Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)

Bild: © Aufwand Luftbilder/AdobeStock

Von Andreas Baumer

Dass die schwarz-rote Bundesregierung die Stromsteuer nicht für alle senken will – Haushalte bleiben beispielsweise ausgeschlossen –, hat ihr viel Vertrauen gekostet. Für manche Haushalte könnten die neuen Stromsteuer-Pläne sogar zu Mehrkosten führen. Denn Strom aus Deponiegas, Klärgas oder Biomasse soll in bestimmten Fällen nicht mehr von der Stromsteuer befreit sein. Dies geht aus einem neuen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. In der Folge könnten beispielsweise in manchen Großstädten die Abwassergebühren steigen. Damit würde etwas verstetigt, was in der Praxis schon der Fall ist. Laut Zoll gibt es bereits seit Anfang 2024 keine Steuerbegünstigung mehr für bestimmten Strom aus Klär- und Deponiegas.

Doch der Reihe nach. Im Grunde macht das SPD-geführte Finanzministerium mit seiner Reform dort weiter, wo das FDP-geführte Finanzministerium in der Endphase der Ampelkoalition stecken geblieben ist. Demnach bleibt selbst erzeugter und vor Ort verbrauchter Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse von der Stromsteuer befreit, wenn er in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt (MW) erzeugt wird.

Beispiel Hamburg Wasser

Es gibt aber auch Klärwerke, die die 2-MW-Marke überschreiten. Der Hamburger Wasserversorger Hamburg Wasser zum Beispiel wandelt einen Großteil seines Faulgases mittels Kraft-Wärme-Kopplung in Strom und Wärme um – unter anderem in einer Gas- und einer Dampfturbine mit einer Leistung von jeweils deutlich mehr als 2 MW. Fällt die Stromsteuerbefreiung komplett weg, würde sich ein Großteil des von Hamburg Wasser produzierten Stroms verteuern.

Die ZfK fragte vor gut einem Jahr nach, welche Kosten dadurch anfallen würden. Die Antwort: Die Belastungen in Hamburg, die über Abwassergebühren an die Kunden weitergegeben werden, würden um 800.000 Euro pro Jahr steigen.

Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland spielt Strom aus Klär- und Deponiegas eine untergeordnete Rolle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 rund 1,5 Terawattstunden (TWh) Strom aus Klärgas erzeugt. Dies entspricht 0,3 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland.

Strom aus Klärgas wird in der Regel fast vollständig im Klärwerk selbst verbraucht. Die Kosten werden über kommunale Gebühren weitergegeben. Das heißt: Steigt die Stromsteuer, erhöht sich letztlich wohl auch die Abwassergebühr.

Bundesrat gegen damalige Ampel-Reform

Das Bundesfinanzministerium verweist auf europarechtliche Vorgaben. Der Widerstand in der Energie- und Kommunalwirtschaft dürfte allerdings vorprogrammiert sein. Bereits vor einem Jahr sprach der Stadtwerkeverband VKU von einem "Rückschritt für die Energiewende" und einer "versteckten Steuererhöhung" für Verbraucher. Seine Vermutung: Das Finanzministerium verwende die Mittel, um die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe teilweise gegenzufinanzieren.

Laut VKU-Stellungnahme vom vergangenen Herbst würde die vorgesehene Streichung der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas bei den betroffenen Betrieben ad hoc zu Steigerungen von bis zu zwei Prozent bei den Abwassergebühren führen. Dies könnte sich perspektivisch noch verschärfen, wenn gesetzlich vorgeschriebene energieintensivere Behandlungstechniken – Stichwort vierte Reinigungsstufe – den Stromverbrauch weiter steigen lassen. Dies würde zu einer "weiteren, erheblichen Steigerung" der Abwasserpreise führen, schrieb der Stadtwerkeverband.

Auf Widerstand traf die geplante Änderung im vergangenen Jahr auch im Bundesrat. Strom aus Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse solle weiterhin als Strom aus erneuerbaren Energieträgen gelten und damit Zugang zu den hiermit verbundenen Steuerbefreiungen erhalten, forderte die Länderkammer. Der Nachteil aus Sicht der Kommunalwirtschaft: Das Energie- und Stromsteuergesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Das heißt: Der Bundesrat könnte die Reform höchstens verzögern, aber nicht blockieren.

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