Im vergangenen Jahr wurden allein in Schleswig-Holstein mehr als drei Terawattstunden Grünstrom abgeregelt, um die Stromnetze zu entlasten. Um diese aus ihrer Sicht "unerträgliche Situation" zu ändern, verhandelte Nina Scheer, die einen Wahlkreis im nördlichsten Bundesland vertritt und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist, die neue Nutzen-Statt-Abregeln-Maßnahme im Bundestag mit.
Ziel war es, Nutzungsmöglichkeiten von bislang abgeregeltem Strom etwa für Wärme oder die Wasserstoffproduktion zu erleichtern. Jetzt hat die Bundesnetzagentur die Regelung, die auf dem Paragraphen 13k des Energiewirtschaftsgesetzes basiert, konkretisiert. Wirklich glücklich ist Scheer damit nicht. Ein Interview.
Frau Scheer, die Bundesnetzagentur hat vor wenigen Tagen die Bedingungen für die Maßgabe "Nutzen statt Abregeln" weiter ausbuchstabiert. Wie zufrieden sind Sie?
Es ist zunächst einmal eine Errungenschaft, dass wir eine Regelung für "Nutzen statt Abregeln" schaffen konnten. Schließlich ist es ein unhaltbarer Zustand, dass installierte Leistung in einem doch beträchtlichen Umfang verloren geht – wenn Windräder trotz Wind still stehen. Zunehmend ist dies auch in Bezug auf Photovoltaik der Fall.
In der Vermeidung von Abregelung können und sollen gleich mehrere Effekte erreicht werden: Es geht kein Strom verloren und seine Nutzung kann sektorübergreifend erfolgen. Damit entstehen Flexibilitäten, die zugleich wertvolle Bausteine beim systemischen Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare sind. Deswegen gilt es, die Regelung nun optimal zu nutzen und den teilnahmeberechtigten Akteurskreis nicht vermeidbar einzuschränken.
Und wird die Regelung nun optimal genutzt?
Wir sehen einen deutlichen Nachsteuerungsbedarf am vorliegenden Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung. Hier sind zeitlich unlimitierte Ausschreibungen vorgesehen. So ist es in Absatz 2 des Paragraphen festgehalten.
Es gibt dort zwar in Satz 3 abweichend die Möglichkeit für pauschalierte Ausschreibungen und deren Erprobung innerhalb von zwei Jahren. Diese Möglichkeit ersetzt aber keineswegs die zeitlich unbefristeten Ausschreibungen.
Tatsächlich soll zunächst eine zweijährige Erprobungsphase von zwei Jahren kommen und erst einmal keine zeitlich unbefristeten Ausschreibungen.
Ja, aus einem "abweichend" ist ein "alternativ" geworden. Das ist nicht gesetzeskonform. Deswegen muss nun der andere Teil schnellstens nachgeholt werden. Die Anwendung von gesetzlichen Regelungen steht schließlich nicht im Ermessen der Anwender.
Im Gesetzgebungsprozess hatten wir uns bewusst gegen den Vorschlag einer Erprobungsphase und für eine unbefristete Regelung ausgesprochen, die dann auch Gesetz wurde.
Aber was spricht denn gegen eine zweijährige Erprobungsphase ohne zeitlich unbefristete Ausschreibungen?
Der Nachteil einer Erprobungsphase ist die Ungewissheit der Akteure, ob es zu einer Anschlussregelung kommen wird oder wie diese aussehen wird. Dies hätte zur logischen Folge, dass nicht alle optionalen Akteure bereit sein werden, die erforderlichen Investitionen und Maßnahmen zur Teilnahme an den Ausschreibungen vorzunehmen. Der Aufwand könnte mit Blick auf die Befristung unverhältnismäßig groß beziehungsweise unwirtschaftlich sein.
Die betreffende Einigung auf eine unbefristete Regelung findet sich in Gestalt eines nachfolgenden Absatzes wieder – konkret ist das der Absatz 9. Und dieser sieht eben keine Erprobungsphase, sondern eine Evaluation vor. Wenn Satz 3 des Absatzes 2 nun aber als zweijährige Erprobungsphase der Gesamtregelung interpretiert und auf den Weg gebracht wird, liefe die Evaluationsregelung des Absatzes 9 ihrer Intention nach ins Leere. Insofern ist der Auftrag klar: Es muss nachgesteuert werden – selbstredend ohne, dass es nun zur verzögerten Anwendung kommen darf. Dabei muss dann auch die Frage der Rentabilität geklärt werden.
Das heißt?
Sowohl Wärmegewinnung als auch Elektrolyseure sind für "Nutzen statt Abregeln" vorgesehen. Es kann nicht Frage der Ausgestaltung sein, ökonomisch bedingt nur einen Teil dieser Möglichkeiten in der Umsetzung wieder zu finden. Uns war als Gesetzgeber bereits während des Gesetzgebungsprozesses bewusst, dass die gesetzliche Regelung droht, zu restriktiv zu werden.
Sie atmet die etwa von ministerieller Seite vertretene Sorge, dass über dieses Instrument ein ökonomischer Vorzug entstehen könnte, der dann den Vermeidungszweck der Abregelung überschritte. Auch Sorgen in Bezug einer beihilferechtlichen Wertung werden vorgebracht. Insgesamt wurde daraus eine komplexe Regelung.
Die zweijährige Erprobungsphase gilt ab dem 1. Oktober zunächst für die vier Übertragungsnetzbetreiber. Die Verteilnetzbetreiber können das Instrument ab dem 1. April anwenden. Wie wichtig ist es, dass die Verteilnetzbetreiber diese Möglichkeit auch nutzen?
Die Einbeziehung der Verteilnetzebene ist insofern wichtig, als dass zunehmende abzuregelnde Strommengen auf eben dieser Ebene erwartbar sind, bis über die kommenden Jahre weitere Maßnahmen der transformatorischen Umstellung unseres Energiesystems auf perspektivisch 100 Prozent erneuerbare Energien greifen werden.
Dies reicht vom beschleunigten Netzausbau über die verstärkte Einbeziehung von Speichern, weitere Bausteine sowie Realisierungstiefe der Sektorkopplung, Schritte der Digitalisierung, inklusive dynamischer Stromtarife, über Kapazitätsmechanismen bis hin zum letztlich umfassend reformierten Strommarktdesign. Wir befinden uns allerdings bereits inmitten dieser tiefgreifenden Systemumstellung. Und eben deswegen gilt es auch, den Paragraphen 13k des Energiewirtschaftsgesetzes als ein solches Instrument des sich umstellenden Strommarktdesigns zu verstehen und auszugestalten. Alles andere wäre ineffektiv und brächte vermeidbare Unübersichtlichkeit.
Welches Potenzial sehen Sie eigentlich bei der Maßnahme "Nutzen statt Abregeln"?
Das Instrument sollte mit dem Anspruch eines schnellst möglichen auch systemischen Umstiegs auf erneuerbare Energien bestmöglich genutzt werden. Im Ergebnis müssen sich bildlich gesprochen die Windräder bei Wind drehen und nicht stehen. Das erwarten die Menschen zu recht, zumal wenn wir eben dafür eine gesetzliche Regelung geschaffen haben.
Ich habe noch niemanden getroffen, der für das Stillstehen eines Windrades Verständnis hätte. Eben in solchen Details geht es um nicht weniger als das Vertrauen in das Funktionieren der Energiewende. Solche Effekte dürfen wir auch im demokratischen Diskurs nicht unterschätzen.
Das Interview führte Andreas Baumer
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