sehen trotzdem weitere Vorteile bei der Verkürzung", sagte Abteilungsleiter Zerres. Seine Behörde sei durchaus in der Lage, den höheren administrativen Aufwand zu bewältigen. Er gestand aber auch ein, dass kürzere Regulierungsperioden das "Budgetprinzip" der Netzbtreiber schwäche.
Viel Freiheit bei Gasnetzen
Doch nicht nur die Regulierung der Stromnetze war Thema. Die Bundesnetzagentur hat kürzlich neue Abschreibungsbedingungen für Gasnetze festgelegt. Behördenchef Müller rief die Branche auf, die neue Kanu-2.0-Festlegung nicht als "Freifahrtschein" zu verstehen. Eine vorzeitige Abschreibung von Netzen sei keinesfalls Pflicht.
"Wir haben kein Interesse daran, die Kosten hochzutreiben, weil uns dann die Nutzer weglaufen", entgegnete dem Claudia Rathfux, Geschäftsführerin der neuen Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg. Maximale Freiheit innerhalb der Regulierung sei für die Branche unerlässlich. Sie erinnerte an große Herausforderungen wie die Stilllegung der Gasnetze, Umweltvorschriften zu entweichendem Methan und den millionenschweren Anschlusskosten für Biomethananlagen. (jk)



