Die Ampel plant eine neue Stromumlage. Als diese Nachricht in den vergangenen Tagen die Runde machte, war die Aufregung mancherorts groß. "Minister Habeck muss die Pläne für eine neue Stromumlage umgehend zurücknehmen", forderte etwa Lorenz Gösta Beutzin, stellvertretender Vorsitzender der Linken. "Angesichts der aktuellen politischen Situation sind sie völlig wahnwitzig." Doch was plant die Ampel tatsächlich? Ein Überblick:
Warum soll es überhaupt eine neue Stromumlage geben?
Die Ampel-Bundesregierung will den Bau neuer Kraftwerke fördern. Diese sollen den Strombedarf in Deutschland decken, wenn nicht ausreichend Wind- und Solarstrom vorhanden sind. Dafür sind drei Schritte vorgesehen.
In einem ersten Schritt will die Regierung bestenfalls noch in diesem Jahr fünf Gigawatt (GW) an neuen Gaskraftwerken ausschreiben. Diese müssen im achten Jahr nach Inbetriebnahme verpflichtend auf Wasserstoff umgestellt werden.
Zusätzlich soll die Modernisierung von 2 GW bestehender Gaskraftwerke gefördert werden. Auch hier wird ein festes Umstellungsdatum vorgegeben.
Gefördert werden sollen Bau- und Betriebskosten. Eine Umlage ist hier aber noch nicht erforderlich. Finanziert werden soll dies über den Klima- und Transformationsfonds. Das ist erlaubt, weil die Ampel diesen Schritt von der EU als Instrument zur Reduzierung klimaschädlicher Gase genehmigen lassen will.
Anders sieht es bei Schritt zwei aus. Zu einem späteren Zeitpunkt, womöglich im Jahr 2026, sollen noch einmal 5 GW neue Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Dabei werden nur die Baukosten gefördert. Ein fester Zeitpunkt für den Umstieg auf Wasserstoff ist nicht vorgesehen. Das ist möglich, weil die Ampel den zweiten Schritt von der EU als Instrument der Versorgungssicherheit genehmigen lassen will.
Das EU-Regelwerk sieht allerdings vor, dass die Kosten in diesem Fall von den Stromkunden getragen werden müssen. Deshalb wird eine neue Stromumlage notwendig. Gleiches gilt übrigens für den dritten Schritt, den geplanten Kapazitätsmechanismus, der 2028 eingeführt werden soll.
Wann könnte die neue Stromumlage in Kraft treten?
Frühestens 2028, womöglich aber noch später. Denn die Fördergelder für die neuen Kraftwerke fließen erst, wenn diese in Betrieb gehen. Rechnet man mit vier Jahren Genehmigungs- und Bauzeit, könnte das erst 2030 der Fall sein.
Ob der Kapazitätsmechanismus schon 2028 eingeführt werden kann, ist ebenfalls offen. Länder wie Großbritannien und Belgien benötigten länger, um einen Kapazitätsmechanismus einzuführen.
Wie hoch wird die neue Stromumlage ausfallen?
Das lässt sich noch nicht seriös sagen. Unklar ist zum Beispiel, für welchen Kapazitätsmechanismus sich die Bundesregierung entscheiden wird. Spricht sie sich für zentrale Ausschreibungen aus, dürften die Kosten höher ausfallen.
Werden Versorger dagegen nur dazu verpflichtet, sich auch für Krisensituationen auf dem Strommarkt ausreichend abzusichern, dürften die Kosten geringer ausfallen. Auch die Umlage würde dann niedriger sein.
Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Umlage "im Bereich geringer Nachkommastellen" liegen. Der Mechanismus werde "kostenbewusst ausgestaltet", heißt es.
Das Vergleichsportal Verivox geht davon aus, dass auf eine Durchschnittsfamilie Mehrkosten zwischen ein und drei Euro pro Monat zukommen würden. Experten halten diese Rechnung für plausibel.
Was wird aus anderen Strompreisbestandteilen?
Größter Kostentreiber sind und bleiben wohl auf absehbare Zeit die Netzentgelte. Laut BDEW-Strompreisanalyse liegen sie in diesem Jahr bei durchschnittlich mehr als elf Cent pro Kilowattstunde (kWh). Und der Kostendruck bleibt hoch.
Denn Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stehen bis 2045 noch gewaltige Investitionen bevor. Allein die Übertragungsnetzbetreiber rechnen bis 2045 mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 328 Milliarden Euro.
Hinzu kommen neben der Mehrwertsteuer von 19 Prozent kleinere Posten wie die Stromsteuer (2,05 Cent pro kWh für Haushaltskunden), die Konzessionsabgabe oder die Offshore-Netzumlage.
Ob es hier in Zukunft Änderungen geben wird, ist noch offen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schloss nicht aus, den Strompreis bei Einführung der neuen Umlage "von anderen Umlagen" zu befreien.
Ein Kandidat könnte die KWK-Umlage sein, die den Zubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fördert. Derzeit beträgt die Umlage 0,28 Cent pro kWh. Perspektivisch könnte diese in der neuen Stromumlage aufgehen. Es müsse geklärt werden, welche Rolle die KWK in einem künftigen Kapazitätsmechanismus spiele, hieß es zuletzt aus Regierungskreisen. (aba)
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